Liebe Expertinnen und Experten !
Zunächst einmal allen ein herzliches Dankeschön für die rege Teilnahme und die zahlreichen Antworten !
Da nicht alle Antworten, die ich erhalten habe, hier im Thread dokumentiert sind, und ich die Zusatzinformationen über die Person nicht ad hoc beschaffen konnte, will ich nun eine Zusammenfassung der Fakten schreiben:
- Zusatzinformationen zu der betroffenen Person:
- Alter: 49 (wird sie im Jahr 2011)
- berufstätig gewesen: ca. 1990 bis 2005
- davon in der PKV versichert: ca. 1995 bis 2005 (jedoch bis heute PKV, auch als ErwUnfähigRentnerin)
Sie ist daher NICHT 9/10tel der 2. Hälfte ihres Berufslebens GKV-versichert gewesen.
- Die Person erhält einen Zuschuß von der DtRentenVers zur PKV in Höhe der Hälfte des ggfs. fälligen GKV-Beitrags, ausgehend von der Höhe ihrer EU-Rente.
- 50% Schwerbehinderung anerkannt.
- 100% dauerhafte Erwerbsunfähigkeit anerkannt.
- Außer der Erwerbsunfähigkeits-Rente kein weiteren Einkünfte.
- Zusammenfassung der Fakten/Möglichkeiten aus den Antworten:
a.)
„Eine Sonderregelung gibt es beim Wechsel PKV–>GKV: Hierzu muss die Betroffene allerdings mindestens 50% schwerbehindert sein. Eine Rückkehr ist dann in die gesetzliche Krankenversicherung möglich (als Freiwillig Versicherter) wenn ein Angehöriger die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Allerdings hat hier jede Krankenkasse eigene Regelungen und kann den Zutritt ab einem bestimmten Alter verweigern.“
b.)
„Denn aufgrund von Punkt 3 gilt hier nicht er halbe, sondern der ganze Beitrag: 15,5% (ab 1.1.2011) plus 2,2% für die Pflegeversicherung. Vielleicht gibt es eine Mindesteinkommen unter das sie fällt, aber das kann die KV dann sagen. Ich gehe davon aus, das sie von der Rentenversicherung Bund ihre Rente bekommt und die bezuschussen die gesetzliche Krankenversicherung noch zur Hälfte minus der Pflegeversicherung, d.h. die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von der Dt.RentenVers NICHT bezuschußt!“
c.)
„Dann bleibt nur noch der Basistarif bei der Privaten Krankenversicherung. Der Monatsbeitrag im Basistarif wird HALBIERT, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Das dürfte bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR/Monat (ohne weitere Einkünfte) der Fall sein. Der Basistarif Ihrer PKV ist normalerweise günstiger wenn er HALBIERT wird und hat wesentlich bessere Leistungen als in der GKV.“
d.)
„Nur bei Versicherungspflicht, d.h. ein Job, bei dem Sie mehr als 400€/Monat verdient ermöglicht wieder den Wechsel in die GKV und auch dies nur bis zum 55. Lebensjahr“
e.)
„Die KVdR besteht NUR für Mitglieder der GKV und NUR wenn man in der 2. Hälfte seines Erwerbslebens >=90% in der GKV versichert war.“
f.)
„Es gibt KEINEN HALBEN RENTNER BEITRAGSSATZ. Wenn man in der KVdR ist, zahlt man seine GKV jedoch NUR aus den Einkünften der GRV. Zu seinen normalen Einkünften aus der GRV kommt jedoch ein „Zuschuss“. Dieser Zuschuss sind etwa 50% des KV Beitrages.“
++++++++FAZIT++++++++:
Da kein GKV-versicherten Angehöriger (Ehemann) vorliegt, kann die Person nur in den Basistarif ihrer PKV wechseln und auf Antrag den Beitrag aber halbieren lassen.
Damit sind die Beiträge mit ca. 300,- EUR zwar deutlich höher als in der GKV, aber bei etwas besseren (Kulanz-)Leistungen.
Die PflegeVersicherung ebenfalls wie gehabt bei ihrer PKV (Beitrag ca. 25,- EUR und damit fast gleichauf mit GesetzlPflegeVers), wird jedoch von der Dt.RentenVers NICHT bezuschußt.
Diese Möglichkeit hat die PKV von sich aus NICHT angeboten.
Ich danke im Namen der Betroffenen allen Teilnehmern ganz herzlich für ihre Beiträge hier !