Krankenversicherung PKV/GKV bei Erwerbsunfähigkeit

Der Fall:
Eine unverheiratete, kinderlose Angestellte war fast ihr gesammtes Berufsleben privat krankenversichert.
Durch einen Unfall wurde die Person „dauerhaft erwerbsunfähig“ und bezieht von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 1.000 EUR. Auf Grund ihrer Rente wäre sie eigentlich "pflichtversichert. De facto ist sie aus Unsicherheit (widersprüchliche Informationen) aber immer noch in der PKV vollversichert.

Die Fragen:
1.Wie kann die Person raus aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) und rein in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

2.Gibt es einen Anspruch für derartige Fälle, dass die GKV die Person aufnehmen MUSS?

3.Kann sich die Person z.B. als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichern?

4.Wenn ja, gilt für die Person der halbe „Rentner“-Beitragssatz und die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung als Zuschuß?

Um fachkundige Auskunft wird gebeten.
Im Voraus herzlichen Dank dafür im Namen der Betroffenen!

Hallo,

eine Pflichtversicherung in der KVdR ist nicht möglich, da die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist.

Eine freiwillige Versicherung als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ebenfalls nicht möglich, da auch hier die erforderliche Vorversicherungszeit fehlt.

Eine Sonderregelung gibt es, hierzu muss der Betroffene allerdings mindestens 50% schwerbehindert sein. Eine Rückkehr ist dann in die gesetzliche Krankenversicherung möglich (als Freiwillig Versicherter) wenn ein Angehöriger die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Allerdings hat hier jede Krankenkasse eigene Regelungen und kann den Zutritt ab einem bestimmten Alter verweigern.

Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist somit so gut wie nicht möglich und auch nicht gewollt. Denn nicht umsonst heißt es einmal PKV - immer PKV. Das sind eben Risiken, die man VOR Eintritt in die PKV bedenken sollte.

MfG
Spatzl

Hallo,

zu 1. und 2. kann ich nichts mit Sicherheit sagen.

Zu Punkt 3 (das weiß ich genau, da ich selbst in dieser Situation überrascht wurde).:
Ein Pflichtmitglied kann sie „niemals“ mehr in einer gesetzlichen KV werden. Wenn, dann kann sie nur als „freiwillig“ in einer gesetzlichen KV versichert werden. Es gibt nämlich eine Klausel… man muss in der 2. Hälfte seiner tatsächlichen Arbeitszeit (also hier vielleicht 15 Jahre ungefähr) mindestens 9/10tel davon in einer gesetzlichen KV gewesen sein. Kommt also hier überhaupt nicht in Frage!

Zu Punkt 4: Denn aufgrund von Punkt 3 gilt hier nicht er halbe, sondern der ganze Beitrag: 15,5% (ab 1.1.2011) plus 2,2% für die Pflegeversicherung. Vielleicht gibt es eine Mindesteinkommen unter das sie fällt, aber das kann die KV dann sagen. Ich gehe davon aus, das sie von der Rentenversicherung Bund ihre Rente bekommt und die bezuschussen die gesetzliche Rente noch zur Hälfte minus der Pfegeversicherung.

Es ist ziemlich kompliziert. Ob sie nun tatsächlich aus der Pprivaten herauskommt?? Ist es nicht auch so, dass es dort einen ermäßigten Satz für Rentner gibt??

Alles Gute und viel Glück
mona

Hallo,

mir ist ein kleiner Schreibfehler unterlaufen:

der Rentenversicherung Bund ihre Rente bekommt und die bezuschussen die gesetzliche „Krankenversicherung“ noch zur Hälfte minus der Pfegeversicherung.

Alles Gute und viel Glück
mona

  1. Nein, das geht nicht. Warum will Sie wechseln? Sie kann in Ihrer PKV auch einen „Basistarif“ wählen und ist normalerweise günstiger und hatwesentlich bessere Leistungen als in der GKV.

  2. Ja, die Versicherungspflicht. D.h. ein Job, bei dem Sie mehr als 400€/Monat verdient.

  3. Nein. KVdR besteht NUR für Mitglieder der GKV und NUR wenn man in der 2. hälfte seines Erwerbslebens >=90% in der GKV versichert war.

  4. Es gibt KEINEN HALBEN RENTNER BEITRAGSSATZ.
    Wenn man in der KVdR ist, zahlt man seine KV jedoch NUR aus den Einkünften der GRV. Zu seinen normalen Einkünften aus der GRV kommt jedoch ein „Zuschuss“. Dieser Zuschuss sind etwa 50% des KV Beitrages.

Hallo,
wenn jemand lange und über das 55. lebensjahr hinaus privat versichert war, bleibt er/sie auch als rentner privat versichert. GKV geht nicht mehr.
als Rentner erhält man 7% der gesetzlichen Rente als Zuschuss zur Krankenversicherung

Gruß HG

Für eine Beantwortung sind folgende Angaben notwendig:

  • Alter der vers. Person
  • seit wann berufstätig
  • seit wann privat krankenversichert

Hallo,
leider kenne ich mich bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht so gut aus. Wie ich den Fragen entnehme, ist die Betroffene nicht mehr ganz jung. Ab einem gewissen Alter können Privatversicherte nicht mehr in die Gesetzliche KV zurück. Dann bleibt nur noch der Basistarif bei der Privaten Krankenversicherung. Der Monatsbeitrag im Basistarif wird halbiert, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Das dürfte bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR/Monat (ohne weitere Einkünfte) der Fall sein.

Also: zu 1.: geht wohl nicht mehr wegen Alter
zu 2.: nicht bekannt, eher nicht.
zu 3.: nein
zu 4.: nein

Als Privat Krankenversicherter sollte man sich immer vor Augen führen, daß man eine deutlich bessere Behandlung genießt als ein Kassenpatient. Ich würde empfehlen, wenn es nur irgendwie geht, in der Privaten KV zu bleiben und lieber aufs Auto o.ä. verzichten.

Viele Grüße

Beantwortet unter der 4 Minuten später identisch gestellten Frage: /t/krankenversicherung-pkv-gkv-bei-erwerbsunfaehigke…

Liebe Expertinnen und Experten !
Zunächst einmal allen ein herzliches Dankeschön für die rege Teilnahme und die zahlreichen Antworten !
Da nicht alle Antworten, die ich erhalten habe, hier im Thread dokumentiert sind, und ich die Zusatzinformationen über die Person nicht ad hoc beschaffen konnte, will ich nun eine Zusammenfassung der Fakten schreiben:

  1. Zusatzinformationen zu der betroffenen Person:
  • Alter: 49 (wird sie im Jahr 2011)
  • berufstätig gewesen: ca. 1990 bis 2005
  • davon in der PKV versichert: ca. 1995 bis 2005 (jedoch bis heute PKV, auch als ErwUnfähigRentnerin)
    Sie ist daher NICHT 9/10tel der 2. Hälfte ihres Berufslebens GKV-versichert gewesen.
  • Die Person erhält einen Zuschuß von der DtRentenVers zur PKV in Höhe der Hälfte des ggfs. fälligen GKV-Beitrags, ausgehend von der Höhe ihrer EU-Rente.
  • 50% Schwerbehinderung anerkannt.
  • 100% dauerhafte Erwerbsunfähigkeit anerkannt.
  • Außer der Erwerbsunfähigkeits-Rente kein weiteren Einkünfte.
  1. Zusammenfassung der Fakten/Möglichkeiten aus den Antworten:
    a.)
    „Eine Sonderregelung gibt es beim Wechsel PKV–>GKV: Hierzu muss die Betroffene allerdings mindestens 50% schwerbehindert sein. Eine Rückkehr ist dann in die gesetzliche Krankenversicherung möglich (als Freiwillig Versicherter) wenn ein Angehöriger die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Allerdings hat hier jede Krankenkasse eigene Regelungen und kann den Zutritt ab einem bestimmten Alter verweigern.“

b.)
„Denn aufgrund von Punkt 3 gilt hier nicht er halbe, sondern der ganze Beitrag: 15,5% (ab 1.1.2011) plus 2,2% für die Pflegeversicherung. Vielleicht gibt es eine Mindesteinkommen unter das sie fällt, aber das kann die KV dann sagen. Ich gehe davon aus, das sie von der Rentenversicherung Bund ihre Rente bekommt und die bezuschussen die gesetzliche Krankenversicherung noch zur Hälfte minus der Pflegeversicherung, d.h. die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von der Dt.RentenVers NICHT bezuschußt!“

c.)
„Dann bleibt nur noch der Basistarif bei der Privaten Krankenversicherung. Der Monatsbeitrag im Basistarif wird HALBIERT, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Das dürfte bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR/Monat (ohne weitere Einkünfte) der Fall sein. Der Basistarif Ihrer PKV ist normalerweise günstiger wenn er HALBIERT wird und hat wesentlich bessere Leistungen als in der GKV.“

d.)
„Nur bei Versicherungspflicht, d.h. ein Job, bei dem Sie mehr als 400€/Monat verdient ermöglicht wieder den Wechsel in die GKV und auch dies nur bis zum 55. Lebensjahr“

e.)
„Die KVdR besteht NUR für Mitglieder der GKV und NUR wenn man in der 2. Hälfte seines Erwerbslebens >=90% in der GKV versichert war.“

f.)
„Es gibt KEINEN HALBEN RENTNER BEITRAGSSATZ. Wenn man in der KVdR ist, zahlt man seine GKV jedoch NUR aus den Einkünften der GRV. Zu seinen normalen Einkünften aus der GRV kommt jedoch ein „Zuschuss“. Dieser Zuschuss sind etwa 50% des KV Beitrages.“

++++++++FAZIT++++++++:
Da kein GKV-versicherten Angehöriger (Ehemann) vorliegt, kann die Person nur in den Basistarif ihrer PKV wechseln und auf Antrag den Beitrag aber halbieren lassen.
Damit sind die Beiträge mit ca. 300,- EUR zwar deutlich höher als in der GKV, aber bei etwas besseren (Kulanz-)Leistungen.
Die PflegeVersicherung ebenfalls wie gehabt bei ihrer PKV (Beitrag ca. 25,- EUR und damit fast gleichauf mit GesetzlPflegeVers), wird jedoch von der Dt.RentenVers NICHT bezuschußt.
Diese Möglichkeit hat die PKV von sich aus NICHT angeboten.

Ich danke im Namen der Betroffenen allen Teilnehmern ganz herzlich für ihre Beiträge hier !

Hallo ,

ich muss hier leider passen.

Der Vollständigkeit halber liste ich hier noch ein paar Möglichkeiten auf, um wieder in die GKV zurück zu kehren, auch wenn diese für die von mir beschriebene Person z.Zt. nicht zutrifft. Dazu gehört u.a.:

  • Teilnahme an Maßnahmen, die eine spätere Erwerbstätigkeit/Rehabilitation ermöglicht, z.B. berufsfördernden Maßnahmen/Umschulung (Versicherungspflicht!)

  • Beschäftigung in einer Einrichtung für Behinderte (Versicherungspflicht!)