Krankenversicherung und Datenschutz

Hallo,

meine Frage: Inwieweit dürfen Gesundheitsdaten von einem Versicherer an einem anderen übermittelt werden?

Es geht also nicht um die klassische Frage nach der Datenubermittlung vom Arzt zur KV, oder von der KV zu den Eltern, Behörden, Arbeitsgebern…, sondern von KV zu KV.

Im Vertrag meiner jetzigen KV steht: „Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden Anfragen an anderen Versicherer gerichtet und Anfragen anderer Versicherer beantwortet.“

Nun, in dem Fall, dass ich KV wechsle:
a) Bedeutet diese Klausel, dass die zukünftige KV (KV B) von meiner jetzigen KV (KV A) mich betreffende Gesundheitsdaten jederzeit erhalten kann, da ich meine Zustimmung dafür schon durch die Unterschreibung des Vertrages bei A gegeben hätte?

b) Wenn nicht: Kann in Zukunft passieren, dass B von mir verlangt, dass ich A von ihrer Schweigepflicht entbinde? (Und was passiert, falls ich mich dazu verweigere? Kann dann B den Vertrag kündigen?)


Und nun ein paar weiteren, NEBENSÄCHLICHE Fragen aufgrund von Infos, die ich aus anderen threads entnommen habe (mit der Bitte, darauf einzugehen, nur nachdem man die Fragen a und b beantwortet hat…)

In einem Forumsbeitrag steht:
„Eine gegenüber der Krankenversicherung abgegebene Schweigepflichtentbindung gilt für Informationen, die diese VON Ihren Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilbehandlern einholt.
Eine Auskunft durch die Krankenversicherung an den Arbeitgeber, Verischerungsvermittler oder sonstige (betriebsfremde) Personen verstößt eindeutig gegen das Datenschutzgesetz und mit Sicherheit auch gegen die Datenschutzbestimmungen der Krankenversicherung.“

Also, ich dachte, eine Schweigepflichtsentbindung gilt nur in Bezug auf Ärzte, nicht aber in Bezug auf KV. D.h., eine KV kann NIE von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.

Aber dann habe folgenden Beitrag gelesen:
„Mit dem Antrag ist nämlich auch eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Da steht ungefähr folgendes drin (kann je nach Gesellschaft leicht abweichen, inhaltlich ist es aber immer dasselbe):
„Zum Zweck der Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Bewertung der Leistungspflicht des Versicherers befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden soweit ich dort in den letzten zehn Jahren vor Antragsstellung untersucht, beraten, gepflegt oder behandelt worden bin bzw. versichert war oder einen Antrag auf eine Krankenversicherung gestellt habe.“

c) Also, kann eine KV von der Schweigepflicht entbunden werden oder nicht?

Anderswo ist zu lesen:
„Selbst wir Vermittler bekommen keine Auskunft von der Hauptzentrale.“

d) Also, es gibt eine Hauptzentrale der KVen.
Können meine Gesundheitsdaten, durch diese Hauptzentrale, von einer KV zur anderen fliessen?


Und zum Schluss, lese ich folgende Beiträge:

  • „Gegenüber der Versicherung haben Sie wahrscheinlich die „generelle Schweigepflichtsentbindung“ abgeben. Das bedeutet die Versicherung kann jederzeit bei ihrem Arzt nach ihren Diagnosen nachfragen.“
  • „du musstest ja bei antragstellung die sog. schweigepflichtsentbindung unterschreiben.“
  • „In der Regel musst Du Dein ok mit unterschreiben des Antrages geben - steht irgendwo im Kleingedruckten, dass Du dich einverstanden erklärst, dass das Versicherungsunternehmen Angaben zu Deinem Gesundheitszustandes bei Deinen Ärzten einholen kann.“

e) Diese Schweigepflichtsentbindung scheint eine allgemeine, überall anwesende Klausel zu sein. Also man kann sich nicht krankversichern, wenn man dieser Klausel nicht zustimmt.
Ich verstehe es nicht: Wozu dann dieses Datenschutzgesetz, wenn man praktisch gezwungen ist, den KVen zu erlauben, von diesem Gesetz abzusehen?


Eine Menge Material, in der Tat. Ich freue mich auf jede Rückmeldung.
Nochmal die Bitte, zunächst auf die ersten zwei Fragen einzugehen.

Vielen Dank im voraus!
Ernie

Hallo
ich werde mal versuchen die Fragen abzuarbeiten Schritt für Schritt ;0)
Zu A) : Normaler Weise hab eich als Kunde im Antrag die Möglichkeit mit einem Kreuz bei ja oder nein dem zustimmen oder nicht. Im Datenschutz ist ohne Zustimmung
erst einmal nichts erlaubt weiter zu geben.
Geändert ist für den Versicherer auch das er bei Antrag nicht mehr einfach eine Anfrage an den Arzt zustellen, sonder der Kunde muß selbst aktiv seinen Arzt bitten Auskunft zu erteilen.
Vorversicherer werden nur dann Angefragt wenn der neue Versicherer den Verdacht hat der Kunde hätte bei Antragstellung nicht die Gesundheitsfragen nicht ehrlich beantwortet.
B) sollten Sie die Auskunft verweigern kann der Versicherer von Ihnen verlangen das sie die nötigen Auskünfte durch ein aktuelles Arztzeugnis vorlegen, das ist bei Antragstellung meistens der Fall, wenn sie dem nicht nachkommen dann wird die Annahme verweigert.
Was der Versicherer nicht mehr kann in der KV sie kündigen bei einem laufenden geschlossenen Vertrag.

Die Entbindung der Schweigepflicht hat Vor.- und Nachteile. Vorteil ist das der Versicherer im Leistungsfall schneller reagieren und leisten kann,Nachteil ist sie sind Befugt die Daten selbst jederzeit abzurufen.
Was ein Versicherer nicht darf und auch nicht tut Informationen über den Gesundheitszustand eines Kunden an den Vermittler zu geben. Einzige Info die ein Vermittler bekommt ist bei Änderung des Vertrages ob der Versicherer einer Erhöhung zu stimmt oder nicht.

Fazit ist das man sich als Kunde genau überlegen sollte ob ich dem zustimme oder nicht.

Hoffe ich konnte etwas helfen.
Mfg
E.R.M.

aaaaaalso…
eine Entbindung von der Schweigepflicht gibt es m.W. nur für das Verhältnis: KV Heilbehandler (auch KH).
Alles andere ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Würde man hier zustimmen ist der nächste Schritt eine Schweigepflichtentbindung für den Arbeitgeben, für … bis hin zum Nachbarn.
Ich würde so etwas nicht unterschreiben, bzw. gewnau diesen Satz durchstreichen. Dass die neue KV die Ärzte fregen darf ist selbstverständlich. Alles andere ist von Übel! Wenn die neue KV damit nicht einverstanden ist, dann soll sie es sein lassen!
„Es gibt noch viele andere Mütter mit schönen Töchtern!“
Zum Thema Wechseln der KV: solltest Du die 40 Jahre noch nicht überschritten haben und noch nicht länger als 5 Jahre bei dieser KV gewesen sein, dann könnte es sich evtl. rentieren in eine andere KV zu wechseln. Aber bitte mit Bedacht und genauer Prüfung (nicht nur der Beitrag!!!). Es ist bei den Vermittlern z.Zt. sehr beliebt den Kunden in eine andere KV zu bringen.
Grund: es gibt Provision und extre Prämie.
Wie Du aus diesen Zeilen schon ersehen kannst: ich bin ein Gegner dieser „wilden“ Wechselei. Nicht, dass es in dem einem oder anderem Fall rentabel wäre.Doch bin ich überzeugt, dass 80 - 90 % der Wechseleien z.Zt. zum Schaden der Kunden ist.
Ich hoffe, dass bald die ersten Prozesse kommen. Prozesse gegen Vermittler, die den Kunden zum Wechseln verleitet haben.
Ein guter Vermittler sucht für den Kunden gleich eine KV, mit der er alt werden kann.
Grüße
Hupftiegel

aaaaaalso…
eine Entbindung von der Schweigepflicht gibt es m.W. nur für das Verhältnis: KV Heilbehandler (auch KH).
Alles andere ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Würde man hier zustimmen ist der nächste Schritt eine Schweigepflichtentbindung für den Arbeitgeben, für … bis hin zum Nachbarn.
Ich würde so etwas nicht unterschreiben, bzw. gewnau diesen Satz durchstreichen. Dass die neue KV die Ärzte fregen darf ist selbstverständlich. Alles andere ist von Übel! Wenn die neue KV damit nicht einverstanden ist, dann soll sie es sein lassen!
„Es gibt noch viele andere Mütter mit schönen Töchtern!“
Zum Thema "Hauptverwaltung: es gibt einen Pool der Versicherer (nicht alle sind da drin), in dem die KV nur eintragen darf, ob der Kunde Versicherungsbetrug beganken hat oder ob ihm gekündigt wurde. Gesundheitsfragen dürfen nicht drin stehen.
Zum Thema Wechseln der KV: solltest Du die 40 Jahre noch nicht überschritten haben und noch nicht länger als 5 Jahre bei dieser KV gewesen sein, dann könnte es sich evtl. rentieren in eine andere KV zu wechseln. Aber bitte mit Bedacht und genauer Prüfung (nicht nur der Beitrag!!!). Es ist bei den Vermittlern z.Zt. sehr beliebt den Kunden in eine andere KV zu bringen.
Grund: es gibt Provision und extre Prämie.
Wie Du aus diesen Zeilen schon ersehen kannst: ich bin ein Gegner dieser „wilden“ Wechselei. Nicht, dass es in dem einem oder anderem Fall rentabel wäre.Doch bin ich überzeugt, dass 80 - 90 % der Wechseleien z.Zt. zum Schaden der Kunden ist.
Ich hoffe, dass bald die ersten Prozesse kommen. Prozesse gegen Vermittler, die den Kunden zum Wechseln verleitet haben.
Ein guter Vermittler sucht für den Kunden gleich eine KV, mit der er alt werden kann.
Grüße
Hupftiegel

aaaaaalso…
eine Entbindung von der Schweigepflicht gibt es m.W. nur für das Verhältnis: KV Heilbehandler (auch KH).
Alles andere ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Würde man hier zustimmen ist der nächste Schritt eine Schweigepflichtentbindung für den Arbeitgeben, für … bis hin zum Nachbarn.
Ich würde so etwas nicht unterschreiben, bzw. gewnau diesen Satz durchstreichen. Dass die neue KV die Ärzte fregen darf ist selbstverständlich. Alles andere ist von Übel! Wenn die neue KV damit nicht einverstanden ist, dann soll sie es sein lassen!
„Es gibt noch viele andere Mütter mit schönen Töchtern!“
Zum Thema "Hauptverwaltung: es gibt einen Pool der Versicherer (nicht alle sind da drin), in dem die KV nur eintragen darf, ob der Kunde Versicherungsbetrug beganken hat oder ob ihm gekündigt wurde. Gesundheitsfragen dürfen nicht drin stehen.
Eine Auskunft an den Vermittler (oder allegenein einem Vermittler) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ich bekomme sie zwar meist trotzdem. Aber richtig ist das eigentlich nicht. Ich telefoniere halt mit dem Sachbearbeiter, sage ihm dass ich der Abschlussvermittler bin und dass ich wissen müsste warum der Kunde in einem speziellem Tarif z.B. abgelhnt wurde. Wenn ich das recht lieb mit der Sachbearbeiterin bespreche, dann bekomme ich auch Antwort. Wenn sie aber absolut nicht will, dann sage ich ihr, dass sie verpflichtet ist dem Kunden selbst die Auskunft zu geben. Und das klappt!
Zum Thema Wechseln der KV: solltest Du die 40 Jahre noch nicht überschritten haben und noch nicht länger als 5 Jahre bei dieser KV gewesen sein, dann könnte es sich evtl. rentieren in eine andere KV zu wechseln. Aber bitte mit Bedacht und genauer Prüfung (nicht nur der Beitrag!!!). Es ist bei den Vermittlern z.Zt. sehr beliebt den Kunden in eine andere KV zu bringen.
Grund: es gibt Provision und extre Prämie.
Wie Du aus diesen Zeilen schon ersehen kannst: ich bin ein Gegner dieser „wilden“ Wechselei. Nicht, dass es in dem einem oder anderem Fall rentabel wäre.Doch bin ich überzeugt, dass 80 - 90 % der Wechseleien z.Zt. zum Schaden der Kunden ist.
Ich hoffe, dass bald die ersten Prozesse kommen. Prozesse gegen Vermittler, die den Kunden zum Wechseln verleitet haben.
Ein guter Vermittler sucht für den Kunden gleich eine KV, mit der er alt werden kann.
Grüße
Hupftiegel

Die Versicherer übermitteln nicht die tatsächlichen Krankentatbestände. Es reicht vollkommen aus, dass sie dem neuen Versicherer mitteilen, dass Vorbehalte wegen des Krankheitsbildes bestehen. Der neue Versicherer wird sich dann wieder an dich wenden, um Aufklärung zu bekommen. Jedenfalls wird dann nicht policiert.

Vorsicht!, Selbst wenn eine Vertrag zustande kommt, stehst du im Leistungsfall ganz schnell im Regen.

Spätestens dann wird dein gesamter Krankheitsverlauf aufgerollt, un der Versicherer tritt vom Vertrag zurück.

Hans

hallo,
ich versuche es mal so konkret und knapp wie möglich.
ja…die versicherer dürfen untereinander daten austauschen…wenn das unternehmen gewechselt wird.
einfach um eine vorvertragliche anzeigepflichtverletzung auszuschließen und einen probeantrag zu ermöglichen…alles im sinne des kunden, der ja im leistungsfall auch sein geld haben möchte.
diese klausel kann auch nicht ausgeschlossen werden.
wer keinen zugriff auf die daten hat ist der vermittler vor ort…also die agentur, sondern nur die vertragsprüfende stelle.
und das neue unternehmen darf nie ohne grund daten anfragen.

ich hoffe, das genügt als antwort.
gruß, nils

ps: es rechnet sich übrigens in den seltensten fällen von einer PKV in eine andere zu wechseln

Hallo,

leider kann ich zu diesem Sachverhalt nichts beitragen. Offensichtlich handelt es sich hier um den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Ich komme aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der derartige Schweigepflichtentbindungen überhaupt kein Thema sind. Die gesetzlichen Krankenkassen geben unter den strengen Datenschutzverordnungen an grundsätzlichen Niemanden irgendwelche Informationen heraus und erwarten auch keine Informationen zu Diagnosen oder Ähnlichem, soweit sie nicht im Rahmen der ärztlichen Verordnung von Leistungen erforderlich sind.
Gruß
Karsten

Hallo Ernie,

meine Antwort fällt ziemlich knapp aus.
Da ich Expertin für gesetzliche KV bin, bin ich glaube ich raus hier. Wenn ich das so lese geht es hier um private KV. In der gesetzlichen KV unterschreibt man keine Schweigepflichtsentbindung, sondern der Gesetzgeber gibt vor das die Daten unter den gesetzlichen KV`en ausgetauscht werden müssen.

Sorry
Gruß
Yvonne

Hi,

bei der Antragstellung einer Krankenversicherung berechtigst Du das Unternehmen bei allen behandelnden Ärzten anfragen zu dürfen, dies gilt ebenso bei anderen Gesellschaften.

Sei ehrlich bei der Antragstellung.

Grüße

Hallo, ich hatte die Anfrage auch schon im Forum gelesen, aber ich fand sie von den anderen schon zutreffend beantwortet.

Ich versuchs nochmal:

Die PKV darf, wozu man sie ermächtigt, insbesondere andere Versicherer befragen. Das kann bei Antragstellung, aber auch beim Leistungsfall passieren. Die Klauseln sind datenschutzrechtlich regelmäßig an die aktuelle Entwicklung angepasst.
Konkret zu a:smile:: ja, obwohl es nicht so gemeint ist,
aber b): auch die Versicherung B wird eine entsprechende Entbindung verlangen, um A befragen zu können. Ohne das wird der Vertrag nicht zustande kommen. Wenn man später die Entbindung zurückzieht, wird der Vertrag nicht gekündigt, aber es kann Schwierigkeiten im Leistungsfall geben.

c.) Natürlich kann auch eine PKV von der Schweigepflicht entbunden werden, das wird ja gerade bei Abschluss getan. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere Arbeitgeber, ist nicht enthalten und darf auch nicht passieren. Die Datenweitergabe ist überhaupt nicht Bestandteil der Schweigepflichtentbindung.

d.) Vermittler dürfen keine gesundheitlichen Informationen erhalten, mit Hauptzentrale ist wohl die Direktion des jeweiligen Unternehmens gemeint. Der PKV-Verband als interessenvertretung sammelt keine Gesundheitsdaten und gibt auch keine weiter.

e.) Hier liegt ein Missverständnis zum Datenschutz vor. Die Gesetze hierzu verbieten nicht, Daten zu erheben, die benötigt werden, es regelt nur den Umgang damit. Ohne Schweigepflichtentbindung hat die PKV keine Möglichkeit, die Ansprüche des Kunden zu prüfen und seine Angaben zu überprüfen.

Gruss

Barmer

Hallo Ernie,

einige Antworten hast Du beireits erhalten, leider enthalten einige davon mehr oder weniger grobe Fehler.

Ohne Bevollmächtigung durch den Versicherten darf keine Versicherung persönliche Daten, insbesodere Gesundheitsdaten an Dritte, z.B. Versicherer, weiter geben. Das ist in §203 (1) Nr. 6 ausdrücklich sanktioniert.

Andererseits hat ein Versicherer, von dem die Antragsannahme oder eine Versicherungsleistung gewünscht wird, das Recht zur Prüfung.

Im Antrag gibt es daher zwei Varianten der Schweigepflichtentbindung, zwischen denen der Versicherte jederzeit wechseln kann.

  1. Die allgemeine Schweigepflichtentbindung, mit der der Versicherer ohne Rücksprache mit dem Versicherten Auskünfte einholen darf.

  2. Die Einzelfall bezogene Entbindung, die jeweils vom Versicherten auf Anfrage des Versicherers erteilt wird.

Ganz „ohne“ wird es nicht gehen. Beim Versicherungsantrag sicher nicht, denn der würde allein deshalb abgelehnt. Der Antragsteller wäre die „Katze im Sack“. Beim Leistungsantrag hätte der Versicherer u.U. ein Prüfungsrecht und könnte ansonsten die Leistung ablehnen.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

leider kenne ich mich in Sachen Datenschutz nicht so gut aus und kann daher leider nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne

Vielen Dank Fr. Riehl-Müller !
Nettes Bild btw…

aaaaalso… vielen Dank Hupf!
(Auch für die anderen 2 Antworten)

„Ein guter Vermittler sucht für den Kunden gleich eine KV, mit der er alt werden kann.“

Genau

Vielen Dank Hans !

„Bemerkung: EDV- Dilettant“

)

Vielen Dank Nils !

„ps: es rechnet sich übrigens in den seltensten fällen von einer PKV in eine andere zu wechseln“

vielleicht hast du recht. Andererseits es scheint, es gibt deutliche Unterschiede zwischen PKV und PKV. Ich werde es genauer prüfen…

danke Karsten
Obwohl in der Tat meine Anfrage sich auf PKV bezieht, war nichtsdestotrotz dein Beitrag durchaus interessant

Danke Yvonne,
s. meine Antwort an triceratops

" dies gilt ebenso bei anderen Gesellschaften."

danke Steffen !