ich habe gehört, dass es noch immer Menschen gibt, die trotz Versicherungspflicht nicht krankenversichert sind.
Nehmen wir zum Beispiel eine Frau, die seit Jahren nicht gearbeitet hat. Sie hat ihre Arbeitslosigkeit nie dem Amt gemeldet, sondern einfach von ihren Ersparnissen gelebt. Ihre GKV hat sie nicht in eine PKV umgewandelt, sondern einfach auslaufen lassen. Sobald sich ihr Erspartes dem Ende entgegen neigt, wird sie sich jedoch der Frage konfrontiert sehen, wie es weiter geht: Allgemeim mit ihr und ihrer Zukunft in der Arbeitswelt, aber auch ganz speziell mit ihrer Krankenversicherung. Ich sehe hier generell zwei Möglichkeiten:
Zuerst könnte sie sich arbeitslos melden. Oder sie verzichtet darauf und sucht auf eigene Faust eine Stelle. Mich würde interessieren, wie es in beiden Fällen um ihre Krankenversicherung bestellt wäre. Würde die GKV die ihr entgangenen Beiträge seit dem 1.1.09 zurückfordern? In beiden Fällen?
Ich nehme an, diese Frau macht sich ernsthafte Sorgen.
ja, die Frau in meinem fiktiven Fall ist noch relativ jung und war bis Jahresanfang GKV-familienversichert.
Würden die Beiträge denn auch zurückgefordert, wenn sie sich nicht direkt an die GKV wendet, sondern einfach eine Beschäftigung aufnimmt? Oder sich zuvor arbeitslos meldet?
Sie hat sich in den acht unversicherten Monaten übrigens fast ausschließlich im Ausland aufgehalten, jedoch auch das niemandem gemeldet.
nun die Versicherungs- und damit Beitragspflicht ist in diesem Fall ja an einen überwiegenden Aufenthalt im Inland gekoppelt.
Vielleicht sollte die Frau einfach sagen, dass sie 8 Monate im Ausland war und nun wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist. Die Frau sollte dann schon einen fixen Tag im Kopf haben, ab wann sie wieder im Inland war.
Evtl. gibt es ja auch Flugtickets etc, um es zu beweisen.
wenn sie sich eine Stelle sucht und ab da pflichtversichert ist, warum sollte sie dann einen Antrag nach § 5 Nr. 13 SGB V stellen? Von Amts wegen wird da nicht ermittelt.
Und wenn sie im Ausland war und ihren Wohnsitz in D aufgegeben hat (was ist mit der Wohnung passiert?), hat sie auch den Geltungsbereich des SGB V verlassen (§ 3 SGB IV) und schon deshalb keine rückwirkende Versicherungspflicht zu fürchten.
Nehmen wir zum Beispiel eine Frau, die seit Jahren nicht gearbeitet hat. Sie hat ihre Arbeitslosigkeit nie dem Amt gemeldet, sondern einfach von ihren Ersparnissen gelebt.
Ich sehe hier generell zwei Möglichkeiten:
Zuerst könnte sie sich arbeitslos melden. Oder sie verzichtet darauf und sucht auf eigene Faust eine Stelle. Mich würde interessieren, wie es in beiden Fällen um ihre Krankenversicherung bestellt wäre.
Zum Falle, dass sie sich eine Arbeit sucht, sollen andere was sagen, aber ich kann Auskunft geben, was bei sich bei einer Alome hinsichtlich der KV ändern würde oder nicht.
1. Alg I:
Hier kann ich die Info geben, dass eine Arbeitslosmeldung in diesem Falle nicht bedeutet, dass die AA sie bei einer KK anmelden und die monatlichen KV-Kosten übernehmen würde! Vielmehr würde sich an ihrem KV-Status nichts ändern.
Grund: Durch die jahrelange Erwerbslosigkeit ohne Arbeitslosmeldung besteht hier kein Anspruch auf Alg I. Ein Alg-I-Bezug wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass die AA die KV (sowie PV und RV) übernehmen würde.
das ist ein sehr interessanter Unterschied!
Und wie wäre es bei Arbeitslosmeldung ohne Bezüge? Da wäre die Frau hypothetisch wohl auch weiter unversichert, oder gäbe es dafür eventuell einen gesonderten Antrag?
Hallo,
allein der Umstand im Ausland gewesen zu sein hat nicht zur Folge dass die Kasse nicht ab dem 01.01.2009 Beiträge nicht verlangt.
Grndsätzlich ist verpflichtet zur Versicherung wer seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat - da muss schon auch ein Nachweis über eine bestehende Absicherung im Krankheitfalle vorgelegt werden.
Das kommt aber auch auf die Sichtweise der betreffenden Kasse an.
Gruß
Czauderna
Krankenversicherung bestellt wäre. Würde die GKV die ihr
entgangenen Beiträge seit dem 1.1.09 zurückfordern?
Nein, weil die Versicherungsplficht für ehemals gesetzlich Versicherte besteht, werden die Beiträge seit 2007 nachgefordert werden.
Ich nehme an, diese Frau macht sich ernsthafte Sorgen.
Dazu hat sie auch allen Grund. Inzwischen gibt es Regionen, in denen die nicht-Versicherten von den Behörden aktiv ermittelt werden. In dem hier beschriebenen Fall wird es aber sehr schwer sein, die Person zu identifizieren.