Hallo
Wenn man am ersten Tag der Arbeitslosigkeit krank wird,
wer ist dann für einen zuständig?Das Arbeitsamt oder die Krankenkasse?
Danke
Hallo
Wenn man am ersten Tag der Arbeitslosigkeit krank wird,
wer ist dann für einen zuständig?Das Arbeitsamt oder die Krankenkasse?
Danke
Nachfragen
Hi!
Wenn man am ersten Tag der Arbeitslosigkeit krank wird,
Wirklich am ersten Tag der _Arbeits_losigkeit oder „nur“ am ersten Tag der
_Beschäftigungs_losigkeit?*
Wenn wirklich Arbeitslosigkeit: Wann hat man sich arbeitslos gemeldet? Bereits im Vorfeld, also schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, oder erst am 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit?
*) Folgendes muss erfüllt sein, damit nicht nur Beschäftigungslosigkeit vorliegt, sondern auch Arbeitslosigkeit (§ 119 (1) SGB III + § 122 SGB III): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html + http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__122.html!
wer ist dann für einen zuständig? Die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse?
Erst mal obige Fragen beantworten; dann sehen wir weiter.
Gruß
Jadzia