Krankschreibungsbeleg auch unter 6 Wochen an KK?

Hallo alle,
da die Frage bisher nicht präzise genug beantwortet wurde hier noch einmal eine Detailfrage:

  1. Sollte man Krankschreibungsbeleg des Arztes über Krankheitstage auch unter 6 Wochen, also z.B. 1 Tag, an die Krankenkasse senden? Oder kann man sich das schenken.
  2. Kann man soetwas eigentlich auch per Fax senden?

Hä?
Hallo an Dich,
ich versteh gar nicht, was Du meinst. Wenn ich krankgeschrieben bin, schickt mein Arzt die Meldung zur Krankenkasse und ich bekomme nur einen Durchschlag für den Arbeitgeber. Oder meinst was ganz anderes?

Grüße Armin

Hä zum ‚hä?‘
Hi!

ich versteh gar nicht, was Du meinst. Wenn ich krankgeschrieben bin, schickt mein Arzt die Meldung zur Krankenkasse und ich bekomme nur einen Durchschlag für den Arbeitgeber.

Du verstehst da was falsch! So eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) hat drei Teile!

Einen behält der Arzt. Wahrscheinlich tatsächlich für die Krankenkasse zu Abrechnungszwecken(?).

Zwei erhält der Kranke. 1. den Teil „zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und 2. den Teil „zur Vorlage bei der Krankenkasse“ (da heir die (verschlüsselte) Diagnose draufsteht) zum Zwecke einer evtl. späeteren Krankengeldzahlung (KRG).

Und um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Ja, man sollte auch die AUB, die nur für einen Tag ausgestellt ist, an die KK schicken.

Denn wenn man später nochmal an derselben Krankheit erkrankt – und diesmal für längere Zeit –, dann werden die Tage, an denen man schon mal an dieser Krankheit erkrankt war (hier z. B. 1 Tag) von der 6-wöchigen Lohnfortzahlung des AGs abgezogen und man bekommt dementsprechend früher KRG.

Hab’ das selber grad erlebt (und hoffe, dass Prozedere richtig verstanden zu haben…).

Gruß
Liza

  1. Sollte man Krankschreibungsbeleg des Arztes über
    Krankheitstage auch unter 6 Wochen, also z.B. 1 Tag, an die
    Krankenkasse senden?

Ja, ja, und nochmal ja.

  1. Kann man soetwas eigentlich auch per Fax senden?

Wenn Du sicher gehen willst, die Frist einzuhalten kannst Du es faxen, ich würde das Original immer hinterher schicken.

o.t.
Hi!

Einen behält der Arzt. Wahrscheinlich tatsächlich für die
Krankenkasse zu Abrechnungszwecken(?).

Nein, für Abrechnungszwecke braucht der Arzt das nicht. Der 3. Durchschlag ist einfach für seine Unterlagen und verbleibt in der Praxis in der Krankenakte des Patienten.

MfG

Einen behält der Arzt. Wahrscheinlich tatsächlich für die
Krankenkasse zu Abrechnungszwecken(?).

Nein, für Abrechnungszwecke braucht der Arzt das nicht. Der 3.
Durchschlag ist einfach für seine Unterlagen und verbleibt in
der Praxis in der Krankenakte des Patienten.

Danke für die Aufklärung! Ich weiß schon, warum ich das Fragezeichen da platziert habe…

Liebe Grüße :smile: