Kreditanteil von der Mutter verebt?

Sehr geehrter Experte,
ich habe ein paar FRagen zu folgenden Sachverhalt:

  • 2002 verstarb meine Mutter an einer Krebserkrankung und hinterlies kein Testament
  • Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt zwischen 19 und 25 Jahren alt und nicht berufstätig (Universität)
  • Meine Mutter hatte Jahre zuvor gemeinsam mit meinem auch heute noch lebenden Vater einen Kredit unterschrieben
  • Die Ersparnisse meiner Mutter waren auf GEmeinschaftskonten zusammen mit meinem Vater bzw in der Firma meines Vaters angelegt
  • An keinen der Kinder wurde ein Erbe ausgezahlt, eingeschrieben etc
  • Aus Unwissenheit haben wir kein Erbe ausgeschlagen
  • Wir Kinder habe erst 3 Jahre später von diesem Kredit erfahren und der Bank keine Dokumente diesbezüglich unterschrieben.
  • Mein Vater hat all die Jahre den Kredit getilgt, aber nun hat er Zahlungsschwierigkeiten und die Bank bezieht sich auf uns Kinder als Erbengemeinschaft
  • 3 der fünf Kinder leben im Ausland

Meine Fragen:

  1. Sind wir rechtlich verpflichtet diesen Kredit anzunehmen (oder haben wir das implizit bereits vor 11 Jahren getan, da wir das Erbe nicht ausgeschlagen haben)?
  2. Haftet jeder von uns für den gesamten ausstehenden Betrag oder haftet jeder für einen Anteil?
  3. Sind die im Ausland gemeldetet Kinder genauso haftbar wie die in Deutschland lebenden? (Wir sind beunruhigt, das die Bank direkt das Haus meiner in Deutschland lebenden Schwester pfändet)

Vielen Dank für Ihren Rat!
MfG

Hallo,
hier sollte ein Fachanwalt für Erbrecht aufgesucht werden, der genau prüft, ob hier eine Verjährung eingetreten sein könnte, da die Kinder nichts vom Kredit wussten. Ferner ist zu prüfen, ob eine Nachlassinsolvenz nach dieser Zeit möglich ist.
Alle 5 Kinder erben die Schulden, wobei jeder ggfls. für alles haftet, weil keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist.
Gruß
Hilde

Hallo,
ich mache es kurz und gut:
Gehen Sie zu einem erfahrenen Notar, wenn es sich um eine höhere Forderung handelt für die jeder Erbe offensichtich gesamtschuldnerisch haftet.
Es gilt aber nun zu prüfen, was zu tun ist, da der Vater zahlungsunfähig scheint. Es gibt da die sogenannte Erbenhaftung, aber nur in der Höhe in der man geerbt hat. Es gibt auch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft durch sofortige notarielle Erklärung, die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums anzufechten. Diese Frist ist aber nur drei Tage ab Kenntnis. Evt. lässt sich das aber doch wirksam erklären. Also, besser zu einem Notar - der ist billiger als ein Anwalt - und müsste auch die Irrtumserklärung sofort beurkunden.
mfg
pb

Hallo,

so wie Sie es darstellen, sind Sie, gemeinsam mit Ihrem Vater, erbe nach Ihrer verstorbenen Mutter geworden und damit an ihrer Stelle in den Darlehenesvertrag eingetreten. Das geschieht per Gesetz, ohne dass Sie etwas dazu tun müssen. Sie sollten aber prüfen lassen, ob Sie die Annahme der Erbschaft noch anfechten können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt.

Wenn Sie haften, weil Sie aus der Nummer nicht mehr rauskommen, dann haften Sie als Gesamtschuldner, und zwar alle, egal wo Sie wohnen. D.h. der Darlehensgeber kann von jedem von Ihnen die volle Summe verlangen, aber natürlich nur einmal, und Sie müssen das dann im Innenverhältnis ausgleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Bitte eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufsuchen.

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Hallo,
die Frage ist komplex - und gehört eigentlich in die Hände eines Anwalts. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Lösung auch auf einem ganz anderen Feld liegen könnte: Sofern es gelänge, dass Ihr Vater seine Zahlungsschwierigkeiten überwindet (ggfs. vergleichsweise), wäre ja alles soweit ok. Also braucht vornehmlich Ihr Vater Hilfe. Es gibt für solche Firmen öffentliche Fördermittel (Turn Around Beratung der KfW), für ich ich ggfs. sogar zugelassen wäre. Ich hoffe das wird jetzt nicht als unzulässige Werbung eingeschätzt.

Wenn die Bank bereits in das Haus der Schwester pfändet, dann scheint es ja bereits vollstreckbare Titel zu geben - oder aber das Haus war Bestandteil der Finanzierungsvereinbarung. Auch diese Frage gehört im Zweifel besser in die Hände eines Anwalts.

Auf jeden Fall entnehme ich Ihren Ausführungen, dass die Sache komplizierter sein könnte, als Sie es momentan annehmen - was durchaus aber Vorteile haben könnte, - sofern diese Komplikationen von der Bank zunächst ausgeräumt werden müssten.

Eventuell spielt auch noch eine Rolle, ob es sich bei der Firma des Vaters um eine Kapitalgesellschaft oder eine Einzelfirma handelt - etc. Rufen Sie oder Ihr Vater mich gern an - siehe www.klaus-marwede.de
Viele Grüße
Klaus Marwede

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

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Hallo Argoval,

nach der Sterbeurkunde wird ein notarieller Erbschein ausgestellt. Dieser gilt seit 11 Jahren.

Die Erben treten per Gesetz automatisch in die Verträge der Verstorbenen ein.

Somit seit ihr alle Kreditnehmer - auch die im Ausland lebenden Kinder und jeder für die volle Summe.

Dass die Bank das Haus der Schwester verkauft halte ich für unwahrscheinlich - sie weiss ja garnicht, dass dienSchwester ein Haus hat. Sie hat auch keine Grundschuld auf diesem Haus. Aber: jeder haftet mit seinem gesamten Vermögen. Vermutlich gehört das Haus der Schwester nicht allein - da wird es für die Bank schon fast unmöglich die HausHälfte der Schwester verkaufen.

Vorschlag: unterstützt gemeinsam den Vater bei der Zahlung der Kreditraten (nicht bei seinen sonstigen Konten oder seiner Firma). Dann wird die Bank stillhalten. So lange, bis es dem Vater wieder besser geht. Oder schuldet den Betrag gemeinsam um und jeder zahlt einen überschaubaren Teil der Raten.

Grüßle
Andre

Hallo,

sorry kann nicht weiter helfen.

Gruß und einen schönen Feiertag.

Sylvia

hallo argoval,
leider weiss ich auf diese Frage keine Antwort.
lg sicha

Da weder ein Testament vorliegt noch Miterben die Erbschaft ausgeschlagen haben, haben alle Mitglieder die Rechte und Pflichten der Mutter uneingeschränkt „geerbt“, ob mit oder ohne Kenntnisse ist nicht relevant! Es gibt 3 Möglichkeiten, aus der Sache mehr oder weniger ohne finanz. Schaden rauszukommen, ist aber mit juristischen Formalitäten verbunden, die Sie als Laie werden nicht bewältigen können. Es eilt!
Die Möglichkeiten: a) Nachlaßinsolvenz (sehr problembehaftet wegen Zeitablaufs und Verquickung mit Vaters Aktivitäten usw.); b) Beschränkte Erbenhaftung erklären und abarbeiten; c) Anfechtung der Erbschaftsannahme (unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums!!).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Vielen Dank Herr Gintemann

DEnnoch vielen Dank

Dennoch vielen Dank

hallo argoval,
leider weiss ich auf diese Frage keine Antwort.
lg sicha

Vielen Dank - sehr hilfreich!

Da der Vater noch lebt und Ihr kein Erbe angenommen habt muß er alleine haften, sollte er versterben und ihr nehmt das erbe an, dann erst seid ihr alle haftbar, es sei denn ihr schlagt das erbe von ihm aus, dann seid ihr aus dem schneider