Hallo
ich gehe davon aus, dass die Bank bislang jahrelang nichts wusste. Sonst würde man das Darlehen schon auf die Erben umschreiben.
Hier ist sicherlich noch Ihr Vater Darlehensnehmer gegenüber der Bank. Im Grundbuch sind die Kinder umgeschrieben auf Erben der Mutter, richtig? Dann ist immer noch der Vater Darlehensnehmer gegenüber der Bank. Zahlt er nicht, dann kann die Bank gegen die Eigentümer des Grundstückes vorgehen, aber nur das Objekt versteigern. Aber nicht persönlich gegen die Erben/Kinder vorgehen wenn die gegenüber der Bank KEINE Unterschrift wegen Weiterführung Darlehen unterschrieben haben.
Haben die Kinder etwas gegenüber der Bank unterschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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