Kreditaufnahme zur Bezahlung von Kindesunterhalt?

Hallo Ihr!

Ich bin Vater zweier Söhne! Diese leben bei Ihrer Mutter. Ich bin also verpflichtet Kindesunterhalt an die Mutter zu bezahlen, was ich auch in regelmäßiger monatlicher weise mache. Bis Ende 2007 hatten die Mutter und ich bei der selben Bank unsere Konten. Seit 2010 habe ich mein Konto (aus Kostengründen) zu einer anderen Bank verlegt. Nun meckert die Mutter dass ich verpflichtet sei, den Kinderunterhelt immer zum ersten des Monats zu überweisen (also so, dass das Geld auf Ihrem Konto am 01. des Monats gut geschrieben wird).

Frage:

Muss ich, da ich mein Gehalt immer zum letzten Banktag des Monats bekomme, einen (Dispo-) Kredit aufnehmen um sicher zu stellen, dass das Geld rechtzeitig gebucht werden kann oder reicht es, wenn ich am letzten Banktag des Monats (also an dem Tag wo mein Gehalt eingeht)das Geld überweise?

Vielen Dank für eingehende nützliche Antworten und ein frohes neues Jahr.

Gruß Fossi

Hallo Florian,

du kannst deiner Ex Frau nen schönen Gruß von mir sagen!
Sie soll froh sein, dass du regelmäßig Unterhalt zahlst. Ich weiß gar nicht ob es wirklich einen festen Zeitpunkt gibt oder die Eltern einfach ausmachen, wann das Geld da sein muss.

Und was macht sie, wenn das 1. z.B. ein Samstag ist?

Laß sie einfach zicken. Wenn du den Unterhalt immer regelmäßig am 30. bzw 31 überweist, dann passt das so. Klar muss sich auch so Dinge wie Miete zahlen, aber sie wird ja nicht nur vom Kindesunterhalt allein leben. Und das Geld sollte ja dann spätestens am 2. oder 3. da sein.

Gruß Lulea

Hallo,

im Normalfall gehen die Gerichte davon aus, dass der Unterhalt am 3. Arbeitstag eines Monats dem Unterhaltsempfänger zur Verfügung steht.

Gruß
Ingrid

Dauerauftrag
moin florian,
mach doch nen dauerauftrag zum 1. des monats. deine bank weiß dann, dass regelmäßig geld abgeht. kommt ja auch regelmäßig was rein.
seute

Hallo Florian,

Sind diese beiden Söhne Wunschkinder???

Gruß Bernd O.

Hallo Florian,

rein theoretisch müsstest du nur einmal vorlegen, danach verschiebt sich ja dein Bankguthaben um diese zwei, drei Tage. Dann hast du das Geld, was du ja erst Anfang des Monats bekommst und DANN überweisen würdest gegen Ende des Monats noch. Also: EINMAL wäre es, dass du das Geld vorlegst, danach gleicht sich das doch wieder aus, wenn du es dann jedesmal früher überweist.

Ich bekommen den Unterhalt für meinen Sohn immer zum 01. eines Monats und bin sehr froh darüber.

lg, Dany

Hallo Florian,

Sind diese beiden Söhne Wunschkinder???

Worin besteht der Zusammenhang?
Er zahlt doch Unterhalt und das regelmäßig und auch pünktlich. Ich verstehe aber, dass er sein Konto nicht jedesmal teuer überziehen will, weil die Mutter direkt zum 1. den Unterhalt haben will.

Gruß Lulea

Gruß Bernd O.

Hallo Florian,

rein theoretisch müsstest du nur einmal vorlegen, danach
verschiebt sich ja dein Bankguthaben um diese zwei, drei Tage.
Dann hast du das Geld, was du ja erst Anfang des Monats
bekommst und DANN überweisen würdest gegen Ende des Monats
noch. Also: EINMAL wäre es, dass du das Geld vorlegst, danach
gleicht sich das doch wieder aus, wenn du es dann jedesmal
früher überweist.

Wie??? Sorry ich habs mir jetzt mehrmals durchgelesen, aber ich verstehe nicht was du meinst…
Bitte erkläre es nochmal für Dummies :smile:

Vielen Dank und Gruß
Lulea

lg, Dany

1 Like

ja, ich dachte mir dass ich es nicht gut erklärt habe…

also, wenn er am 28. eines Monats überweist, legt er das Geld vor, bis sein Gehalt am (sagen wir mal) 01. da ist. Das Gehalt gleicht aber diesen Minusbestand wieder aus.

Im Endeffekt ist es egal, an welchem Tag im Monat er das Geld überweist. Also müsste er gucken, dass er es einmal ausgeglichen bekommt wenn er am Ende eines Monats bezahlt, und dann ist eine neue Regelmäßigkeit da. Dann hat er das Geld am Ende des Monats über und zahlt es DANN anstatt am Anfang des nächsten Monats.

Ich weiß, es ist nicht einfach nachzuvollziehen, aber eine reine Rechenaufgabe.

lg, Dany

Hallo

also, wenn er am 28. eines Monats überweist, legt er das Geld vor, bis sein Gehalt am (sagen wir mal) 01. da ist. Das Gehalt gleicht aber diesen Minusbestand wieder aus.

Im Endeffekt ist es egal, an welchem Tag im Monat er das Geld überweist. Also müsste er gucken, dass er es einmal ausgeglichen bekommt wenn er am Ende eines Monats bezahlt, und dann ist eine neue Regelmäßigkeit da. Dann hat er das Geld am Ende des Monats über und zahlt es DANN anstatt am Anfang des nächsten Monats.

Ganz verstehe ich das auch nicht, aber ich denke, du meinst, er müsste sich nur einmal das Geld von der Bank für 3 Tage leihen, und ab dann klappt es. Das stimmt aber nicht.

Er müsste genau einen Monat lang gar nichts ausgeben, so dass er am Ende des Monats noch sein Gehalt da zu stehen hat. Ab dann klappt es. Aber das könnte natürlich auch die Mutter mal versuchen. :wink:

Wenn er das Geld für 3 Tage vorlegt, ändert das überhaupt nichts, nur hätte er regelmäßig jeden Monat Überziehungszinsen.

Wenn er 500,- Unterhalt zahlt, dann sind das bei 13 % Zinsen ca. 18 ct. pro Tag, das wären im Jahr 6,50. - Vielleicht wäre sie ja bereit, sich an diesen Unkosten zu beteiligen, wenn sie dafür Mahngebühren sparen kann, die ja bestimmt wesentlich höher sind.

Viele Grüße

1 Like

darum schrieb ich dass er versuchen müsste es einmal ausgeglichen zu bekommen :wink:

Dass das bei der Mutter genauso klappen könnte ist mir klar, aber die hat nicht gefragt. Es war ein Versuch auf seine Frage zu antworten - dass es immer andere Möglichkeiten gibt ist klar.

Großzügigkeit muss man sich leisten können/wollen
N’Abend,

Und was macht sie, wenn das 1. z.B. ein Samstag ist?

dann sollte der Betrag am 1. Werktag auf dem Konto sein.

Laß sie einfach zicken. Wenn du den Unterhalt immer regelmäßig
am 30. bzw 31 überweist, dann passt das so. Klar muss sich
auch so Dinge wie Miete zahlen, aber sie wird ja nicht nur
vom Kindesunterhalt allein leben.

Coole Einstellung - wenn man sich die leisten kann. Im schlimmsten Fall ist die Mutter nicht berufstätig, warum auch immer. Und ist sehr wohl abhängig davon, laufende Kosten am Anfang des Monats leisten zu können.

Zumal es für den Herrn überhaupt kein Problem darstellen sollte - wie Duplosche schon für vorsichtig ausgedrückt „mathematisch nicht Begabte“ erklärt hat - eine Zahlung zum Anfang des Monats zu tätigen.

Gruß
Demenzia

Hallo Duplosche

darum schrieb ich dass er versuchen müsste es einmal ausgeglichen zu bekommen :wink:

Ach so, du meintest es genauso wie ich?
Dann hatte ich dich falsch verstanden.

Dass das bei der Mutter genauso klappen könnte ist mir klar, …

Findest du, dass das so einfach klappen kann? Ich finde, wenn man nicht doppelt so viel verdient, wie man dringend braucht, dann ist das gar nicht so leicht …

Viele Grüße

Hallo Simsy,

davon dass das einfach sei habe ich gar nicht gesprochen.

lg, Dany

hi

Muss ich, da ich mein Gehalt immer zum letzten Banktag des
Monats bekomme, einen (Dispo-) Kredit aufnehmen um sicher zu
stellen, dass das Geld rechtzeitig gebucht werden kann oder
reicht es, wenn ich am letzten Banktag des Monats (also an dem
Tag wo mein Gehalt eingeht)das Geld überweise?

Du weißt, daß Du monatlich an einem bestimmten Tag etwas zu überweisen hast und Du weist die genaue Höhe des Betrages.

Wo ist also das Problem das Konto so zu handhaben, daß an diesem bestimmten Tag der Betrag vorhanden ist?

interessiert fragend
Edith

Coole Einstellung - wenn man sich die leisten kann. Im
schlimmsten Fall ist die Mutter nicht berufstätig, warum auch
immer. Und ist sehr wohl abhängig davon, laufende Kosten am
Anfang des Monats leisten zu können.

Sorry. Aber das ist dann ihr Problem. Anspruch auf den ersten hat sie nicht. Würde sie Unterhaltsvorschuss bekommen, müsste sie noch länger warten, das gibt es erst am 10. Und bei Gehaltspfändung noch weit später.

Normalerweise gilt für solche Zahlungsverpflichtungen wie Ingrid schon sagte: Lohn wird normalerweise so überwiesen, dass er vor dem ersten auf dem Konto ist, für Miete, Unterhalt etc. gilt dann, dass - wenn sofort die Überweisung rausgeht - sie dann selbst mit Feiertag spätestens bis zum 3. da sind.

Wie an anderer Stelle richtig gerechnet wurde: Rein Praktisch muss er 1 Monat sich strecken, um das zu erreichen, bei ihr gehts nur um 2 max 3 Tage…

LG Petra

2 Like

Hallo Bend!
>
> Ja sind/waren Sie (sie sind mittlerweile 12,5 und 7 3/4 Jahre alt).
> Würde es einen Unterschied machen wenn es nicht so wäre?
>
> Gruß Florian

Moin Petra,

Sorry. Aber das ist dann ihr Problem. Anspruch auf den ersten
hat sie nicht. Würde sie Unterhaltsvorschuss bekommen, müsste
sie noch länger warten, das gibt es erst am 10. Und bei
Gehaltspfändung noch weit später.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass sie einen Anspruch darauf hat. Ich kann es aber nachvollziehen, dass es notwendig sein kann.

Gruß
Demenzia

Hallo Seute!
>
> Ich kann auch eine Reihe von Terminaufträgen veranlassen.
>
> Die Frage ist aber ob ich so rechtzeitig zahlen muss, dass das Geld zum 1.
> (1.Banktag), des Monats auf dem Konto des Empfängers gut geschrieben wird oder ob
> es reicht, wenn ich dann überweise wenn mein Gehalt bei mir auf meinem Konto gut
> geschrieben ist.
>
> Gruß Florian

> Hallo Ingrid!
>
> Danke für Deine Antwort!
>
> Das was Du schreibst, deckt sich mit den Erfahrungen welche ich machte, zu welchen
> wir unsere Konten nicht bei der selben Bank hatten.
>
> Gruß Florian