> Hallo Petra!
>
> Danke für Deine sehr hilfreiche Antwort! :o)
>
> Ich wusste bis eben gerade nicht, dass bei den 3 „Banktagen“ auch das Wochenende
> und sogar Feiertage mitgezählt werden dürfen.
>
> Was den Gehaltseingang betrifft, so bekommen „alte“ Rentner ihr Geld (für den
> nächsten Monat) am letzten Banktag gut geschrieben. „Neue“ Rentner kriegen Ihr
> Geld erst am 1. Banktag des neuen Monats. Da wird es dann noch schlimmer mit dem
> Vorschuss den sie leisten müssten.
>
> Gruß Florian
Hallo Lulea!
>
> Danke für Deine Hilfe! :o)
>
> Wenn der 1. ein Samstag ist, dann muss das Geld am Fr. da sein!
> Es gab mal ne Zeit, da hatten wir unsere Konten bei verschiedenen Banken (so wie
> jetzt auch wieder) und da gab es keinen Krach.
>
> Gruß und ein frohes Neues Jahr
>
> Florian
Ps: Den Gruß richte ich ihr demnächst aus.
Hallo Edith!
>
> Die Frage ist, ob es reicht, wenn ich das Geld rechtzeitig überweise (also in
> diesem Fall zum letzten des Monats. Oder muss ich so rechtzeitig überweisen, dass
> das Geld rechtzeitig auf dem Konto des Empfängers gut geschrieben wird.
>
> Im letzteren Fall müsste ich einen Dispokredit auf meinem Konto haben. Und sowas
> kriegt nicht jeder.
>
> Gruß Florian
>
> Hallo Demenzia!
>
> Erstmal danke für Deine Hilfe und Deinen Rat.
>
> Es geht nicht um das rechtzeitige Überweisen, das wäre gewahrt, wenn er am letzten
> Banktag überweisen würde. Es geht um die rechtzeitige Gutschrift des Betrages auf
> dem Konto der Mutter. Er muss also wenn der 1. z.B. ein Samstag ist das Geld so
> überweisen, dass das Geld am Freitag gut geschrieben wird. Bei 3 Tagen (das ist
> die Frist bis das Geld spätestens gut geschrieben sein muss) müsste er schon am
> Mittwoch überweisen um sicher zu gehen, dass das Geld rechtzeitig gebucht wird.
>
> Es könnten auch mehr als 2 Zinsüberziehungstage anfallen.
>
> Der 23.12.09 war ein Mittwoch; 24.12.,25.12. und 26.12.09 sind frei, 27.12.09 war
> ein Sonntag). 28.12.,29.12. ist die Bank nochmals offen. macht insgesamt 7 Tage
> für welche er Zinsen zahlen müsste.
>
> Danke für die Hilfe
>
> Gruß Fossi
> Hallo!
> 1. Geht es doch ums Prinzip. Wenn ein Vater dass machen müsste, dann müssten es
> doch alle Väter machen (gleiche Rechte und Pflichten für alle.
>
> 2. Sind nicht die Zinsen das Problem, sondern woher er das Geld nihmt. Die 500
> Euro sind kein Papenstill.
>
> 3. Nicht jeder kriegt nen Dispokredit eingeräumt.
>
> 4. (das hab ich eventuell vergessen in meinem Artikel zu erwähnen) hatten Vater
> und Mutter nicht immer die selbe Bank. Und während dieser Zeit (also bevor sie
> eine zeitlang ihre Konten bei der selben Bank hatten)regte sich die Mutter auch
> nicht auf, dass das Geld nicht „pünktlich“ zum 1. da war.
>
> Danke für Deine Hilfe
>
> Gruß Florian
Einmal vorlegen bei 288,00€ ist nicht so leicht. Und das mit dem Ausgleich stimmt
> nur theortisch. Ich lege vor, stehe 1-2 Tage im Minus. Dann kriege ich mein Geld
> und mir werden sofort die 288,00€ abgezogen.
>
> Beispiel: 1000,00€ -288,00€ = 712,00€ (macht Dispozinsen für 2 Tage). Nächster
> Monat wieder vom Vormonat -288,00€ für 1-2 Tage (wegen rechtzeitiger Zahlung vor
> Gehaltseingang)und wieder Dispozinsen. Usw. usw.
>
> Gruß Florian
Hallo Lulea!
>
> Ja die beiden Kinder sind Wunschkinder. Würde es einen Unterschied machen wenn
> nicht?
>
> Gruß Florian
Hallo Dany!
>
> Sowas hab ich mal am Anfang gemacht. Da waren es 166,00 DM (das war 1997 als mein
> 1. Sohn auf der Welt war). Mit 288,00 Euro die es mittlerweile sind, wird das
> nicht so leicht. Mal abgesehen davon dass sich die Mutter der Kinder früher, also
> zu der Zeit wo wir nicht bei der selben Bank waren, nicht so gehabt hat.
>
> Danke nochmals für die Hilfe.
>
> Gruß Florian
>
Das Problem liegt darin, dass man beim erstenmal rückwirkend für den laufenden Monat bezahlt. Und da keiner vom Amt einem unverheirateten Vater Auskunft über den Kindesunterhalt gibt (so war es bei mir), kann man auch nix im voraus sparen/zurück behalten. Fazit zur Vorauszahlung für den nächsten Monat (ich soll ja lt. meiner Ex-Lebensgefährtin so zahlen, dass das Geld am 01. des Monats auf Ihrem Konto ist) das Geld erst am letzten des Vormonats habe, da dann mein Gehalt da ist.
Gruß Florian
Zumal es für den Herrn überhaupt kein Problem darstellen
sollte - wie Duplosche schon für vorsichtig ausgedrückt
„mathematisch nicht Begabte“ erklärt hat - eine Zahlung zum
Anfang des Monats zu tätigen.
Coole Einstellung - wenn man sich die leisten kann. Auch wenn das Rechenbeispiel mathematisch richtig ist: Es bedeutet, daß man finanziell einen Monat „aufholen“ muss, um dann den Unterhalt immer vom Vormonat zu bezahlen. Das kann sich nicht unbedingt jeder leisten. Unterhaltspflichtig zu sein heißt ja nicht, deswegen gleich einen goldenen Löffel im Mund zu haben. Auch einen Dispokredit bekommt in der Tat nicht jeder, wie Florian ja schon im UP geschrieben hat - und selbst, wenn es eine geduldete Überziehung gibt, langt da die Bank mit teilweise 18 bis 20 Prozent Zinsen hin.
Es kann also auch „für den Herrn“ ein Problem darstellen.
lg,
M.
Hallo Florian,
Das Problem liegt darin, dass man beim erstenmal rückwirkend
für den laufenden Monat bezahlt. Und da keiner vom Amt einem
unverheirateten Vater Auskunft über den Kindesunterhalt gibt
(so war es bei mir), kann man auch nix im voraus sparen/zurück
behalten.
also: Du hast ganz urplötzlich erfahren, dass Du für ein Kind was rückwirkend zahlen must?!?! Oder hättest Du evtl. schon gewusst, dass etwas zu zahlen sei, nur den Betrag nicht? In letzterem Fall hättest Du halt vorsorglich mal was zurücklegen müssen.
Gruß, Karin
Hallo Florian,
vielleicht hast Du Dich einfach nur ein wenig ungeschickt ausgedrückt, aber wenn man diesen Satz hier wörtlich nimmt
Und da keiner vom Amt einem
unverheirateten Vater Auskunft über den Kindesunterhalt gibt
[…], kann man auch nix im voraus sparen/zurück
behalten.
könnte man Dir das ein bisserl negativ auslegen
Will sagen: bloss wegen der Tatsache, dass Du nicht weisst wieviel genau Du nun zahlen musst (und ne Grössenordnung lässt sich bestimmt leicht ergoogeln) sollte den engagierten und zahlungsfreudigen Vater nicht davon abhalten, mal „auf Verdacht“ zu sparen. Diese Story würde ich lieber weder dem Jugendamt noch der stolzen Mama so auftischen *fg*
*wink*
Petzi
Vorsorglich was zurück legen ist gut. Wenn mir mal wenigstens andeutungsweise jemand Auskunft gegeben hätte wieviel ungefähr, dann wäre das gegangen. Aber so?
Es gab ja schon im Laufe der Jahre den Fall, dass die Mutter der Kinder und ich bei 2 verschiedenen Banken waren (Sie hat damals die Bank gewechselt) und da machte sie auch keinen Stress.
Gruß Florian
Hallo Petzi!
Danke für die Antwort.
Es ist Tatsache, dass einem unverheirateten Vater an den Kopf geworfen wird, Zitat:„Ich darf Ihnen keine Auskunft in jeglicher Art erteilen, ich rate Ihnen sich bei einem Anwalt zu erkundigen“, Zitatende.
Wenn ich nun zum Anwalt gehen und mich informiere, woher soll ich dann noch Geld nehmen zum sparen? Und was das googlen betrifft, da hab ich damals (die Jungs sind jetzt 12 1/2 und fast 8) nix außer der Düsseldorfer- bzw. der Berliner Tabelle gefunden.
Wenn Du da schlauer bist nach was man googlen soll, und wenn Du was findest, dann wäre es nett wenn Du mich informierst.
*Rewink* Florian
Liebe Edith,
nur stellvertretend an dich die Frage, die ich an etliche Damen hier auch stellen möchte:
Vorrede:
Er bekommt sein Gehalt nachschüssig, wie die meisten Arbeitnehmer. Er muss den Unterhalt vorschüssig zahlen. Er finanziert also laufend einen Monatsunterhalt zwischen. Ich kann mich erinnern, dass ich damals ein dreiviertel Jahr gebraucht habe, um mich aus diesem Loch auf dem Girokonto wieder herauszuarbeiten, als es bei mir mit den Unterhaltszahlungen anfing. Verschärft wird die Lage dadurch, dass das Geld ist nach einer Trennung ohnehin erheblich knapper ist als vorher gemeinsam, die Fixkosten steigen sprunghaft an (2 Wohnungen etc.) und jede Menge Anschaffungen kommen auf einen/beide zu: Herd, Waschmaschine, Kühlschrank usw.
Die rechtliche Seite hatte Ingrid ja bereits geklärt: Unterhalt vorschüssig aber nicht am 1. sondern am 3. Bankarbeitstag gutgeschrieben.
Jetzt die Frage:
Warum gehst du und scheinbar etliche andere Damen auch davon aus, dass es Florian leicht(er) fällt, sein Konto so zu trimmen, das er zum 1. überweisen kann, als es der Mutter seiner Kinder fallen könnte, so weit Vorsorge zu treffen, dass sie die ersten drei Tage des Monats auch so übersteht? Warum soll es ihm leichter fallen, entsprechende Rücklagen zu bilden als ihr?
Neugierige Grüße
Burkh
Eine Zahlung zum Anfang des Monats ist kein Problem, da das Gehalt am Ende des Vormonats (also im Voraus) gezahlt wird.
So rechtzeitig zu zahlen, dass das Geld (nach Willen der Mutter) am 01. des kommenden, wenn er auf einen Feiertag fällt, auch am letzten (Bank-) Tag des Vormonats gutgeschrieben wird, dass ist das Problem.
Gruß Florian
Hallo Florian,
naja, genauere Zahlen als das Jugendamt kann ich leider auch nicht aus dem Hut zaubern, sorry. Ich würde aber die von Dir genannten Tabellen doch mal als ganz guten Anhaltswert ansehen (ausser es gibt bei Euch irgendwelche „gröberen“ Abweichungen vom Standard, aber das musst eh Du selber wissen).
Und was ich auch nicht recht verstanden habe: bist Du erst seit neuestem unterhaltspflichtig? Sonst könntest natürlich auf die Vergangenheit gucken, was Du da gezahlt hast - und ein bisserl Menschenverstand, sollte sich die Situation irgendwie geändert haben (ausser dass Du die Bank gewechselt hast).
*wink*
Petzi
Hallo Litorino,
ich habe niemanden in diesem Thread gelesen, der davon ausgeht, dass es mal so eben einfach ist, einmal komplett Unterhalt vorauszuschießen, zumal der UP ja selbst sagt, dass es nicht möglich ist, sonst würde er nicht fragen, ob er es zum 01. eines Montas leisten muss.
Ich denke in einer solchen Situation ist es weder für Vater, noch für Mutter einfach, dieses Loch von den paar Tagen zu stopfen. Eine Einigung untereinander ist sicher noch das allerbeste, aber wäre das im Bereich des Möglichen wäre die Anfrage nicht hier.
Ich habe rein „technisch“ gesprochen, wie man das lösen könnte. Auch ich habe die ein oder andere Verschiebung hinbekommen (müssen) - im Endeffekt stressfreier, da die Termine nicht so knapp bemessen sind. Dass das einfach ist habe ich mit keinem Wort erwähnt.
Ich denke, den Hinweis wird man noch geben dürfen
lg, Dany
Hallo Burkh!
Danke für die Frage. :o)
Ich kriege zwar mein Gehalt (meine Erwerbsunfähigkeitsrente) vorschüssig (also am letzten Banktag des Vormonats für den Folgemonat) aber ich habe soviele Kosten, dass ich nicht in der Lage bin, den derzeitigen Unterhalt von 288,00€ im Voraus zu berappen (also sozusagen einmal zu sparen um dann im nächsten Monat das Geld für eine Vorauszahlung zu sparen).
Zu meinen laufenden Kosten gehören übrigens, ganz nebenbei mal angemerkt, auch Ausgaben für meine Söhne wie eine Unfallversicherung, Sportvereine, Nachhilfeunterricht u.a. da mach ich doch bitte schön genug für meine Söhne (und sowas rechnet das Amt dann nicht an bei mir, sondern nennt es „freiwillige Leistung“).
Gruß Florian
Hallo Petzi!
Ich zahle seit der Geburt meiner Kinder Unterhalt. Da ich seit einiger Zeit (ich bin Eu-Rentner, ja sowas gibt es auch in meinem Alter mit Mitte 30) zu meiner Rente etwas dazu verdiene musste ich es angeben. Nun stieg der Kindesunterhalt von 166€ auf 288€ und die kommen sowohl von 2 Seiten (Postrentendienst und Arbeitgeber). Und da beide unterschiedlich zahlen kann ich nicht einfach so mir nix Dir nix 288€ aus dem Hut zaubern.
Gruß Florian