Kreditaufnahme zur Bezahlung von Kindesunterhalt?

Zu meinen laufenden Kosten gehören übrigens, ganz nebenbei mal
angemerkt, auch Ausgaben für meine Söhne wie eine
Unfallversicherung, Sportvereine, Nachhilfeunterricht u.a. da
mach ich doch bitte schön genug für meine Söhne (und sowas
rechnet das Amt dann nicht an bei mir, sondern nennt es
„freiwillige Leistung“).

Hallo Florian,

sind es ja auch :smile: Aber schön dass du das für deine Söhne machst, ich hoffe der Satz, dass du bitte schön genug für deine Söhne tust beläuft sich nicht auf den Umgang mit ihnen.

Aber diese freiwilligen Leistungen ändern tatsächlich nichts am UNTERHALT. Denn er ist auch dazu da, größere Wohnung, dadurch entstehende Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung, alles anfallende auszugleichen. Darum sollte von den freiwilligen Leistungen auch der Unterhalt nicht beschnitten werden.

Eine ziemlich fundierte Aussage zum Thema wann muss das Geld da sein hast du ja auch lange bekommen. Da du im Familienbrett gefragt hast, ist es klar, dass immer ein kleiner großer Rundumschlag gemacht wird, da hier Erfahrungen aus mehreren Sichtweisen aufeinander kommen.

Und das ist ja auch gut so!

lg, Dany

Florian,

Zu meinen laufenden Kosten gehören übrigens, ganz nebenbei mal
angemerkt, auch Ausgaben für meine Söhne wie eine
Unfallversicherung, Sportvereine, Nachhilfeunterricht u.a. da
mach ich doch bitte schön genug für meine Söhne (und sowas
rechnet das Amt dann nicht an bei mir, sondern nennt es
„freiwillige Leistung“).

Wenn du so rechnest/denkst, machst du dich irre, versuch das zu lassen.
Meine Töchter wohnen am anderen Ende der Republik (zum Glück Ost-West-Richtung, nicht Nord-Süd… schlimmer geht immer!) und das führt dazu, dass ich alle zwei Wochen 2 x 500 km Bahn fahre plus ein WG-Zimmer in ihrer Stadt finanzieren muss, wenn ich sie sehen will. Die Kosten spielen bei der Berechnung des Unterhalts auch keine Rolle.

Ich weiß, das ist nicht gerecht, auch bei dir nicht. Das kann es auch nicht sein, weil ein Gesetz niemals Gerechtigkeit schaffen kann, sondern nur eine Rechtslage. So schwierig wie das für dich ist, so sehr dir die Galle hochsteigen mag, wenn du daran denkst, was du tust und wie es dir nicht angerechnet wird, versuch es einfach als Preis für dein Leben hinzunehmen, ohne dich daran abzuarbeiten. Sonst zahlen den Preis deine Kinder.

Gruß
Burkh

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… Nun stieg der Kindesunterhalt von 166€
auf 288€ … kann ich
nicht einfach so mir nix Dir nix 288€ aus dem Hut zaubern.

Hallo Florian,

ich korrigiere auf € 122,-, die du „auf einmal“ mehr zahlen musst, denn 166,- hättest du eh gezahlt. Und dass sich der Anspruch mit Alter und deinen Einkünften erhöht… DAS hättest du dennoch voraussehen können, und die Düsseldorfer Tabelle gibt doch recht orientierungsfähige Angaben, was vom zahlenden Elternteil erwartet wird.

lg, Dany

Naja Florian,

wenn du vorher schon 166€ Unterhalt gezahlt hast, dann sind es jetzt also „nur“ 122€ mehr, die du aus dem Hut zaubern müsstest.
Vielleicht könntest du den Unterhalt dann in zwei „Raten“ zahlen? 166,- zum 1. und 122,- zum 3.?

Gruß
Burkh

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Naja, Dany,

ich kann aber schon nachvollziehen, dass jemand, der nun ein neues Gehalt bekommt, weil er was dazu verdient, nur schwer vorher abschätzen kann, wieviel netto vom brutto ihm denn übrig bleibt, besonders wenn das Einkommen auch Versorgungsbezüge enthält. Es ist sicher nur eine Minderheit, die vorab sagen kann, wieviel von einer Gehaltserhöhung netto bleibt und wie sich daraus ein neuer Unterhaltsanspruch ableitet. Dass Leute da verzweifeln und sich Hilfe suchen kann ich verstehen. Den Kopf in den Sand zu stecken und GAR NICHTS beiseite zu legen ist aber sicher auch keine Lösung.

Gruß
Burkh

der gefällt mir :smile: damit würde man beiden gerecht. Aber nicht dass nachher gestritten wird, wer die Kosten für die zweite Überweisung tragen muss :wink:

lg, Dany

Die Kinder natürlich. das mach im Jahr ein Eis weniger, das können die auch mal beitragen zu ihrem Lebensunterhalt.

Gruß
Burkh

Hi

Warum gehst du und scheinbar etliche andere Damen auch davon
aus, dass es Florian leicht(er) fällt, sein Konto so zu
trimmen, das er zum 1. überweisen kann, als es der Mutter
seiner Kinder fallen könnte, so weit Vorsorge zu treffen, dass
sie die ersten drei Tage des Monats auch so übersteht? Warum
soll es ihm leichter fallen, entsprechende Rücklagen zu bilden
als ihr?

Ganz einfach: Florian hat hier eine Frage gestellt, daher habe ich meine Rückfrage auch an ihn gerichtet.

Gruß
Edith

Hallo dany!

Ich hab mit dem Beitrag auf einen anderen Beitrag geantwortet, in welchem der Vorschlag gemacht wurde, dass ich doch einmal den Kinderunterhalt ansparen soll. Dann Könnte ich diesen einmal pünktlich, also so begleichen dass er am 1. des Monats (bzw. am letzten des Vormonats (wenn der 1. des Folgemonats auf ein We fällt, begleichen und die Folgemonate wären dann auch kein Problem.

Ich sehe meine Söhne regelmäßig (und mehr).

Gruß Florian

Hallo Burgh!

Das war lediglich die Antwort auf einen Beitrag in welchem es hies, "wenn ich weiß dass ich Vater werde (oder es schon bin) dann sollte ich doch bei Zeiten daran denken für den ersten Kindergeldbetrag zu sparen.

Ich wollte dem Autor des Beitrags auf welchen ich antwortete nur deutlich machen, dass es kein Papenstiel ist mal so eben einen ganzen Kindergeldbetrag zusammen zu sparen. Immerhin sind die beiden Kinder schon in der Schule und es handelt sich um 288,00€.

Gruß Florian

Hallo Dany!

Nochmals: Mach mir einer mal vor, Geld von der Bank zu bekommen ohne nen Dispokredit!

Und wieso 122€? Ich muss doch die ganzen 288€ einmal zusammen sparen um diesen Zahlungspuffer zu haben.

Gruß Florian

Ich muss 122,00€ mehr zahlen. Aber 1. Muss ich die ganzen 288€ einmal aus eigenem Hut zaubern, damir ich diesen Puffer habe, und 2. kommt das Geld aus 2 Quellen.

Gruß Florian

Teilzahlung in 2 Raten
Hm, das wäre ne Möglichkeit wenn die beiden Zahlungen nicht beide am Monatsende kommen würden. Die Überweisungskosten wären nicht das Problem, ich habe ein kostenloses Online Konto.

Ich wäre im übrigen froh, wenn ich 22€ zurück legen könnte. Ich darf ja, wie in einer anderen Antwort von mir schon geschrieben, noch andere „Aktivitäten“ meiner Söhne begleichen (die Mutter läßt sie sich von mir bezahlen und gibt „Ihr“ Geld für „wichtigere“ Dinge aus).

Gruß Florian

Hallo Florian,

ja sicher musst du 288 bezahlen, aber die 166 waren bisher ja auch schon fällig, hast du die denn auch erst zum Gehaltsanwesenheitstag bezahlt?

Ist im im Prinzip auch egal, du weißt inzwischen dass rechtlich das Geld nicht Punkt zum 01. da sein muss - wie du das weiter regelst ist eine interne Sache. Alles andere ist eure private Schlammschlacht, die mit deinem Ausgangsthema hier glaube ich nichts weiter zu tun hat (dass du den Söhnen Sonderzahlungen machst und die Mutter „ihr“ Geld ausgibt etc.).

Es ist nicht einfach mit wenig Geld auszukommen, das weiß ich und viele andere auch.

lg, Dany

Es gab mal eine Zeit, da hatten die Mutter der Kinder und ich unsere Konten bei verschiedenen Banken (so wie es jetzt auch wieder ist) und da ging das mit der rechtzeitigen Zahlung auch nur eine zeitlang (also so lange wie der Betrag nicht zu hoch war (das war noch zu DM-Zeiten, da belief sich der Kinderunterhalt auf rund 88€ also 166,00 DM).

Danke für Deine Hilfe

Gruß Florian