Hallo
Habe bei eBay ein Original Verpacktes handy gekauft von einem Privaten anbieter,mit Original Rechnung.
Auf der Rechnung ist nun zu sehen das der Verkäufer das Handy per Ratenzahlung gekauft hat,er zahlt ab 11/2010 für 24 monate 25 euro.Auf der Rechnug steht natürlich das das Handy bis
zur Vollständigen Bezahlung eigentum des Unternehmens bleibt.
Meine Frage nun:
Ist mein ebay kauf überhaupt rechtens?
Was passiert wenn der Verkäufer die raten nicht mehr bezahlt?
was passiert im garantiefall?
Danke für eine antwort.
Da du die Rechnung schon hast gehe ich davon aus, dass du das Handy schon bezahlt hast.
Und Handy und Rechnung schon bekommen hast.
Stimmt meine Annahme ?
Falls … die Frage : wie hast du bezahlt -
per Überweisung oder paypal ( schreib am besten mal die Artikelnummer )
Und ich sage dir mal sofort, dass ich glaube dass der Verkauf nicht rechtens ist - soweit ich weiss darf man als Privatverkäufer nur etwas verkaufen was einem auch gehört - und wenn man noch Raten zu bezahlen hat dann gehört einem etwas nicht - wie du ja auch schon geschrieben hast bleibt das Handy bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
Ansonsten teile ich deine Befürchtungen was geschieht wenn …
und aus dem heraus würde ich versuchen das Ganze rückgängig zu machen -
Da kommt es dann allerdings auf den Verkäufer an ob das "so einfach " geht -
wenn du Artikelnummer schreibst sehe ich mir mal dem sein Profil an.
Steht im Vertag was davon ob der Verkäufer das Handy weiterverkaufen darf ?
so long liebe Grüße marita
arge
Habe bei eBay ein Original Verpacktes handy gekauft von einem
Privaten anbieter,mit Original Rechnung.
Auf der Rechnung ist nun zu sehen das der Verkäufer das Handy
per Ratenzahlung gekauft hat,er zahlt ab 11/2010 für 24 monate
25 euro.Auf der Rechnug steht natürlich das das Handy bis
zur Vollständigen Bezahlung eigentum des Unternehmens bleibt.
Meine Frage nun:
Ist mein ebay kauf überhaupt rechtens?
Was passiert wenn der Verkäufer die raten nicht mehr bezahlt?
was passiert im garantiefall?
Danke für eine antwort.
Hallo,
Da bin ich leider überfragt.
Das ist mehr eine Rechtsfrage als eine ebay Frage, vielleicht weiß das jemand im Rechtsbrett.
Falls per paypal bezahlt wurde und die Fristen für Käuferschutz noch nicht abgelaufen sind, wäre es eine Möglichkeit ebay zu fragen, ob dieser Verkauf nach den ebay AGB rechtens war - und falls nicht mittels paypal Käuferschutz die Transaktion rück abzuwickeln.
Stephanie
Moin stinkmorchel!
Ist mein ebay kauf überhaupt rechtens?
Meines Erachtens nicht, denn für einen Verkauf muss der Verkäufer auch das Eigentum an der Sache übertragen. Da er dieses nicht hat, weil ein Eigentumsvorbehalt vorliegt, kann der Verkauf nicht rechtens sein.
Was passiert wenn der Verkäufer die Raten nicht mehr bezahlt?
Dann kann der Eigentümer die Sache zurückverlangen. Der Verkauf wird nichtig. Im ungünstigen Fall siehst du dein Geld aber auch nicht wieder.
Was passiert im Garantiefall?
Garantie gibt es für dich gar nicht, da du die Ware von einem privaten Anbieter gekauft hast. Garantie geben die Händler meistens nur an Leute, die die Ware auch gekauft haben und nicht an Dritte.
Ich würde den Typen anmailen und anbieten, den Kauf rückgängig zu machen. Bei 24 Raten x 25 € zahlt er an den Händler insgesamt 600 EUR. Hast du auch soviel oder mehr bezahlt? Wenn nicht, dann wäre das für den Ebay-Verkäufer ein Eigentor. Des Weiteren würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass ihm das Handy (noch) nicht gehört, da ein Eigentumsvorbehalt vorliegt. Reagiert er abweisend oder gar nicht, würde ich das Handy erst mal nur verwahren und das Geld zurückfordern, da er das Eigentum an dem Handy nicht an dich übertragen kann/darf. Geht er darauf nicht ein, würde ich gleich einen Anwalt einschalten. Wenn du ein geringes Einkommen hast, dann kannst du sogar Beratungshilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Einkommensbelege und Belege über den Fall mitnehmen!
Ich tippe mal, dass der Verkäufer das mit Absicht gemacht hat, damit er kurzfristig an Geld kommt. Rechne also damit, dass der Verkäufer aggressiv reagieren wird, wenn überhaupt.
Bis denne,
gitarrejoern
Hi,
1.der Verkäufer hat ein ihm „Nicht“ gehörendes Handy versteigert. Es sei denn Du bist in der Auktion darauf hin gewiesen worden !!!
2. Wenn Du seinen Ratenvertrag nicht übernimmst und er nicht mehr bezahlen kann, hat „er“ Pech gehabt, nicht Du.
3. Im Garantiefall zählt nur der Kaufbeleg oder die Rechnung, nicht der Käufer; also kein Problem.
Im besten Fall benutzt er den Auktionsbetrag zur Tilgung seines Kredites. Fazit: Kann man machen, aber um Gottes Willen den Kreditvertrag nicht übernehmen !!!
lg
hallo.
danke für die antworten
das handy kostet den verkäufer laut rechnung 649 euro,ich habe 520 euro dafür bezahlt.
in der auktion war nur von original-verpackt und mit rechnung die rede,nicht davon das er es auf raten gekauft hat die er nun 24 monate abtragen muß
laut seinem bewertungsprofil hat er in letzter zeit mehrere techniche,hochpreisige artikel verkauft,danke mal einige kreditfinanziert.
die rechnung ist von O2,sollte er nicht bezahlen werden die ja wohl den üblichen pfändungsweg bei ihm gehen,ein gebrauchtes handy wollen die ja aber eigentlich nicht mehr zurück,zumindest sagt mir das mein verstand?
seinen ratenvertrag werde ich bestimmt nicht übernehmen,hab das handy ja schon bei ihm ganz offiziell und über pay-pal bezahlt.
lg
Hallo,
Der Verkäufer war nicht berechtigt, dir das Gerät zu verkaufen, da es ihm nicht gehört.
Für den Fall, dass der Verkäufer seine Raten nicht mehr bezahlt (was bei solchen Leuten erfahrungsgemäß oft vorkommt - ich gehe davon aus, er hat das Gerät aus Geldmangel verkauft) ist das nicht direkt dein Problem.
Für das Geschäft ist natürlich der Kreditnehmer der Ansprechpartner - sollte er das Gerät trotz der Tatsache verkauft haben, dass es noch nicht bezahlt ist, wird man sich anderweitig einigen. Welche Konsequenzen er zu fürchten hat, steht auf einem anderen Blatt.
Die Garantie bleibt hiervon völlig unberührt.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, verlang dein Geld zurück und schick ihm das Handy wieder. Würde ich aber nicht machen, sofern das Gerät ansonsten in Ordnung ist. Im Optimalfall zahlt er brav seine Raten und hat auch selber nichts zu befürchten.
MfG,
Schmid
Hallo,
ich denke das ist eine Frage für einen Anwalt.
Gruß
Von diesem Kauf ist in jedem Fall abzuraten, um sich Probleme zu ersparen obwohl sie als Käufer die Verpflichtungen des Verkäufers eigentlich nicht interessieren bräuchten.
Es ist jedoch so, dass der Verkäufer das Händy nicht verkaufen darf, da es bis zur vollständigen Bezahlung gar nicht sein Eigentum ist.
Hallo, der Verkäufer soll Ihnen den Nachweis geben, dass er das Gerät bezahlt hat bzw. die Finanzierung abgelöst hat. Ansonsten hätte er das Handy nicht verkaufen dürfen. Dann muss eine Rückgabe erfolgen. Ansonsten sollten Sie auch noch mit dem Darlehnsgeber bzw. Verkäufer Kontakt aufnehmen, um zu hören, wie der die Lage sieht.
Grüße kahlken
Also ich gebe dir Recht, dass falls er die Raten nicht bezahlt sich O2 an ihn wendet -
und gebe dir auch Recht, dass die ( eigentlich ) kein gebrauchtes Handy zurückwollen.
Nur gebe zu bedenken, dass die ( denke ich ) auch ein gebrauchtes zurücknehmen. ( und Gerichtsvollzieher kassieren auch gebrauchtes ein ) Oder z.B. weiss nicht in wie weit die dann eben das Handy sperren können.
( abgesehen mal von Garantie )
Habe mal selber in sowas dringesteckt, dass ich etwas gekauft habe was nicht bezahlt war.
( war noch etwas komplizierter da derjenige der da etwas auf Rechnung gekauft hatte mir nicht selber den Artikel verkauft hat sondern den von jemandem anderen verkaufen hat lassen )
- hat mir Vorladung zur Polizei eingebracht …
Zum Glück ist da bis heute nichts nachgekommen aber die Polizei hat mir damals durchaus gesagt, dass sie das auch für möglich halten.
War eben unbezahlte Ware …
Konnte ich aber nicht wissen da eben kein Artikel mit Garantie - eben da spielte die Rechnung für mich keine Rolle.
Habe das eben erst von der Polizei erfahren, und wie gesagt das Ganze war noch etwas anders.
Du weisst aber mit Erhalt der Rechnung Bescheid.
Also - wie du entscheidest bleibt selbstverständlich dir überlassen, wobei ich nicht weiss wie hoch dir das Risiko eines Polizeibesuchs bzw. dass du das Teil doch abgeben musst im Verhältniss zur eingesparten Summe ist.
Aber ich - also ich würde schnellstens das Teil zurückgeben wollen …
Und denke auch dass der Verkauf nicht rechtens ist eben weil man nur verkaufen kann was einem selber gehört.
Und hört sich für mich ziemlich übel an, dass der mehrere hochpreisige Artikel ( mit Verdacht auf auch Ratenkäufe ??? … ) verkauft hat.
Könnte Masche sein …
Denke mal für den würde sich Ebay interessieren wenn die davon wüssten.
Ist denke ich absolut nicht zulässig …
Und da du per paypal gekauft hast hast du ja Käuferschutz … das aber nicht unbegrenzt sondern soweit ich weiss ca. 40 Tage.
( und da könnte derjenige ja nun mal auch spekulieren )
Und ich denke mal, dass du das Handy solange noch nicht hast.- also noch Zeit wäre.
Und ich denke, dass paypal greifen müsste da eben er nicht Besitzer des Handys war/ist.
Also wenn mir das passieren würde dann würde ich mich mit Paypal in verbindung setzen und denen den Fall schildern.
Und darüberhinaus würde ich die fragen ob die Ebay informieren ( eben denen auch dazusagen, dass der mehrere hiochpreisige Artikel in der Art … und du eben den Verdacht hast … ) .
Ansonsten denke ich mal, dass ich selber Ebay informieren würde.
Denke dafür könnte sich selbst deine nächste Polizeidinststelle interessieren …
Hört sich absolut für mich nicht gut an …
Hast jetzt meine ehrliche Meinung bekommen …
vermutlich nicht ganz dein Geschmack aber eben du hast mich gefragt …
Bin früher mal öfters im Forum gewesen bei ebay und da gab es dann immer mal wieder so Fälle, wo dann Einer immer mal wieder auch Geschädigte von dem und dem Verkäufer gesucht hat …
Also glaube nicht, dass das jemand zum ersten Mal so macht …
Schlaf wenn nötig nochmal eine Nacht drüber - und sieh dir an wie die Frist für paypal Käuferschutz ist …
Könnte ja sein, dass derjenige genau nach einem letzten Verkauf die Frist abwartet und dann eben die Raten nicht mehr bezahlt und dann der Ärger beginnt …
Noch denke ich kannst du …
Oder geh mal selber ins Forum u.U. ist das ja da schon Thema - schreib da deinen Fall rein …
Was du machst, ist deine Entscheidung genau wie ich dazusage, dass ich dir nur als Laie geantwortet habe.
Aber falls du über paypal Käuferschutz beantragst oder z.B. Ebay informierst würde ich mich freuen wenn du mir eben kurz Bescheid geben würdest wie es weitergegangen ist - einfach deshalb weil man dann jemandem anderen eben auch dann damit vielleicht mal helfen kann.
Toi toi toi dass du gut aus der Sache rauskommst
liebe Grüße marita
Hallo!
Nein, der Verkauf des Handys war nicht rechtens, weil es ja gar nicht dem Verkäufer gehörte und das verstößt gegen die Ebay Grundsätze.
Zuerst würde ich versuchen, den Kauf rückgängig zu machen, so dass du das Handy zurückschickst und den vollen Kaufpreis einschließlich Versandkosten vom Verkäufer zurückbekommst. Drohe dort am besten mit dem Rechtsanwalt.
Sollte das nicht klappen, wende dich an Ebay und schildere denen den Fall. Vielleicht hast du Glück, und die helfen dir da.
Sollte das auch nicht klappen, gehe zum Rechtsanwalt.
Etwas Besseres kann ich dir im Moment auch nicht raten.
Viele Grüße,
Julia
Hallo,
sorry, aber darüber weiss ich nichts -
ich würde Ebay dazu anschreiben .
Viel Glück
Hallo,
ich denke das erstens,er es gar nicht häte verkaufen dürfen da es nicht sein Eigentum ist. Zweitens,wenn er nicht die Raten bezahlt das Unternehmen dies zurückfordert und er eventuell deine Adresse weitergibt wo dann das Handy eingefordert wird. Und drittens,du keinen Garantieanspruch hast,da es eigentlich gar nicht dein Eigentum sein darf (im Moment)…
Alle Angaben sind nur eine Mutmaßung meinerseits,wie es genau rechtlich aussieht-keine Ahnung…
MfG
So genau kann ich dir das auch nicht sagen, aber ich denke das ist nicht rechtens