Kreditkartenabbuchung ohne Erlaubnis?

Hallo,

ich habe vor ca. einem Monat zwei Online-Tickets bei der Deutschen Bahn gekauft und mit Kreditkarte bezahlt. Einen Tag später waren beide Beträge auf der Kreditkarte gelistet. So weit, so gut.
Eine Woche später wurden beide Beträge aus mir unerklärlichen Gründen wieder gutgeschrieben. Ich habe sofort bei der Bahn angerufen und nachgefragt. Aber in meinem Kundenprofil sah alles ganz normal aus und mir konnte da niemand etwas sagen. Beide Tickets hatten weiterhin ihre Gültigkeit.
Vor ein paar Tagen wurden jetzt beide Beträge erneut abgebucht. Ohne meine Erlaubnis und ohne irgendeine Info. Daher meine Frage: Darf die Deutsche Bahn ohne weiteres Beträge von meiner Kreditkarte abbuchen??

Viele Grüße
hero

Hallo,

ich habe vor ca. einem Monat zwei Online-Tickets bei der
Deutschen Bahn gekauft und mit Kreditkarte bezahlt.

Daher meine Frage: Darf die Deutsche Bahn ohne weiteres
Beträge von meiner Kreditkarte abbuchen??

Ohne Gegenleistung wäre das sicher nicht korrekt. Aber du hast doch für die abgebuchten Beträge 2 Tickets bekommen.

Gruß
Pontius

Ja ich bin ja auch absolut bereit das zu bezahlen. Aber wenn die DB so einen Fehler macht, müsste ich doch wenigstens darauf hingewiesen werden?! Im Moment sieht es so aus, dass Beträge ohne meine Genehmigung abgebucht wurden. Und völlig ohne Zusammenhang mit den gebuchten Tickets. Ich persönlich halte diese Vorgehensweise für absolut unangebracht.

Gruß hero

Hallo

Ich verstehe vielleicht das Problem nicht, aber wenn ich Zusammenfassen darf:

  • 2 Tickets gebucht und bekommen
  • Abgebucht und wieder zurückgebucht (EDV Fehler zb)
  • Abgebucht und somit wurden die Tickets bezahlt

Also sie haben keine Mehrkosten oder sonst irgendeinen anderen Aufwand gehabt. Sie haben 2 Tickets gekauft und 2 Tickets bezahlt.

Und sie hatten sie ja per KK bezahlt, die DB hat also nur den Auftrag ausgeführt.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Wir kündigen solchen Leuten fristgemäß

  • 2 Tickets gebucht und bekommen
  • Abgebucht und wieder zurückgebucht (EDV Fehler zb)
  • Abgebucht und somit wurden die Tickets bezahlt
    Also sie haben keine Mehrkosten oder sonst irgendeinen anderen
    Aufwand gehabt. Sie haben 2 Tickets gekauft und 2 Tickets
    bezahlt.
    Und sie hatten sie ja per KK bezahlt, die DB hat also nur den Auftrag ausgeführt.
    Oder verstehe ich da etwas falsch?

Ja. Hero ist wahrscheinlich [jemand], der sich vor der Bezahlung der Tickets drücken will. Er übersieht dabei, daß die Bahn ihre Leistung erbracht hat, und er die Bezahlung schuldet. Daß z.B. wegen technischer Probleme die erste Zahlung storniert wurde, ist nebensächlich.

Ganz ehrlich: Solchen [Kunden] (welche mit uns wegen solcher Dinge diskutieren) kündigen wir in der Bank fristgemäß, sofern der [Kunde] für uns nicht wertvoll ist. Solche Leute machen oft mehr Arbeit, als durch Einnahmen bezahlt ist.

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Moin!

IMHO ist es bei Kreditkarten wie bei Lastschriften.
Jeder KANN mit der entsprechenden Bankverbindung abbuchen.
Ob er es DARF ist eine andere Frage.

Und durch die Tatsache, dass das jeder KANN, DARF ja auch der Kontoinhaber diese Buchungen innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.

Macht er das unberechtigt, muss er die Konsequenzen tragen, nicht die Bank. Bucht also jemand unberechtigt ab, lässt man die Buchung zurückgehen und macht keinen Aufstand darum. Kommt das öfter vor, setzt man sich mal mit dem Abbuchenden in Verbindung und klärt das.

Daher meine Frage: Darf die Deutsche Bahn ohne weiteres
Beträge von meiner Kreditkarte abbuchen??

Wenn ich richtig gerechnet habe, ist am Ende die Karte mit dem richtigen Betrag belastet worden, ich verstehe also - wie die anderen auch nicht - was eigentlich das Problem ist. Oder hast Du Dich wirklich nur verrechnet? Oder aber Du hast Dir eine Kreditkarte zugelegt, ohne zu wissen, wie das abläuft.

Ich kann zumindest nichts erkennen, weswegen man sich sein schönes Leben für eine kurze Zeit durch selbstgemachten Stress vermiesen sollte.

Liebe Grüße,
-Efchen

Herzlichen Glückwunsch zur unqualifiziertesten Äußerung des Tages :smile:

Trotz Hoffnung auf Seriosität gibt es wohl immer Leute, die sowas nicht lassen können. Und manche davon machen wohl eine Ausbildung bei einer Bank.

Naja zum Thema. Wenn ein EDV-Fehler vorliegt, will ich darüber informiert werden. Es kann nicht sein, dass irgendwelche Leute beliebig oft Beträge von meiner Kreditkarte abbuchen bzw. wieder gutschreiben, ohne mir mitzuteilen, was da genau läuft. In meinem Fall liegen da 3 Wochen dazwischen. Ich habe dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand und die Übersichtlichkeit geht absolut verloren. Da ich so etwas auch noch nie erlebt habe, wollte ich mich hier informieren, ob diese Vorgehensweise OK ist.

Es gibt also keinen Grund ausfallend oder beleidigend zu werden.

Gruß hero

[…]

Wenn ein EDV-Fehler vorliegt, will ich darüber informiert werden. Es
kann nicht sein, dass irgendwelche Leute beliebig oft Beträge von
meiner Kreditkarte abbuchen bzw. wieder gutschreiben, ohne mir
mitzuteilen, was da genau läuft.

Es gibt sicherlich Kreditkarten- Herausgeber, welche mit Dir wegen dieser Sache von sich aus eine Stunde salbungsvoll am Telefon reden würden. Das würdest Du aber alles über die Kreditkartengebühren mit bezahlen. Die Handlung des Kreditkarten- Prozessors war absolut angemessen.

Ich habe dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand

Und Du hattst evtl. den Vorteil, daß Du Deine Fahrkarten später (mit der nächsten Kreditkarten- Abrechnung) vom Girokonto bezahlt hast. Überweist Du den Zinsvorteil jetzt an die Bank?

[…]

Hallo Erdbeerzunge,
und andere.

Ja. Hero ist wahrscheinlich, sorry für meine Worte, ein Spinner, der sich vor der Bezahlung der Tickets drücken will.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht warum hier so hart mit „Hero“ umgegangen wird. Ich habe die Frage nicht so verstanden als wenn „Hero“ die Tickets nicht bezahlen wollte. Vielmehr vermute ich mal, dass es bei dieser Frage um das Prinzip geht.

Nur weil „Hero“ der DB einmal gestattet hat von der Kreditkarte abzubuchen, halte ich es schon für berechtigt sich darüber Gedanken zu machen ob mit dieser einmaligen Genehmigung mehrmals abgebucht werden darf. An der Berechtigung der Forderung hat „Hero“ ja nicht gezweifelt. Es ging ihm wahrscheinlich nur darum dass die DB ohne erneute Berechtigung erneut abgebucht hat.

Wenn man da ein anderes Beispiel nennt, dürfte eher ersichtlich sein dass die Frage schon berechtigt ist:

Wenn man einmal einem Gast (DB) die Erlaubnis zum betreten der Wohnung (Kreditkartenkonto) gibt, bedeutet dies ja auch nicht dass der Gast nun ohne weitere Erlaubnis erneut die Wohnung betreten darf.

Also wie gesagt, da „Hero“ an der berechtigten Forderung nicht gezweifelt hat, konnte ich keinen Grund sehen so scharf auf die Frage zu reagieren.

Gruß
Horst

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Ich danke dir. Genau so war das gemeint. :smile:

Tach!

vermute ich mal, dass es bei dieser Frage um das Prinzip geht.

Ja, und manche halten solche Prinzipienreiter halt für unvertretbaren Aufwand. Jedem das seine :smile:

Nur weil „Hero“ der DB einmal gestattet hat von der
Kreditkarte abzubuchen, halte ich es schon für berechtigt sich
darüber Gedanken zu machen ob mit dieser einmaligen
Genehmigung mehrmals abgebucht werden darf.

Den Gedanken macht man sich eigentlich, bevor man sich eine Kreditkarte zulegt. Denn dann weiß man, dass das passieren kann und de Bahn das so gesehen auch durfte. Aber da der Fehler wieder korrigiert wurde, ist kein Schaden entstanden, daher gibt es keinen Grund, irgendwelche Schritte einzuleiten.

Wenn jemand nun von der Bahn eine Entschuldigung will, könnte er da ja auch direkt anrufen.

Es ging ihm wahrscheinlich nur darum dass die DB ohne erneute
Berechtigung erneut abgebucht hat.

Ich schrieb dazu ja was bzgl. Kreditkarten und Lastschriften.
Das hilft vielleicht.

Wenn man einmal einem Gast (DB) die Erlaubnis zum betreten der
Wohnung (Kreditkartenkonto) gibt, bedeutet dies ja auch nicht
dass der Gast nun ohne weitere Erlaubnis erneut die Wohnung
betreten darf.

Der Vergleich hinkt. Um von einer Kreditkarte abzubuchen braucht man keinen Wohnungsschlüssel.

Also wie gesagt, da „Hero“ an der berechtigten Forderung nicht
gezweifelt hat, konnte ich keinen Grund sehen so scharf auf
die Frage zu reagieren.

Ich fands gar nicht so scharf. Aber da jeder andere Erfarhungen in seinem Leben macht, empfindet jeder solche Kommentare halt unterschiedlich. Also nicht aufregen :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Ansonsten ist alles gesagt…ich komme hier wohl nicht
weiter :frowning:

Schau mal an anderer Stelle im Thread. Vielleicht hilfts Dir ja.

thema closed

:smiley:

Hallo Efchen,

Der Vergleich hinkt.

aber nur ganz leicht :smile:

Um von einer Kreditkarte abzubuchen braucht man keinen Wohnungsschlüssel.

Aber man sollte zumindest die Erlaubnis dazu haben. Außerdem gibt es auch Leute die Ihre Wohnungstür offen lassen, und trotzdem nicht jedem erlauben die Wohnung ungefragt zu betreten.

Aber da jedem seine eigene Meinung zusteht, möchte ich mich auch nicht über die Meinung der hier Antwortenden äußern. Mir hat nur die Art und Weise nicht gefallen wie diese Meinungen hier geäußert wurden.

Na ja, ich glaube nun dürfte aber alles gesagt sein.

Gruß
Horst

Wir kündigen ‚ums Prinzip‘-Leuten fristgemäß

Vielmehr vermute ich mal, dass es bei dieser Frage um das Prinzip geht.

Und genau diese Kunden „mir geht es ums Prinzip“ können mir gestohlen bleiben. „Im Prinzip“ haben diese Kunden zwar recht ( ohne einen Schaden erlitten zu haben ), verursachen aber sinnlosen Aufwand, den alle Kunden insgesamt tragen müssen.

Nochmal: das Verhalten des Kreditkarten- Prozessors war absolut angemessen. Jede andere Handlung hätte ggf. Kosten verursacht, welche alle Kunden insgesamt hätten tragen müssen.

Ganz abgesehen davon, daß gar kein Kreditkarten- Belastungstermin vertraglich vereinbart ist (!), und das Hero einen Zinsvorteil aus der evtl. späteren Abbuchung vom Konto zieht…

Ganz abgesehen davon, daß in den Kreditkarten- AGB’s geregelt ist, was passiert, falls eine Abbuchung aus was für einem Grund auch immer nicht gemacht werden konnte oder zurückgeht.

[…]
Hero hat nie auch nur ansatzweise anklingen lassen, dass er sich vor der Bezahlung der Tickets drücken will. […]
Der Mann wollte lediglich eine Nachricht der DB warum, weshalb, wieso dieses ganze Abbuchungs- Gutschriftsdesaster stattfand. Ist das in der heutigen Banken- und Geschäftswelt zuviel verlangt oder nur Kunden ab 100.000 € Einlagen erlaubt?
Und Banken die derart, wie von Erdbeerzunge geschildert, mit ihren Kunden umgehen, sollte man tunlichst meiden.
ramses90

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hi

Daß man Dich unterrichten hätte sollen, daß ein Fehler passiert und der richtiggestellt wurde, da gebe ich Dir recht. Aber mich interessiert folgendes.

Ich habe dadurch
einen höheren Verwaltungsaufwand und die Übersichtlichkeit
geht absolut verloren.

Laut Deiner Vika bist Du Student. Welchen Verwaltungsaufwand hast Du da in Zusammenhang mit dem Kauf von Bahnkarten und wieviele Bahnumsätze hast Du bei Deiner Kreditkartenabrechung, daß Du die Übersicht verlieren kannst, weil bei einer Buchung was schiefgeht?

Gruß
Edith

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Laut Deiner Vika bist Du Student. Welchen Verwaltungsaufwand
hast Du da in Zusammenhang mit dem Kauf von Bahnkarten und
wieviele Bahnumsätze hast Du bei Deiner Kreditkartenabrechung,
daß Du die Übersicht verlieren kannst, weil bei einer Buchung
was schiefgeht?

Student war ich 2006, als ich mich hier angemeldet habe. Zwischen der 1. Abbuchung, der Gutschrift und der 2. Abbuchung sind mehr als 100 Umsätze vermerkt. Davon bestimmt 15 von der Deutschen Bahn. Davon wieder 10 mit gleichem Betrag. Muss ein Student sich rechtfertigen, wenn er sagt er habe Aufwand mit seiner Kreditkartenabrechnung?

Gruß hero

hi

Student war ich 2006, als ich mich hier angemeldet habe.
Zwischen der 1. Abbuchung, der Gutschrift und der 2. Abbuchung
sind mehr als 100 Umsätze vermerkt. Davon bestimmt 15 von der
Deutschen Bahn. Davon wieder 10 mit gleichem Betrag.

Ok, bei so vielen Umsätzen verstehe ich Deine Verärgerung.

Student sich rechtfertigen, wenn er sagt er habe Aufwand mit
seiner Kreditkartenabrechnung?

nein, muß er nicht. Ich war einfach neugierig, weil ich mir nicht so recht vorstellen konnte, daß ein Student so viele Umsätze mit der Kreditkarte macht, daß er wegen einer Stornobuchung den Überblick verlieren könnte.
Sowas konnte ich mir bei einer Firma ja noch vorstellen, die diese Umsätze auch noch verbuchen muß, aber nicht bei einem Studenten, der eine Kreditkarte vermutlich nur im Privatbereich nutzt.

Sorry, daß Du meine Neugier in den falschen Hals bekommen hast.
Aber vielleicht wäre das auch eine gute Gelegenheit die Vika zu berichtigen, um zukünftige Mißverständnisse zu vermeiden :wink:

Gruß
Edith

Vielmehr vermute ich mal, dass es bei dieser Frage um das Prinzip geht.

Und genau diese Kunden „mir geht es ums Prinzip“ können mir
gestohlen bleiben. „Im Prinzip“ haben diese Kunden zwar recht
( ohne einen Schaden erlitten zu haben ), verursachen aber
sinnlosen Aufwand, den alle Kunden insgesamt tragen müssen.

Also soviel Aufwand, wie du jetzt hier betrieben hast, habe ich weder bei meiner Bank (nämlich NULL) noch bei der Deutschen Bahn (ein Anruf mit der Bitte um Erklärung für die Gutschrift ) verursacht :smile: Was dir gestohlen bleiben kann, interessiert hier natürlich niemanden. Und dass ich keinen Schaden erlitten habe, weiß ich nur dank intensiver Prüfung. Wenn mit einer Genehmigung beliebig oft abgebucht werden kann, weiß ja niemand mehr was noch stimmt und was nicht.

Nochmal: das Verhalten des Kreditkarten- Prozessors war
absolut angemessen. Jede andere Handlung hätte ggf. Kosten
verursacht, welche alle Kunden insgesamt hätten tragen müssen.

Hier die erste hilfreiche Antwort von dir. Wenn Fehler passieren, entstehen meistens Kosten. Man sollte nicht an Kosten sparen, sondern die Fehler reduzieren.

Ganz abgesehen davon, daß gar kein Kreditkarten-
Belastungstermin vertraglich vereinbart ist (!), und das Hero
einen Zinsvorteil aus der evtl. späteren Abbuchung vom Konto
zieht…

Ich mag die Übersichtlichkeit und die Nachvollziehbarkeit eigentlich mehr, als irgendeinen Zinsvorteil. Und vor allem die Sicherheit, dass ich weiß, wenn jemand von mir Geld bekommt.

Um von einer Kreditkarte abzubuchen braucht man keinen Wohnungsschlüssel.

Aber man sollte zumindest die Erlaubnis dazu haben. Außerdem
gibt es auch Leute die Ihre Wohnungstür offen lassen, und
trotzdem nicht jedem erlauben die Wohnung ungefragt zu
betreten.

Naja, beim Abschluss des Kreditkartenvertrags weiß man aber, dass die Wohnungstür immer offen stehen wird. Deswegen meinte ich, dass es hinkt. Bei Abschluss eines Mietvertrags weiß man, dass man einen Schlüssel bekommt, so dass jemand nur rein kommt, wenn er den Schlüssel hat oder reingelassen wird.

Na ja, ich glaube nun dürfte aber alles gesagt sein.

Jep, schönen Abend!
-Efchen