aeh?? warum so kompliziert? Wie waere es mit dem einfachen
deutschen Woertchen „nachfragen“ oder „anfragen“?
Weil bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit ein fundamentaler Unterschied besteht zwischen dem, was landläufig unter einer „Anfrage“ verstanden wird und dem, wie in der Touristikbranche ein(e) „Request“ definiert ist.
Eine „Anfrage“ im normalen Sprachgebrauch eröffnet doch folgende Möglichkeiten:
a) Die Anfrage wird seitens des Angefragten negativ beschieden - der Anfragende hat Pech gehabt.
b) Die Anfrage wird positiv beschieden. Jetzt kann sich der Anfragende immer noch überlegen, ob er die sich ihm gebotene Möglichkeit wahrnimmt oder nicht.
Demgegenüber ist die Situation z.B. bei der von mir weiter unten als Beispiel beschriebenen „Requestbuchung“ bezüglich ihrer rechtlichen Wirkungen ungleich anders:
a) Die Anfrage wird seitens des Angefragten negativ beschieden - der Anfragende hat Pech gehabt. Wie oben.
b) Die Anfrage wird positiv beschieden. Jetzt kommt es automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Es besteht keinerlei Wahlrecht seitens des Anfragenden mehr. Erschwerend kommt hinzu, daß dieser Automatismus in dem Moment beginnt, in dem der/die „Request“ gestartet wird.
Eine laufende „Requestbuchung“ kann nicht mehr durch den Anfragenden „gecancelt“ werden.
Eine deutsche Übersetzung dieses Sachverhaltes wäre also zutreffend nur durch die Formulierung „seitens des Anfragenden einseitig verpflichtende Buchungsanfrage“ möglich.
Bei „to request, on request“ etc. handelt es sich in der
Touristikbranche wie im Flugverkehr um gängige Termini für
„anfragen, auf Anfrage“ etc.
Eine „Buchung on request“ z.B. bedeutet eine Buchungsanfrage,
die vor dem endgültigen Zustandekommen der Buchung noch der
expliziten Bestätigung mindestens eines der beteiligten
Leistungsträger (Hotel, Airline etc.) bedarf.
Hallo Hartmann.
Nun laß’ mal die Kirche im Dorf. Der fragliche Satz steht überhaupt nicht in irgend einem Zusammenhang mit einer Reisebuchung! Hier wäre meiner Meinung nach die Formulierung ‚darum ersuchen‘ angebracht gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim
Aber doch nicht in dem geschilderten Zusammenhang! Da sollte lediglich ausgedrückt werden, daß die Möglichkeit besteht, sofern der Wunsch geäußert wird.
Insofern hat die flugbegleitende Dame mit ihrer Begriffswahl erst recht daneben gegriffen, also im gegebenen (situativen - heißt: vor einem nicht-fachkundigen Publikum) Zusammenhang nicht nur sprachlich unangemessen, sondern sogar falsch (von der Aussageintention her) formuliert.
Ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig es ist, sprachliche Äußerungen in ihrem Kontext wahrzunehmen.
Auch nicht! Es handelt sich um einen gesprochenen Dialog in einer Fernseh-Unterhaltungssendung. Da sagt kein Mensch „ersuchen“. Auch wenn es noch so sehr eine gängige Übersetzung von „request“ ist.
Auch nicht! Es handelt sich um einen gesprochenen Dialog in
einer Fernseh-Unterhaltungssendung. Da sagt kein Mensch
„ersuchen“. Auch wenn es noch so sehr eine gängige Übersetzung
von „request“ ist.
Hi Aia,
und genau darum handelt es sich eben nicht! In dem Dialog schildert sie in der Fernsehsendung indirekt wie es bei ihrer Dienstzuteilung zugeht. Nicht der Quizmaster wird ‚darum ersucht‘, sondern ihre Dienststelle. Und ob das kein ‚Mensch‘ sagt, kommt a) auf den Menschen und b) auf seinen Standpunkt an!
Mit frundlichen Grüßen
Alexander Berresheim
Einspruch, Alexander -
in erster Linie beantwortet sie die Frage des Moderators. Das ist Small-Talk-Ebene. Es geht also gerade nicht um die indirekte Wiedergabe irgendwelcher dienstlichen Gespräche im Fachjargon. Die Tatsache, daß die Sprecherin das nicht auseinandergehalten hat, macht den Vorgang doch erst erwähnenswert (und die Äußerung m.E. so lächerlich).
Aus einem ganz ähnlichen Grund halte ich „ersuchen“ auch für das falsche Register. Das meinte ich mit „kein Mensch“. Weiter nichts.
wie waer’s mit: „man kann seine Wuensche aber anmelden“ ?
Nur mal so interjected.
Ich mag diese Denglisch-Verdammungsdiskussionen
die hab ich mir naemlich vor 20 Jahren immer von
afrikaans-sprachigen Sprachpuristen in Suedafrika anhoeren
muessen.
dass die Dame ganz einfach „danach fragen“ hätte können, „darum bitten“,
„anfragen“, „fragen, ob es möglich wäre“ oder „ihren Wunsch äußern“. Wenn ich
noch länger darüber nachdächte, fielen mir bestimmt noch ein paar Möglichkeiten
ein.
Gruß
Bolo2L
* Ich glaube, ich habe noch nie einen so langen thread losgetreten, zumindest
nicht in diesem Brett. Eigentlich wollte ich nur ein bisschen aufkreischen und
hätte mich auch nicht gewundert, wenn dieses posting ohne Antwort geblieben wäre
…
es kommt halt nicht immer nur darauf an zu beweisen was man doch für ein Kulturmensch ist (zumal ich -btw- auch lingualen konservativismus? nicht als ausreichenden Beweis gelten lassen würde ), manchmal möchte man einfach nur etwas schnell und präzise ausdrücken.
Englisch hat nun mal den tighteren Flow.
cu
vbt
ps.: 'tschuldingung falls irgendwessen Augen durch die hybridisierung der muttersprache meinerseits geschädigt wurden.