Hi 
Aha! Du spielst sicherlich auf die Schweiz an!
Ehrlich gesagt: „Nein!“. Aber du kannst mich gerne
aufklären, was ich denn da gemeint haben soll/könnte?!
Ich versuche in der Tat, das Problem einer angemessenen
Entschädigung zu behandeln. Der Vollständigkeit halber wollte
ich nur daraufhin weisen, daß ein Staat respektive seine
Staatsbürger auch von der Geschichte profitieren können.
Wenn ich als angehender Maschinenbauingenieur im
Ausland sage, daß ich aus Deutschland komme und Maschbau
studiere, steigt mein Aktienwert schlagartig (nicht überall, ok,
aber in vielen Ländern), ohne daß ich auch nur einen Nachweis
meiner Qualifikation erbracht habe. Auch habe ich eine
positive „Last“ mit Goethe Schiller und Co zu tragen. Kann ich
absolut nichts für, aber im Ausland findet sowas oftmals
positiven Anklang. Wenn du die einzelnen Beispiele konkret
jetzt sofort torpedieren willst - bitte schön. Versuch aber die
generelle Aussage die dahintersteckt wahrzunehmen.
Und wo sollen die Grenzen gezogen werden, wenn Du gegen
Verjährung bist?
Ich habe nichts gegen eine Verjährung. Aber die Frage ist,
wie genau legen wir das in anbetracht der schwere, z.B.
bei Völkermord fest? Reichen da 20(?!) Jahre wie bei normalen
Straftaten? Sind 40 Jahre ausreichend? Oder sollte nicht
vielmehr jeder Einzelfall, solange er noch lebt und seine
Klage einreicht beachten und fair behandeln?
Ist der Sohn Schuld, wenn der Vater gemordet
hat, oder gar der Enkel? Deiner Logik nach ja!
Nein, meiner Logik nach eben nicht. Ich sagte doch, daß
der Staat der einen Krieg ausruft, am Ende, im Falle einer
Niederlage, auch die Reperationsansprüche bedienen muß.
Und nicht die Soldaten Schmitz, Müller, Maier. Die und deren
Nachfahren werden, sofern Überlebende des Krieges, zwar
auch zahlen, aber eben nicht alleine, sondern auch viele die
niemals persönlich beteiligt waren und sogar noch nichtmal
geboren waren. Ihre einzige Beteiligung ist die Zugehörigkeit
zum Staat. Denn solange sich der Staat nicht völlig auflöst, ist
er (der Staat) derjenige der zahlungspflichtig ist. Oder der Staat
verwehrt sich jegliche Ansprüche seitens der Opfer. Dann muß
aber auch wiederum jeder einzelne Staatsbürger die Konsequenzen
mittragen.
Im übrigen wird die echte Tätergruppe niemals in der Lage sein,
die verursachten Schäden zu begleichen, dafür müßten sie sicherlich
hunderte von Jahren Strafarbeit beim Sieger leisten. Also muß die
Reperationszahlung schon rein praktisch auf eine wesentlich größere
Gruppe verteilt werden.
Wenn du diesen Zusammenhang anders siehst, fänd ich es
nett wenn du deine Sichtweise einbringen könntest.
Aber ein pauschales „Ich zahl nix an dem ich nicht beteiligt war“
löst nicht die Problematik, daß Ansprüche gegenüber einem
Staat erhoben werden.
Mehrfach durch Deutschland geschehen, genug nun, die
Schuldenuhr tickt! www.steuerzahler.de
Ob genug gezahlt wurde, sei mal dahingestellt. Die Frage wäre
vielmehr: Gibt es noch Anspruchsberechtigte, die noch nichts
gezahlt bekamen, weder als Einzelperson noch als Mitglied einer
wie auch immer gearteten Gruppe und wenn ja, wäre es gerecht
deren Ansprüche pauschal abzulehnen. Ohne Prüfung des
Einzelfalles?
Wie hoch unsere Verschuldung ist, ist erstmal sekundär. Meine
persönliche Achtung hört nicht unmittelbar bei meiner Geldbörse auf.
der Schwere der Tat ist auch zu bedenken, wie groß die
Verjährungsfrist sein sollte. Den eine pauschale
Verjährungsfrist von z.B. 15 Jahren oder 40 Jahren für alle möglichen
Ereignisse halte ich nicht für angebracht.
Welche Frist denn dann?
Ich bevorzuge in der Tat die Einzelfallprüfung. Weil das die
einzige gerechte Variante ist, auch wenn sie aufgrund eines
erheblichen Verwaltungsaktes teurer sein sollte. Aber das
ist der Staat den Opfern schuldig.
Fazit: Du befürwortest auch aus heutiger Sicht einen Beitrag
des Staates und daher auch seiner Bevölkerung.
Du nicht? Wie soll der Staat ohne Bevölkerung was zahlen
können?
Darf ich Dich fragen, wie Dein persönlicher Beitrag aussieht?
Und komm mir jetzt bitte nicht mit „Steuerzahlen“! Das tun wir
alle.
Falls Du hier keinen Beitrag nennen kannst, dann kommst Du
leider nicht sehr glaubwürdig rüber!
Die Frage ist nicht meine persönliche Glaubwürdigkeit, sondern
wie entschädigt ein Staat seine Taten angemessen. Das ist hier
die Frage.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was diese Form der Anmache soll?
Bin ich nur glaubwürdig, wenn ich in den Siegerländern die ehemals
zerbombten Städte eigenhändig wieder aufbaue, oder wie? Und was
mache ich, wenn dort schon wieder alles tippitoppi ist?
grüße, rené