wann ist es endlich so weit, dass den Gemeinden der (RADAR)Hahn zu gedreht wird?
Die Forderung kommt ja inzischen schon aus Politikerkreisen.
Da beauftragen die Ortschaften dubiose Firmen mit der RADARkontrolle. Wo stellen sie sich auf?
Dort, wo´s am ungefährlichsten ist und die Wahrscheinlichkeit am größten, dass jemand 3 km/h zu schnell fährt.
Für mich sind das kriminelle Tätigkeiten.
Ich bin sehr dafür, dass z.B. vor Schulen, Kindergärten, an unfallträchtigen Straßen Kontrollen gemacht werden. Doch eine Radarkontrolle 100m vor Ortsausgang ist nichts anderes, als Raubrittertum. Besonders, wenn dort niemand wohnt und seit Bau der Straße noch kein einziger Unfall passiert ist. Oder wenn in Ortschaften mit 30 km/h schon bei Tacho(!)-Anzeige von 38 km/h geblitzt wird.
Wer weiß, wie der Stand der Dinge ist?
Grüße
Raimund
Hi Raimund,
grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass Radarkontrollen dort sinnvoller eingesetzt werden sollten, wo Unfallbrennpunkte sind und wo besondere Gefahrenzonen existieren (z.B. vor Schulen und Kindergärten).
Andererseits muß man jedem Autofahrer, der geblitzt wird, entgegenhalten, dass er sich nur an die Vorschriften zu halten braucht, und er hat keine Probleme mehr mit Radarfallen.
Es sind also eigentlich 2 Themen, die hier bei der Beurteilung der Standorte von Radarkontrollen eine Rolle spielen.
Gruß,
Francesco
wann ist es endlich so weit, dass den Gemeinden der
(RADAR)Hahn zu gedreht wird?
Die Forderung kommt ja inzischen schon aus Politikerkreisen.
Da beauftragen die Ortschaften dubiose Firmen mit der
Wieso dubiose Firmen? Der Gemeinde- oder Stadtrat hat doch auch bei der Auswahl der Firmen ein Wörtchen mitzureden.
Hast Du einen Beleg, wo mal eine „dubiose“ Firma für diesen quasi _ hoheitlichen _ Akt eingesetzt werden?
RADARkontrolle. Wo stellen sie sich auf?
Dort, wo´s am ungefährlichsten ist und die Wahrscheinlichkeit
am größten, dass jemand 3 km/h zu schnell fährt.
Na, da übertreibst Du doch wohl. Ich kenne nicht die genauen Zahlen, aber ich meine, zunächst wird ein gewisser Wert als Tachoabweichung abgezogen und dann wird noch eine Überschreitung von 15 kmh (glaub ich) als Toleranz angerechnet. Keinesfalls kriegst Du bei 3 kmh Überschreitung eine Verwarnung.
Für mich sind das kriminelle Tätigkeiten.
Na, na! Das wäre wohl eine Unkorrektheit aber doch nicht kriminell.
Ich bin sehr dafür, dass z.B. vor Schulen, Kindergärten, an
unfallträchtigen Straßen Kontrollen gemacht werden. Doch eine
Radarkontrolle 100m vor Ortsausgang ist nichts anderes, als
Raubrittertum. Besonders, wenn dort niemand wohnt und seit Bau
der Straße noch kein einziger Unfall passiert ist. Oder wenn
in Ortschaften mit 30 km/h schon bei Tacho(!)-Anzeige von 38
km/h geblitzt wird.
Nach meinem Kenntnisstand gibt die örtliche Polizeibehörde den Standort der Radarmesung vor.
Wer weiß, wie der Stand der Dinge ist?
Grüße
Raimund
Mich macht es immer nervös, wenn uneinsichtige Autofahrer mir meinen Sicherheitsabstand klauen und sich rücksichtslos in meinen Sicherheitsabstand reinklemmen.
Auch die Leute, die so dicht auffahren, daß ich nicht mal mehr die Scheinwerfer ihres Autos sehen kann, lehren mich das fürchten.
Damit gefährden sie massiv mich und andere Verkehrsteilnehmer. Von der Gefährdung ihrer eigenen Person ganz zu schweigen.
Die sollte man aus dem Verkehr ziehen.
gleich als Einleitung: Dein Wort Raser ist ein Reizwort für mich! Nicht deswegen, weil ich mit 180 durch eine Ortschaft fahren will. Nein, als Raser werden immer die bezeichnet, die etwas schneller fahren, als man selber kann oder will. Zockelt so eine Sonntagsomi mit 30 km/h über die Sonntagslandstraße (Werktags traut sie sich sowieso nicht aus dem Haus)und wird mit 60 überholt: da schau an, wieder ein Raser!
Autobahn: ein Fiesta, Baujahr 1780, zockelt mit 120 km/h auf einer kerzengeraden Autobahn auf der linken Spur. Man sieht,dass das Fahrwerk etwas überfordert ist. Jetzt kommt ein, na, sagen wir mal Posche und will an ihm vorbei. Ohne jetzt ein Drängler zu sein (genügend Sicherheitsabstand) betätigt er die Lichthupe. Was sagt der im Fiesta? Raser! Was denkt er? Ach, hätte ich nur auch so ein Auto!
Aber jetzt zum Thema:
Wieso dubiose Firmen? Der Gemeinde- oder Stadtrat hat doch
auch bei der Auswahl der Firmen ein Wörtchen mitzureden.
Hast Du einen Beleg, wo mal eine „dubiose“ Firma für diesen
quasi _ hoheitlichen _ Akt eingesetzt werden?
Nach meiner Meinung ist das nicht Aufgabe der Gemeinden und irgendwelcher Firmen, sonder die ureigenste Augabe der Polizei.
RADARkontrolle. Wo stellen sie sich auf?
Dort, wo´s am ungefährlichsten ist und die Wahrscheinlichkeit
am größten, dass jemand 3 km/h zu schnell fährt.Na, da übertreibst Du doch wohl. Ich kenne nicht die genauen
Zahlen, aber ich meine, zunächst wird ein gewisser Wert als
Tachoabweichung abgezogen und dann wird noch eine
Überschreitung von 15 kmh (glaub ich) als Toleranz
angerechnet. Keinesfalls kriegst Du bei 3 kmh Überschreitung
eine Verwarnung.
Hier täuscht Du Dich gewaltig!
Wenn Du in einer Ortschaft mit 50 km/h Tacho 61 fährst, dann bist Du fällig! Oder, wie es mir jetzt erst passiert ist. ich bin mit Tacho 39 (die Nadel war einen Hauch unter der 40 km/h Anzeige)in einer 30 km/h-Zohne gefahren, da bin ich schon geblitzt worden. Wie mir Freunde aus München sagen, ist es dort noch schlimmer. 6 km/h zuviel und Du zahlst!
Für mich sind das kriminelle Tätigkeiten.
Na, na! Das wäre wohl eine Unkorrektheit aber doch nicht
kriminell.
Es ist deswegen kriminell, weil es offensichtlich nur dafür da ist, das Gemeindesäckel zu füllen! Nicht um uneinsichtige Autofahrer zu bestrafen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt die örtliche Polizeibehörde den
Standort der Radarmesung vor.
Evtl… aber erst wenn die Gemeinde gesagt hat, wo sie die Kontrolle haben möchte! Und da die Polizei treue Diener der Gemeindepolitiker sind, folgen sie auch brav! Statt sich die eigenen Unfallstatistiken zu holen und jedem Kommunalpolitiker „aufs Maul zu hauen“, der es wagt, der Unabhängigkeit der Polizei Zügel anzulegen, wird genau das gemacht, was die Gemeinde will. Und die will Geld.
Wer weiß, wie der Stand der Dinge ist?
Grüße
RaimundMich macht es immer nervös, wenn uneinsichtige Autofahrer mir
meinen Sicherheitsabstand klauen und sich rücksichtslos in
meinen Sicherheitsabstand reinklemmen.
Auch die Leute, die so dicht auffahren, daß ich nicht mal mehr
die Scheinwerfer ihres Autos sehen kann, lehren mich das
fürchten.Damit gefährden sie massiv mich und andere Verkehrsteilnehmer.
Von der Gefährdung ihrer eigenen Person ganz zu schweigen.
Die sollte man aus dem Verkehr ziehen.
Das hat zwar nichts mit meinem Thema zu tun, doch gebe ich Dir Recht. Dichtauffahrer, die andere gefährden, sollten zwar nicht „aus dem Verkehr gezogen“ werden, doch gezeigt werden, dass sie falsch handeln. Übrigens sind die Dichtauffahrer wohl zu 90 % Junge. Zu meiner Schande muss ich eingestehen, dass ich früher auch zu dicht aufgefahren bin. Ergebnis: 2-3 Unfälle, weil ich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte: trotz anerkannt sehr schneller Reaktionszeit. Seit ich genügend Abstand halte, habe ich auch keine selbstverschuldete Unfälle mehr.
Empfehlung: wenn einer drängelt, werde langsamer. Drängelt er noch mehr, werde noch langsamer. Ich habe es schon bis fast zur Schrittgeschwindigkeit getrieben. und siehe da, die Drängelei hörte auf.
Grüße
Raimund
hallo, Franceco,
prinzipiell gebe ich Dir Recht.
Was mich stört, dass die Kontrollen genau dort aufgestellt werden, wo 0 Gefahr ist. Oder anders: wo man sicher sein kann, dass hier ein paar km/h zu schnell gefahren wird.
Wie ich schon schrieb: ich bin kein Gegner von RADAR. Es muss leider sein.
Und siehst Du eine Überschreitung von Tacho 8-9 km/h (kann wirklich jedem passieren: z.B. bergab, wenn das Gewicht des autos schiebt) als ahnenswerte Straftat an?
Grüße
Raimund
Hallo, Raimund,
mittlerweile hast Du Dir ja schon einen gewissen Ruf erworben für Deine Fähigkeit Threads mit einem provokativen Statement zu eröffnen
Ich stimme Dir insoweit zu, als ich auch schon die Erfahrung gemacht habe, dass manche „Starenkästen“ sich nicht unbedingt an unfallträchtigen, sondern an Stellen befinden, wo hohes Einkommen zu erwarten ist.
Beispiel a: Ortsausgangsstraße, auf ca 500 m beidseitig unbebaut bis Ortsausgangsschild. Starenkasten ca 50 m vor Ortsausgangsschild. Wehe, man geht schon vorher auf normales Reisetempo!
Beispiel b: innerorts ca 1 km Tempo 30, dann Aufhebung (Tempo 50), nach weiteren 75 m erneut Tempo 30 und Starenkasten. Man verliert immer. Entweder man wird geblitzt oder es hängt einer hinten drauf. Warum hebt man für nur 75 m die Beschränkung auf?
In beiden Fällen (einer aus Hessen, der andere aus NRW) liegt der Verdacht der „Abzocke“ sicherlich nahe.
Dennoch halte ich es für unangebracht in diesen Fällen von „kriminellem“ Vorgehen zu sprechen. Meist ist es lediglich Gedankenlosigkeit oder nachlässige Planung.
Grüße
Eckard.
…Meist ist es lediglich
Gedankenlosigkeit oder nachlässige Planung.
hallo, Eckard,
das glaube ich wiedrum nicht. Denn es ist eine Tatsache, wenn die Bussgelder wegfallen würden, müsste so manche Gemeinde Konkurs anmelden.
grüße
Raimund
legal
Hallo Raimund,
ich denke mal, das ist völlig legal und rechtens. Jede Kommune und Gemeinde hat einen jährlichen Haushaltsetat. Dieser wird bekanntlicherweise schon im voraus festgelegt bzw. kalkuliert. Demzufolge werden betreffende Bussgelder darin mit einbezogen. Wenn der Kommune/ Gemeinde das Geld ausgeht bzw. nicht vorhanden ist, wird woanders gespart, meist zu Lasten der Bürger.
Und: ich denke auch, ob falsch positioniert oder nicht, Blitzer sind NIE verkehrt, solange es Autofahrer gibt, die der Meinung sind, sich überdie StVo hinwegsetzen zu müssen und eine Gefahr für den Verkehr darstellen.
CIAo
Bin Autogegner…
wann ist es endlich so weit, dass den Gemeinden der
(RADAR)Hahn zu gedreht wird?
Hoffentlich nie…
unfallträchtigen Straßen Kontrollen gemacht werden. Doch eine
Radarkontrolle 100m vor Ortsausgang ist nichts anderes, als
Raubrittertum. Besonders, wenn dort niemand wohnt und seit Bau
Nun, ich persoenlich bin ein Autogegner, das heisst ich wuensche mir eine starke Einschraenkung des Autoverkehrs. Da dies nicht ohne weiteres moeglich ist kann ich es nur befuerworten wenn Autofahrer(=Umweltverschmutzer) dafuer auch so teuer wie moeglich zahlen muessen…
Ansonsten kann ich nur sagen, mehr Vorsicht schadet eigentlich niemanden, warum also gewoehnst Du Dir nicht einfach mal an, den Verkehrsschildern entsprechend zu fahren, ich denke es gaebe viel weniger Unfaelle wenn das alle tun wuerden…
Es gab da mal einen beruehmten Artikel in Readers Digest. Da schrieb so ein Polizeibeamter bezueglich der vielen Beschwerdebriefe von Autofahrern die sich zu unrecht bestraft fuehlten:
„Ich wuenschte sie waehren mal dabei wenn ich die Ueberreste einer ganzen Familie vom Asphalt kratzen muss und etc…“
Gruss Abe…
Tach auch
Na, da übertreibst Du doch wohl. Ich kenne nicht die genauen
Zahlen, aber ich meine, zunächst wird ein gewisser Wert als
Tachoabweichung abgezogen und dann wird noch eine
Überschreitung von 15 kmh (glaub ich) als Toleranz
angerechnet. Keinesfalls kriegst Du bei 3 kmh Überschreitung
eine Verwarnung.^
Die Toleranzgrenze beträgt 6 km/h, d.h. Überschreitungen unter 6 km/h werden nicht geahndet.
Von der gemessenen Geschwindigkeit werden 3% mind.jedoch 3 km/h abgezogen (bei Radar- oder Laser-Messung).
Nach meinem Kenntnisstand gibt die örtliche Polizeibehörde den
Standort der Radarmesung vor.
In einigen Bundesländern dürfen die Gemeinden selbst Messungen durchführen!! (Entlastung der Polizei)
Gruß
HaWeThie
Hallo auch,
Nach meiner Meinung ist das nicht Aufgabe der Gemeinden und
irgendwelcher Firmen, sonder die ureigenste Augabe der
Polizei.
In einigen Bundesländern dürfen auch die Gemeinden Geschwindigkeitsmessungen vornehmen (Starenkästen oder auch mobil)
Hier täuscht Du Dich gewaltig!
Wenn Du in einer Ortschaft mit 50 km/h Tacho 61 fährst, dann
bist Du fällig!
Richtig!! Wer in einer Ortschaft so schnell fährt, ist selbst Schuld, wenn er erwischt wird.
Oder, wie es mir jetzt erst passiert ist. ich
bin mit Tacho 39 (die Nadel war einen Hauch unter der 40 km/h
Anzeige)in einer 30 km/h-Zohne gefahren, da bin ich schon
geblitzt worden. Wie mir Freunde aus München sagen, ist es
dort noch schlimmer. 6 km/h zuviel und Du zahlst!
Nicht nur in München: Bundesweit gilt eine "Bagatell-"Grenze von 6 km/h.
Rechnen wir einmal: gefahren bist du 39 km/h
davon ziehen wir 3 %, mind. 3 km/h ab verbleiben 36 km/h
Erlaubt waren 30 km/h
Ergebnis: 6 km/h zu schnell, Bagatellgrenze überschritten
Zahlemann und Söhne
BTW: rechne dir doch einmal den Anhalteweg aus
Nach Fahrschulformel: Bremsweg=Geschindigkeit durch 10 hoch 2
Reaktionsweg Geschindigkeit mal 3 durch 10
Bei 30 km/h ergibt sich ein Anhalteweg von 18 m
Bei 39 km/h von 26,91 m
Da könnte scohn ein Kind stehen!!!
Es ist deswegen kriminell, weil es offensichtlich nur dafür da
ist, das Gemeindesäckel zu füllen! Nicht um uneinsichtige
Autofahrer zu bestrafen.
Wenn ich deine Posteings so lese: doch!
Nach meinem Kenntnisstand gibt die örtliche Polizeibehörde den
Standort der Radarmesung vor.Evtl… aber erst wenn die Gemeinde gesagt hat, wo sie die
Kontrolle haben möchte! Und da die Polizei treue Diener der
Gemeindepolitiker sind, :
Mein Gott, hast du eine Ahnung von unserem System!
Seit wann gehört die Polizei zur Gemeinde und nicht zum Land?
Gruß
HaWeThie
hallo, HaWeThie:
Nach meinem Kenntnisstand gibt die örtliche Polizeibehörde den
Standort der Radarmesung vor.Evtl… aber erst wenn die Gemeinde gesagt hat, wo sie die
Kontrolle haben möchte! Und da die Polizei treue Diener der
Gemeindepolitiker sind,Mein Gott, hast du eine Ahnung von unserem System!
Seit wann gehört die Polizei zur Gemeinde und nicht zum Land?
Hast Du irgendwo bei mir gelesen, dass ich sagte: die Polizei gehört zur Ortschaft?
Ließ mal genau nach: ich habe sogar genau das Gegenteil behauptet!
Doch ist es leider so: wenn die Ortschaft zur Polizei sagt: hier in der Straße xyz an der cy-Stelle möchten wir von der Firma Abkassier & Söhne eine RADAR-Messung machen lassen, dann nickt der zuständige Polizist mit dem Kopf! Und jetzt sage nicht, dass das nicht war wäre!
Noch etwas: Deine Rechnung vom Bremsweg stimmt auch bei 2 km/h. Außerdem steht der RADAR-Wagen nicht bei Schulen und ähnlichen Einrichtungen (wo es sehr angebracht wäre), sonder auf Staßenteilen, die übersichtlich sind! wo man schon von weitem ein Kind oder eine Oma sieht. Und genau das ist es, was ich mit meinem Posting sagen will: es soll nicht zur Verkehrserziehung verwendet werden, sondern zum Abkassieren. Doch zum Glück wollen einige Politiker den Ortschaften und Gemeinden dieses Geld abnehmen. Du wist Dich dann wundern, wie wenig Kontrollen dann gemacht werden! Denn es liegt dann nicht mehr im finanziellem Interesse dieser Gemeinden, Kontrollen zu machen!
Grüße
Raimund
Tach nochmal, Hallo Raimund
Hast Du irgendwo bei mir gelesen, dass ich sagte: die Polizei
gehört zur Ortschaft?
Ließ mal genau nach: ich habe sogar genau das Gegenteil
behauptet!
Doch ist es leider so: wenn die Ortschaft zur Polizei sagt:
hier in der Straße xyz an der cy-Stelle möchten wir von der
Firma Abkassier & Söhne eine RADAR-Messung machen lassen, dann
nickt der zuständige Polizist mit dem Kopf! Und jetzt sage
nicht, dass das nicht war wäre!
- Die Gemeinde führt die Messungen selbst durch - es ist nicht
zulässig, sie von einer Firma durchführen zu lassen.
In der Praxis sieht das so aus, das ein Mitarbeiter
einer Firma die Geräte unter Aufsicht und Anleitung (!)
eines kommunalen Angestellten oder Arbeiters bedient. - Die Polizei hat nicht mitzureden, wo die Gemeinde selbst
blitzt - umgekehrt genauso. - Es wird sich ledigleich insofern abgesprochen, dass nicht
zwei Messwagen zur gleichen Zeit am gleichen Ort messen. - In NRW ist ein Messen durch die Kommunen nur an Unfall-
schwerpunkten oder besonderen Gefahrpunkten zulässig.
Noch etwas: Deine Rechnung vom Bremsweg stimmt auch bei 2
km/h.
Die Formel stimmt bei jeder Geschwindigkeit. Sie zeigt m.E. sehr deutlich, dass sich der Bremsweg bei höherer Geschwindigkeit überproportional verlängert.
Wenn man bei 30 km/h schon steht, fährt man bei 50 km/h an dieser Stelle noch (fast) 50 km/h.
Doch zum Glück wollen einige Politiker den Ortschaften und
Gemeinden dieses Geld abnehmen. Du wist Dich dann wundern, wie
wenig Kontrollen dann gemacht werden! Denn es liegt dann nicht
mehr im finanziellem Interesse dieser Gemeinden, Kontrollen zu
machen!
Warum sollte auch eine Stadt die Kosten tragen, wenn sie die Einnahmen nicht behalten darf??
Wenn die Polizei blitzt geht das Verwarnungsgeld an das Land.
Wenn die Kommune blitzt dann an die Kommune.
Ach ja,
Wie wirst du reagieren, wenn die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern ausfallen und dafür andere Gebühren oder sogar Steuern angehoben werden müssen.
Die Einnahmen decken grundsätzlich alle Ausgaben.
Wenn das Schwimmbad nur 8 DM Eintritt kostet und nicht 15, wie bei privaten Anbietern, so muss das Geld ja auch irgendwo herkommen.
Bei der Planung eines Haushaltes werden alle (!) Einnahmen errechnet bzw. so gut wie möglich geschätzt. Selbstverständlich gehören dazu auch die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (Haushaltsklarheit und -wahrheit). Dabei wird aber (hier) von den Ergebnissen des Vorjahres ausgegangen. Also: man geht davon aus, das das gleiche Geld wieder hereinkommt. Es ist nicht umgekehrt, dass eine Summe festgelegt wird, die dann hereingebracht werden muss.
Gruß
HaWeThie
nur mal kurz…
hi du,
- Es wird sich ledigleich insofern abgesprochen, dass nicht
zwei Messwagen zur gleichen Zeit am gleichen Ort messen.- In NRW ist ein Messen durch die Kommunen nur an Unfall-
schwerpunkten oder besonderen Gefahrpunkten zulässig.
…zum punkt vier. ich habe selbst erlebt, wie ein „blitzerfahrzeug“ der polizei sich direkt hinter einer kurve, in die man vorher durch eine ampel einfährt positioniert war. etwa 30 m nach dem standpunkt des fahrzeuges war wieder eine ampel. durch den standort des autos, welches durch die anderen fahrzeuglenker aufgrund der krümmung der strasse, auch kurve genannt, nicht sichtbar war, kam es binnen weniger sekunden zu einem auffahrunfall, der mehrere pkw einschloss. hier werfe ich keinem raserei vor, sondern das plötzliche bremsen ist der erste reflex, wenn man ein auto bemerkt, was offensichtlich am strassenrand steht, um zu blitzen. da diese strasse ein hauptanbindung in der innenstadt ist, demzufolge sehr stark befahren, hatten nachfolgende fahrzeuge keine chance, einen auffahrunfall zu verhindern.
in diesem falle war der standort kein unfallanfälliger ort, da zwischen beiden ampeln und der kurve lediglich ca. 100m raum ist und diese strecke aufgrund der gegebenheiten und der auschilderung nur mit 30 km/h befahren werden kann.
ich will hier den betreffenden beamten nicht vorwerfen, den unfall verschuldet zu haben, aber es zeigt, dass es immer wieder passiert, dass an unmöglichen und unsinnigen orten geblitzt wird, was nicht immer unbedingt im sinne der verkehrssicherheit ist.
nichts desto trotz sind die blitzeraktionen gerechtfertigt und noch immer zu wenige…
CIAo
Hallo Hafenmaus
- In NRW ist ein Messen durch die Kommunen nur an Unfall-
schwerpunkten oder besonderen Gefahrpunkten zulässig.…zum punkt vier. ich habe selbst erlebt, wie ein
„blitzerfahrzeug“ der polizei sich direkt hinter einer kurve,
in die man vorher durch eine ampel einfährt positioniert war.
etwa 30 m nach dem standpunkt des fahrzeuges war wieder eine
ampel.
Ich kann nur für NRW reden, weder für andere Bundesländer noch für andere Staaten.8, Sorry .
durch den standort des autos, welches durch die anderen
fahrzeuglenker aufgrund der krümmung der strasse, auch kurve
genannt, nicht sichtbar war, kam es binnen weniger sekunden zu
einem auffahrunfall, der mehrere pkw einschloss. hier werfe
ich keinem raserei vor, sondern das plötzliche bremsen ist der
erste reflex, wenn man ein auto bemerkt, was offensichtlich am
strassenrand steht, um zu blitzen. da diese strasse ein
hauptanbindung in der innenstadt ist, demzufolge sehr stark
befahren, hatten nachfolgende fahrzeuge keine chance, einen
auffahrunfall zu verhindern.
§ 3 der Straßenverkehrsordnung: jeder muss angepasst fahren.
wenn die Straße nass ist, eine Kurve vorliegt dann muss ich halt so langsam fahren, dass ich anhalten kann (in etwa: innerhalb der überschaubaren Strecke, Macht keiner (ich auch nicht unbedingt), aber dann muss man auch die Konsequenzen tragen)
in diesem falle war der standort kein unfallanfälliger ort, da
zwischen beiden ampeln und der kurve lediglich ca. 100m raum
ist und diese strecke aufgrund der gegebenheiten und der
auschilderung nur mit 30 km/h befahren werden kann.
Dass die Ausschilderung nichts wirkt ist der Grund für Radarmessungen.
Gerade der Kurze Abstand zwischen den Ampeln verleitet schon mal, kräftig aufs Gas zu treten (ich war auch mal jung und habe genauso gehandelt (und das als damaliger Polizist )
nichts desto trotz sind die blitzeraktionen gerechtfertigt und
noch immer zu wenige…
Einverstanden
Gruß
HaWeThie
*derdreimalgeblitztwurdeundnochimmerpunktefreiistdaerdieeintragungsgrenzekennt*
kurz…
huhu,
Ich kann nur für NRW reden, weder für andere Bundesländer noch
für andere Staaten.8, Sorry.
ist ja klar. ich schrieb von einer grösseren kleinstadt im lande brandenburg. war ja auch nur ein beispiel…
durch den standort des autos, welches durch die anderen
§ 3 der Straßenverkehrsordnung: jeder muss angepasst fahren.
wenn die Straße nass ist, eine Kurve vorliegt dann muss ich
halt so langsam fahren, dass ich anhalten kann (in etwa:
innerhalb der überschaubaren Strecke, Macht keiner (ich auch
nicht unbedingt), aber dann muss man auch die Konsequenzen
tragen)
richtig. aber wer schreibt einem autofahrer vor, was dieser als verkehrshindernis ansieht oder etwas, was ihn dazu veranlasst, auf die bremse zu treten?
Dass die Ausschilderung nichts wirkt ist der Grund für
Radarmessungen.
in diesem einen falle ist es auf diesem streckenabschnitt gar nicht möglich, zu rasen bzw. die geschwindigkeit zu übertreten, zumindest derart, das es ein verstoss gegen die stvo wäre…kannst mir wirklich glauben…*g* (dieser abschnitt ist vierspurig, mit zwei strassenbahn- und bushaltestellen versehen und wird zwischen den ampeln von zwei einmündenen strassen missbraucht, aufgrund des dort herrschenden verkehrsaufkommens ist tatsächlich weitestgehend schrittgeschwinigkeit das höchste der gefühle)
Einverstanden
bin gerührt bei soviel übereinstimmung…)
CIAo bis neulich
Hi Raimund,
bei einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung wird eine Karenz abgezogen. Damit wird eine vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bereits einen angemessenen Abzug beinhalten.
Ansonsten muß ich darauf verweisen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung in Kategorien eingeteilt wird. Bei 8-9 km/h zuviel wird nur ein relativ geringes Bußgeld erhoben, bei sehr hohen Überschreitungen droht der Führerscheinentzug.
Gruß,
Francesco
das ist doch die gleiche abzocke wie bei strafzetteln…
mann! früher hab ich im monat mehr als 400 dm für den scheiss rausgehauen… weil mein wohnort und arbeitsplatz in der innenstadt(sogar gleiche strasse) war, und 3/4 aller parkplätze tagsüber eingeschränktes halteverbot hatten und haben.
neulich hab ich einen plan für anwohnerparkplätze gesehen, und wie das realisiert werden soll… oh mann… arme münchner innenstadt…
das gleiche… als die stadt wunderbarer weise in dieser strasse einen großen behindertenparkplatz geschaffen hat… was ich generell auch für gut heisse…
blos hab ich die letzten 2 jahre dort nie ein autpo drauf parken sehen…(ausser ohne behindertenausweis)
und das bei dem parkplatzmangel(ans hirn lang)
aber ich komme vom thema ab…
das wars von mir
viele grüße
rasta
hallo, Francesco,
kenne ich. Doch werden die Abzüge von Jahr zu Jahr geringer. Was mich eigentlich weniger stört. Was mich furchtbar ärgert, ist die Aufstellung der Kontrollen.
Wie ich schon sagte: vor Kindergärten, Altenheimen, kurz überall, wo die Gefahr eines Unfalles besteht, sehe ich das ja ein. Ich bin in meiner Ortschaft sogar einer der Betreiber gewesen, der im ganzem Ort 30 km/h (es ist ein sehr kleiner Ort) und auch Kontrollen gefordert hat.
Doch kannst Du mir den Sinn einer Kontrolle sagen, die am Ortsende (kein Haus, Gehweg… weit und breit) gemacht wird?
Oder den Sinn eines Bussgeldes bei Überschreiten der Geschwindigkeit von 10 km/h auf Autobahnen und ähnlich ausgebauten Straßen? Hier wird niemand gefährdet! Auch nicht der Fahrer selbst. Der Mehrschadstoffausstoß bei dieser Übertretung ist rein wissenschaftlicher Natur!
Hier geht es ganz offensichtlich nur um eines: an dass Geld des Autofahrers zu kommen. Hat übrigens der ADAC ebenfalls schon mehrmals bewiesen.
Denn was macht der so „erwischte“ Autofahrer? Er sagt: „Sch…“ und fährt mit der gleichen Geschwindigkeit weiter. Einmal, weil danach keine weitere Kontrolle sein wird und zum anderen sieht er keinen Sinn in dieser Kontrolle (ausser dem des Abkassierens). Also was soll diese Kontrolle. Ganz besonders, da Verkehrspsychologen ganz eindeutig nachgewiesen haben, dass Bussgelder, die 4 Wochen später ins Haus flattern, keinen erzieherischen Wert haben. Nur wenn der Autofahrer gleich danach angehalten wird und vom Polizisten auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wird, nur dann wirkt die Kontrolle. Übrigens wirkt sie auch ohne Abkassieren.
Grüße
Raimund
hallo, Rasta,
diese Anwohnerparkplätze sind auch so ein Thema. In Stuttgart ist die gesamte Innenstadt entweder Halteverbot oder Anwohnerparkplatz. Jetzt stell Dir vor, Du musst jemanden besuchen, ob beruflich (z.B. Versicherungsmakler) oder auch privat. Du hast keine Chance! Entweder Du gehst 20 Minuten zu Fuß (von der Tiefgarage bis zum Ziel) oder Du akzeptierst als „Parkgebühr“ das Bussgeld. Denn stell Dir mal (fällt mir als Beispiel gerade ein) einen Vorwerkvertreter vor. Wenn der seine ganzen Koffer kilometerweit schleppen muss, kann man ihn bald im Krankehaus abliefern… oder er gewinnt den Bodybuildingpreis !
Grüße
Raimund