Kuckuckskinder bzw Väter

Also ich würde die Gesetze dahin gehend ändern, dass nach der Geburt sofort ein Vaterschaftstest gemacht wird. Gleich klare Verhältnisse nach der Geburt.

Klar hört sich brutal an, an somit hat meiner Meinung nach der Mann gleich Gewissheit, was lost ist, und kriegt es nicht erst nach 15 Jahre mit, und fällt aus allen Wolken…

Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohn Ende, wenn später nach einer Trennung noch zusätzlich solche Sachen oben drauf kommen.

Aus meiner Sicht als Frau, denke ich, dass zuviel für die Frau vom Staat getan wurde, so dass der Vater doch heute der Gelackmeierte ist.
Er darf zahlen, kriegt aber nur Besuchsrecht, der Mann kriegt doch vom Staat kaum Unterstützung bei Scheidung oder Trennung, und meistens hat doch der Mann das Nachsehen.

Ich weiss, dass auf der einen Seite die Mutter geschützt werden muss, gegen Unterhalts Faule, doch andererseits kann die Frau den Mann doch auch ausnutzen ohne Ende, und er darf schön brav zahlen, aber hat kein Zugang zu seinem Kind.

Ich denke mal, es ist wirklich von Fall zu Fall zu entscheiden, aber das Gesetz steht eindeutig auf der Seite der Mutter und nicht des Vaters. Wenn die Mutter weiss, dass der Mann nicht der Vater ist, kann er trotzdem nicht ohne ihre Zustimmung ein Vaterschaftstest machen lassen, wenn er keine guten Beweise hat, und wer hat die schon?

Deswegen gleich bei der Geburt, Test, basta. Vielleicht mit der Option, sich das Ergebnis nicht mitteilen zu lassen, aber es wird in der Akte abgelegt.

Ach ist schon verzwickt die Sache, am schönsten wäre es, wenn die Menschen einfach mal ehrlich zueinander wären… und trotz Trennung die Sache fair lösen würden, aber dafür sind wir wohl einfach zu emotional…

Gruß Wölkchen

Liebe Ann,
sollte ich mich so in Dir täuschen? ich denke Das Posting sitzt unter dem falschen Beitrag. Bitte ent-täusche mich!

gruß

Eckard

Hi,

Klar, Friede, Freude, Eierkuchen in der Familie.
Natürlich kann das gut gehen.

Das bezweifle ich (aber ich stimme dir ja zu!).
Kinder merken, wenn was nicht stimmt.
Auch wenn sie nicht unbedingt merken, was nicht stimmt.

Gruß
Elke

Hallo,

erst mal danke für die Antworten.

Ich muß aber noch was ergänzen.

Es ging bei meiner Frage nicht um die Mutter des Kindes und auch nicht um evt. Unterhaltszahlungen. Meines Wissens nach muß der Mann so wie so Unterhalt für Kinder zahlen wenn diese in der Ehe zur Welt kamen, ob nun selbst gemacht oder Fremdvergeben.

Mir ging es um die Emotionale Bindung zu dem Kind ob sich diese Verändert.

Gruß
schnorz

hallo,

Du hast verge3ssen, dass das Kind natürlich auch kein
nennenswertes Recht darauf hat, zu wissen, von wem es
abstammt.

Das stimmt nicht ganz. Jedes Kind hat (ich glaube, ohne Altersgrenze) das Recht, gegen den Vater zu „klagen“ (hört sich jetzt brutal an, ist aber durchaus eine Möglichkeit, wenn sich Vater und Kind einig sind, daß sie es wissen wollen) auf Vaterschaft. Dann wird ein Test gemacht.

Ist übrigens auch eine Möglichkeit für Paare, die so ehrlich miteinander umgehen, daß sie sich gemeinsam dafür entschließen, einen Test zu machen. So ist das Kind der Kläger und muß im Falles des Prozessverlusts, also wenn sich der Vater auch als der „echte“ herausstellt, keine Prozesskosten tragen, da das von einem Kind wenn es noch klein ist, nicht verlang werden kann. Ist das Kind allerdings von einem anderen, muß der Vater die Kosten tragen, soweit ich weiß. Die Mutter ist in beiden Fällen nur Zeugin.

Das sagt aber natürlich alles nichts über die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind aus, klar.
Dennoch geht es dabei ja auch irgendwie um Ehrlichkeit, auch zwischen den Ehepartnern und Kinder, die in einem Umfeld von Lüge und Heuchelei aufwachsen, werden schwerlich aufrichtige Menschen werden können.

Angela

Hallo

es soll aber auch Väter
geben, denen es nicht egal ist, wenn ihnen das eigene Kind
vorenthalten wird.

Ich kenne so einen Fall. Da wusste die Frau tatsächlich nicht ganz genau, von wem das Kind ist, die möglichen Väter wussten aber soweit bescheid, jedenfalls so einigermaßen.

Den damals als wahrscheinlicher geltenden (und tatsächlichen) Vater wollte die Frau nach Möglichkeit nicht mehr sehen, deswegen hat sie dann wohl ‚beschlossen‘, dass der andere der Vater ist, und der war auch einverstanden.

Das Kind hatte letzten Endes gar keinen richtigen Vater. Der Kuckucksvater hat zwar brav gezahlt, bis die Mutter aufgrund genügend anderweitigem Einkommen irgendwann auf Zahlungen verzichtet hat, aber mit dem Interesse an der Mutter ließ auch das Interesse am Kind irgendwann rapide nach.

Der leibliche Vater ist damals von Anfang an total abgebügelt worden, so dass da kein Vater-Kind-Verhältnis entstehen konnte. Ich denk nicht, dass das eine gute Sache war.

Ich denke, vielleicht wäre es ganz gut, bei der Vaterschaftserklärung routinemäßig darauf hinzuweisen, dass man damit ein lebenslanges untrennbares Verhältnis eingeht, das nicht vom Verhältnis zu der Mutter abhängen darf, und wenn er auch nur den geringsten Zweifel an seiner Vaterschaft habe, solle er ihn besser sofort äußern.

Und die Mutter sollte man auch irgendwie darauf hinweisen, dass es durchaus nicht egal ist, wen sie als Vater angibt.

Ist es eigentlich eine Straftat, einem Mann ein Kind unterzuschieben, wenn man nicht verheiratet ist? Es geht ja um sehr viel Geld dabei, auch für das Kind.

Viele Grüße
Simsy

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Moin,

Also ich würde die Gesetze dahin gehend ändern, dass nach der
Geburt sofort ein Vaterschaftstest gemacht wird. Gleich klare
Verhältnisse nach der Geburt.

Wem soll das nutzen, wenn der Erzeuger eh außen vor ist und der Ehemann der Frau gerne Vater für ein Kind in der Ehe sein möchte, auch wenn er es nicht gezeugt hat? Als „nur Ehemann“ und nicht Erzeuger hätte er keinerlei Rechte. Was für eine absurde Situation.

Aus meiner Sicht als Frau, denke ich, dass zuviel für die Frau
vom Staat getan wurde, so dass der Vater doch heute der
Gelackmeierte ist.
Er darf zahlen, kriegt aber nur Besuchsrecht, der Mann kriegt
doch vom Staat kaum Unterstützung bei Scheidung oder Trennung,
und meistens hat doch der Mann das Nachsehen.

Der Vater hat die gleichen Möglichkeiten das Sorgerecht für seine Kinder zu beantrage und sie bei sich aufzunehmen, wie die Mutter. Nur…wieviele Väter machen das tatsächlich?

Ich denke mal, es ist wirklich von Fall zu Fall zu
entscheiden, aber das Gesetz steht eindeutig auf der Seite der
Mutter und nicht des Vaters.

Die Gesetzte dienem im Wesentlichen dem Wohl des Kindes.

Deswegen gleich bei der Geburt, Test, basta. Vielleicht mit
der Option, sich das Ergebnis nicht mitteilen zu lassen, aber
es wird in der Akte abgelegt.

In welche Akte? Und wozu soll das gut sein?
Sorry, aber hier wird doch ein bisschen arg vereinfacht schwarz-weiss gemalt.

Gruß
Marion

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Hallo

Also ich würde die Gesetze dahin gehend ändern, dass nach der
Geburt sofort ein Vaterschaftstest gemacht wird. Gleich klare
Verhältnisse nach der Geburt.

Von mir aus, dafür müsste aber vielleicht das Grundgesetz geändert werden (Datenschutz).

Aus meiner Sicht als Frau, denke ich, dass zuviel für die Frau
vom Staat getan wurde, so dass der Vater doch heute der
Gelackmeierte ist.

Ich glaube, dass der Staat aus Gründen der Kostenersparnis eben nicht mehr so viel für die Mutter tun will, und deshalb den schwarzen Peter an den Vater weitergibt. Die Mütter kriegen oft nicht mehr als vorher, nur die Geldquelle ist eine andere.

Ich weiss, dass auf der einen Seite die Mutter geschützt
werden muss, gegen Unterhalts Faule, doch andererseits kann
die Frau den Mann doch auch ausnutzen ohne Ende, und er darf
schön brav zahlen, aber hat kein Zugang zu seinem Kind.

So etwas gibt es, aber es ist für den Staat sehr schwer zu regeln, so dass es immer passt.

Ich denke aber, dass die Mütter, die sich trotz allem immer noch um ein gutes Verhältnis zu ihrem Ex-Mann bemühen und dabei auch über ihren Schatten springen, damit ihre Kinder ein Verhältnis zu ihrem Vater behalten können, in der Überzahl sind. Und manchmal hat es auch einen guten Grund, wenn sie keinen Kontakt zulassen will.

Und bei der ganzen Zahlerei sollte man nicht vergessen, dass manche Mütter oft jahrelang (und damit in Folge evtl. für immer) ganz erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen, um die Kinder ordentlich zu betreuen.

Viele Grüße
Simsy

Erleichterungen für Väter
Hallo,

da magst du recht haben, aber wer hat den mut und geht da
Prozesskostenrisiko ein und streitet bis zu BGH???

naja, wenn die erstmal ihr Grudnsatzurteil gefällt haben, denke ich wird es leichter. Könnte mir durchaus eine Regelung vorstellen in der der Vater bei Gericht (oder auch irgendwo anders) einen Antrag für einen Test stellt, die Mutter informiert wird und die Mutter dann darlegen muß, warum der Test nicht gemacht werden soll. Also quasi anders herum…

Gruß
Juhe

Ist es eigentlich eine Straftat, einem Mann ein Kind
unterzuschieben, wenn man nicht verheiratet ist? Es geht ja
um sehr viel Geld dabei, auch für das Kind.

Hallo,
es kämen hier zwar mehrere strafrechtliche Tatbestände in Betracht -
§ 169 StGB – Personenstandsfälschung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__169.html)
§ 263 StGB – Betrug (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html)
§ 271 StGB – Mittelbare Falschbeurkundung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__271.html)

  • aber soviel ich sind dies Fälle im Einzelnen äußerst umstritten und es kommt praktisch nie zu Verurteilungen.
    Grüße, Peter

Das stimmt nicht ganz. Jedes Kind hat (ich glaube, ohne
Altersgrenze) das Recht, gegen den Vater zu „klagen“ (hört
sich jetzt brutal an, ist aber durchaus eine Möglichkeit, wenn
sich Vater und Kind einig sind, daß sie es wissen wollen) auf
Vaterschaft. Dann wird ein Test gemacht.

Hallo,
das mit der Berechtigung des Kindes, die Vaterschaft anzufechten, ist zwar richtig (§ 1600 I Nr. 4 BGB; mit der Einschränkung, dass für nicht [unbeschränkt] geschäftsfähige Kinder der gesetzliche Vertreter anfechten muss, § 1600a III BGB). Aber wie soll das in der Praxis funktionieren? Wird das Kind wirklich vor Gericht ziehen? Gegen den Willen der Mutter (wenn die dafür wäre, müsste das Kind nicht klagen, die Mutter müsste nur die Wahrheit sagen oder könnte selbst klagen - § 1600 I Nr. 3 BGB).
Wenn die Mutter lügt, kann man doch nicht dem Kind die Verantwortung für die Wahrheitsfindung aufbürden.
Grüße, Peter

Hi Schnorz,

Meine Freundin ist ein „Quasi-Kuckuckskind“, will heissen: Es gibt einen Vaterschaftstest bzw. sogar ein Gerichtsurteil das besagt, dass ihr „Papa“ nicht der leibliche Vater ist.

Sie hat das irgendwann mit 12 Jahren zufaellig herausgefunden. Ihr Vater war meist auf Montage und ihre Mutter hatte wohl eine Affaere - Resultat = meine Freundin.

Nach ihren Angaben ist sie aus allen Wolken gefallen weil sie davon nie etwas bemerkt hat. Sie ist ein Einzelkind und ihr „Papa“ hat sie nie spueren lassen dass sie nicht seine Tochter ist. Die beiden haben bis heute eine sehr innige Beziehung.

Den leiblichen Vater kannte sie zwar (er ist mittlerweile tot) aber sie sagt sie hatte nie das Beduerfnis ihn naeher kennenzulernen oder in irgendeiner Form eine Beziehung zu haben.

Just my 2 cents…

liebe Gruesse,
Astrid

Hallo, Anne,

Wärs nicht eigentlich besser, es gebe keine Testmöglichkeit?

Es gibt sie aber und damit ist die Frage eigentlich erledigt.

Es wurde schon angesprochen, dass es hier eine natürliche Ungleichheit gibt. Die Mutter weiß immer, dass sie die Mutter ist, der Vater kann bestenfalls darauf vertrauen.

Die (Waffen)gleichheit kann nur durch den Vaterschaftstest hergestellt werden. Insofern tendiere ich in der Tat für einen obligatorischen Test.

Nehmen wir mal an, eine glückliche Familie, drei Kinder, eins
ist ein Kuckukskind. Der Vater weiß es nicht,

Dieses „Glück“ gründet aber auf einer Lüge - und wenn es nur die Lüge des Verschweigens ist - d.h. auf einem Treue- und Vertrauensbruch.

Rein von Natur her gehen Frauen seltener fremd,

Das darf durchaus angezweifelt werden.

Verwerflich ist also m.E. nicht die Tatsache, dass das Kind einen anderen Vater hat, sondern das Verschweigen dieser Tatsache - und zwar in mehrfacher Hinsicht:

  • Das Kind hat das Recht, seinen Erzeuger zu kennen. Wird es darüber getäuscht, ist die Ent-täuschung umso schmerzhafter.
  • Der Vater sollte Klarheit über seine Erzeugerschaft haben und die Konsequenzen tragen.
  • Der Ehemann sollte Klarheit haben und Gelegenheit seiner Frau zu verzeihen.
  • und letzten Endes - ich, wäre ich Frau, möchte nicht mit einem solchen Geheimnis leben, in ständiger Furcht vor der Entdeckung. (Allein was das mit der Beziehung zum Ehemann und Kind anstellt …)

Gruß
Eckard

Wenn ein Mann sich vor den Unterhaltsfristen drückt ist das
niederträchtig und wird auch behördlich verfolgt. Wenn eine
Frau einen Mann jahrzehntelang für ein Kind zahlen lässt,
welches nicht von ihm ist, ist das genauso niederträchtig.

Ein Aspekt wird hier vergessen: Die Diskussion wird aus Erwachsenensicht geführt.
Die Frage sollte immer sein: was ist für das Kind das Beste? Das Kind kann nichts dafür, wenn es nicht vom Ehepartner seiner Mutter stammt. Trotzdem muss seine Versorgung sichergestellt werden. Und der unterhaltspflichtige Gatte hat nun mal Frau und Kinder zu versorgen. Wenn auch das Kind biologisch nicht von ihm stammt, so stammt es doch von seiner Frau. Und für die (und deren „Verfehlungen“) hat er mit grade zu stehen. Nach einer Trennung kann die Sache anders aussehen - aber auch hier sollte Priorität sein, einem Kind nicht den Vater wegzunehmen (ob er es nun biologisch ist oder nicht).

Ein Aspekt wird hier vergessen: Die Diskussion wird aus
Erwachsenensicht geführt.
Die Frage sollte immer sein: was ist für das Kind das Beste?

So pauschal würde ich das auch nicht bejahen.
Dann kämen wir uU zu der Lösung, daß bei mehreren in Frage kommenden Vätern der bestverdienende oder alle gemeinsam offiziell Vater werden. Das wäre IMHO absurd.
Die Interessen des Kindes sind genauso zu wahren, wie die der beteiligten Erwachsenen - nicht mehr und nicht weniger.

LG
Stuffi

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Hi Anne, (sagt man hier so!)

mit dem gleichen Recht müßte dann aber ein Mann kommen können und ein von ihm mit einer anderen Frau gezeugten Kind in die eigene glückliche Familie aufnehmen. Das fällt natürlich auf, aber die Frau dürfte nichts sagen, sonst wird es unfair.

Ich vermute mal, daß Du (mit gutem Recht!) dann ziemlich spitz würdest.
Aber wenn DU mit einem anderen Mann ein Kind zeugst, dann muß der Mann das hinnehmen, auch wenn er tausendmal einen Verdacht hat?!

Mit Verlaub, einen solchen Blödsinn hab ich selten gelesen!
Schon mal was davon gehört Verantwortung zu übernehmen?!

Oder geht Dir die Fassade so sehr vor?!
*kopfschüttel*

Gandalf

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Hallo

Das Kind kann nichts dafür, wenn es nicht vom Ehepartner
seiner Mutter stammt. Trotzdem muss seine Versorgung
sichergestellt werden. Und der unterhaltspflichtige Gatte hat
nun mal Frau und Kinder zu versorgen. Wenn auch das Kind
biologisch nicht von ihm stammt, so stammt es doch von seiner
Frau. Und für die (und deren „Verfehlungen“) hat er mit grade
zu stehen.

Meiner Meinung nach gelten ehelich geborene Kinder sowieso als seine Kinder, auch wenn klar ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Was er ggf. tun müsste, wenn er damit nicht einverstanden wäre, weiß ich jetzt nicht.

Die Rede ist hier wohl eher von nicht ehelich geborenen Kindern.

Viele Grüße
Simsy

Moin,

Wem soll das nutzen, wenn der Erzeuger eh außen vor ist und
der Ehemann der Frau gerne Vater für ein Kind in der Ehe sein
möchte, auch wenn er es nicht gezeugt hat? Als „nur Ehemann“
und nicht Erzeuger hätte er keinerlei Rechte. Was für eine
absurde Situation.

Wenn sie ihm das vorher erzählt, ist doch auch nichts dagegen einzuwenden, der Ehemann kann frei sich entscheiden, wie er sein Leben weiter fortführn will.
Aber es gab ja auch immer wieder Einzelfälle, wo er nach Jahren erfahren hat, dass es nicht seine Kinder sind, aber trotzdem zahlen dürfte, nur weil er einfach verheiratet war mit ihr. Er kann die Kinder doch trotzdem lieben, ich finde es nur ungerecht, das er schlechte Karten hat, falls es auffliegt. In beiderlei Richtung:
Sie sagt: es sind nicht seine, die Kinder werden ihm entzogen, obwohl er an ihnen trotzdem hängt, oder andersherum, ohne Einwilligung kein Vaterschaftstest, er zahlt, obwohl er nicht müsste.

Das meine ich mit Ungerechtigkeit gegenüber des Mannes.

Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe, leider.

Der Vater hat die gleichen Möglichkeiten das Sorgerecht für
seine Kinder zu beantrage und sie bei sich aufzunehmen, wie
die Mutter. Nur…wieviele Väter machen das tatsächlich?

Das weiss ich nicht, aber vielleicht schreckt es viele Männer schon ab, wenn sie sehn, dass es sogar schon Vereine für Väter gibt, die ihre Kinder an die Frau „verloren“ haben.

In welche Akte? Und wozu soll das gut sein?
Sorry, aber hier wird doch ein bisschen arg vereinfacht
schwarz-weiss gemalt.

Aber vielleicht tut Schwarz-Weiss Malerei auch mal gut, die Grauzonen die mittlerweile in den deutschen Gesetzen herrschen ist auch nicht mehr feierlich. Wer blickt denn da bitte schön noch durch?

Ich weiss wie kompliziert Beziehungs- und Familiendramen sind, nur wünschte ich mir, dass daran was geändert wird, zum Wohle des Kindes.
Doch was teilweise für Scheidungsschlachten toben, dass kann wirklich nicht im Wohle des Kindes sein.

Gruß
Marion

Gruß Wölkchen

Moin,

Wenn sie ihm das vorher erzählt, ist doch auch nichts dagegen
einzuwenden, der Ehemann kann frei sich entscheiden, wie er
sein Leben weiter fortführn will.

Also wenn die Frau sicher ist, dass ihr Mann gar nicht der Vater des Kindes sein kann , dann sollte er es wohl auch sein, meinst du nicht? Soll ja auch noch ein paar aufgeklärte Männer geben, die wissen, wie Kinder entstehen :smile:

Aber es gab ja auch immer wieder Einzelfälle, wo er nach
Jahren erfahren hat, dass es nicht seine Kinder sind, aber
trotzdem zahlen dürfte, nur weil er einfach verheiratet war
mit ihr.

Der Mann hat ab dem Moment die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten, ab dem ihm begründete Zweifel kommen, das kann er also auch nach Jahren oder wenn die Frau erst nach Jahren gesteht, dass er vielleicht nicht der Vater ist. Meines Wissens muss die Frau sich sogar wegen Betrugs verantworten und ist dem Mann gegenüber schadensersatzpflichtig falls sich herausstellt, dass sie wissentlich einen Mann hat zahlen lassen, der gar nicht unterhaltspflichtig ist (weil nicht der Erzeuger).

Er kann die Kinder doch trotzdem lieben, ich finde es
nur ungerecht, das er schlechte Karten hat, falls es
auffliegt.

Wer sagt denn das? Vielleicht sollte man sich erstmal schlau machen, wie die Gesetzeslage tatsächlich aussieht, bevor man die angeblich so armen Männer bedauert.

Sie sagt: es sind nicht seine, die Kinder werden ihm entzogen,

Dann braucht er auch nicht zahlen.

obwohl er an ihnen trotzdem hängt, oder andersherum, ohne
Einwilligung kein Vaterschaftstest, er zahlt, obwohl er nicht
müsste.

Bei berechtigten Zweifeln braucht es keine Einwilligung.

Der Vater hat die gleichen Möglichkeiten das Sorgerecht für
seine Kinder zu beantrage und sie bei sich aufzunehmen, wie
die Mutter. Nur…wieviele Väter machen das tatsächlich?

Das weiss ich nicht, aber vielleicht schreckt es viele Männer
schon ab, wenn sie sehn, dass es sogar schon Vereine für Väter
gibt, die ihre Kinder an die Frau „verloren“ haben.

Tatsächlich wird es wohl eher so sein, das viele Männer gerne die Rolle des Wochenendpapis übernehmen, ihnen die volle Verantwortung für die Kinder dann aber doch zuviel wäre. Was würde denn da aus ihrem tollen Job und der Ruhe am Feierabend?

Sicher gibt es Frauen, die Vätern „böswillig“ den Umgang vorenthalten, aber mehr als jetzt (den Kindern ein einklagbares Recht auf Umgang einzuräumen) kann der Gesetzgeber auch nicht machen. Was soll die Gesellschaft denn bei Paaren machen, die ihre Konflikte über die Kinder austragen? Wie willst du das noch gesetzlich regeln?

Aber vielleicht tut Schwarz-Weiss Malerei auch mal gut, die
Grauzonen die mittlerweile in den deutschen Gesetzen herrschen
ist auch nicht mehr feierlich. Wer blickt denn da bitte schön
noch durch?

So schwer ist das gar nicht. Wer da nicht durchblickt, sollte sich mit wertenden Äußerungen jedoch vielleicht auch etwas zurückhalten.

Gruß
Marion

1 „Gefällt mir“

Moin,

Wen die Sachlage so eindeutig ist, frage ich mich warum es Seiten wie diese gibt:

http://www.papa.com/erste_hilfe/vaeter/vsorge.htm
http://www.vatersein.de/
http://www.pappa.com/vater/vaterlos.htm
http://www.daddy-at-kiddy.de/Sorge.html

Ich kenne mich zwar nicht in der Gesetzeslage aus wie manch anderer, aber alleine Vater und Sorgerecht bei Google spucken genug Seiten aus, die aufzeigen, dass das Rechtssystem meiner Meinung noch nicht ausgereift ist.

und diese Meinung darf ich, hoffe ich, noch vertreten, sogar wertend.

Gruß Wölkchen