Kuckuckskinder bzw Väter

Moin,

Wen die Sachlage so eindeutig ist, frage ich mich warum es
Seiten wie diese gibt:

Damit sich die Betroffenen mal den Frust von der Seele schreiben können und merken, dass sie nicht alleine sind. Soll ja helfen.

Man muss sich doch nichts vormachen. Wenn eine Trennung ansteht, dann wollen die meisten sich zwar von ihrem Partner trennen, nicht jedoch von ihren Kindern. Bei einer räumlichen Trennung der Partner können die Kinder aber nunmal nur bei einem Elternteil wohnen bleiben, somit hat der andere automatisch das Nachsehen und das is für den ein oder anderen sicherlich schwar zu verkraften. Aber wie willst du das ändern? Die Kinder nach einem festen Zeitplan hin und her schieben?

Der Gesetzgeber entscheidet hier in erster Linie zum Wohle der Kinder als dem schwächsten Glied und zudem auch noch demjenigen, der für die ganze Situation am wenigsten kann. Natürlich gehen diese Entscheidungen dann auch mal gegen die Väter oder gegen die Mütter und natürlich wollen sich viele damit dann letztendlich vielleicht nicht abfinden, aber es bleibt nunmal dabei, eine Trennung bedeutet immer einen weitgehenden (zeitlichen) Verlust der Kinder für einen der beiden Elternteile. Dass Kinder dann häufig bei dem Elternteil verbleiben, der auch vor der Trennung wesentlich für die Erziehung und Sorge zuständig war, liegt ebenfalls auf der Hand.

Letztendlich ist das dann die Konsequenz der „Arbeitsteilung“, dass Männer das Geld verdienen und Frauen sich um Haushalt und Kinder kümmern, die vielfach von den Männern vor irgend welchen Trennungsgedanken ja auch so gewollt war und mitgetragen wurde.

Ich kenne mich zwar nicht in der Gesetzeslage aus wie manch
anderer, aber alleine Vater und Sorgerecht bei Google spucken
genug Seiten aus, die aufzeigen, dass das Rechtssystem meiner
Meinung noch nicht ausgereift ist.

und diese Meinung darf ich, hoffe ich, noch vertreten, sogar
wertend.

Sicher, wenn du mal einen konkreten Fall nennen würdest, wo das Rechtssystem deiner Meinung nach nachzubessern wäre? Aber hier beißt sich die Katze in den Schwanz, um konstruktive Kritik am Rechtssystem zu üben, muss man es nämlich erstmal kennen. Alles andere fällt unter die Rubrik „diffuses Jammern“.

Gruß
marion

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Sowas mein ich hier (entschuldige, dass es so lang ist):

"Rechtspolitische Diskussion: Die Chance des Vaters, das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind übertragen zu bekommen, ist deutlich schlechter als die Chance des Vaters eines ehelichen Kindes, die elterliche Sorge übertragen zu bekommen. Die gesetzliche Unterscheidung bleibt auch dann bestehen, wenn die Ehe geschieden ist oder aus einem anderen Grund die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist. Gegen den Willen der Mutter lässt sich das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind auch zugunsten den Kindswohls nicht auch auf den Vater übertragen, es sei denn, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder das Sorgerecht der Mutter wegen rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse bei der Ausübung desselben ruht. Unberührt bleibt die Pflicht des Vater für sein nichteheliches Kind wie für ein eheliches Kind Unterhalt zu zahlen.

Die Regelung, dass Vätern nichtehelicher Kinder kein Sorgerecht zusteht, wurde für verfassungswidrig gehalten, jedoch hielt das Bundesverfassungsgericht die Regelung im Hinblick auf eine mögliche Verletzung in Art. 3 Abs. 2, Art. 6Abs. 2 und 5 GG für gerechtfertigt. Die Zuweisung der elterlichen Alleinsorge nichtehelicher Kinder an die Kindesmutter diene der Rechtssicherheit. Trotz entgegenstehender Einzelfälle könne der Gesetzgeber in der heutigen Zeit noch nicht davon ausgehen, dass nichteheliche Kinder in eine eheähnliche Situation hineingeboren werden, so dass eine hinreichende Fürsorge hinsichtlich des seelischen und leiblichen Kindeswohls garantiert werden könne. Vielmehr müsse von dem wohl noch häufiger auftretenden Fall ausgegangen werden, dass der Kindesvater sich nicht für sein Kind interessiere.

Kritik wird hierbei vor allem von Vertretern Väter nichtehelicher Kinder und geschiedener Ehemänner erhoben. Jedoch sind diese beiden Fallkonstellationen rechtlich unterschiedlich. Geschiedene Väter ehelicher Kinder haben eine stärkere Rechtsposition als Väter nichtehelicher Kinder. Letztere können ohne Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht für ihr leibliches Kind erhalten. Jedoch haben sie durch das KindRG insoweit hinzugewonnen, dass das Umgangsrecht mit dem Kind nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ausgeschlossen werden kann. Solche Umstände können selbst dann nicht gegeben sein, wenn der Vater sein nichteheliches Kind körperlich misshandelt hat. Es kann dann die Möglichkeit des begleiteten Umgangs geben, wenn das Kind sich nicht dagegen sperrt. Das Umgangsrecht, als Restbefugnis der Personensorge, kann zwar verhindern, dass die Mutter mit dem Kind ins Ausland verzieht, und so - ob vorsätzlich oder nicht - den faktischen Umgang zwischen nichtehelichem Vater und Kind verhindert. In der Praxis ist die Durchsetzung des Umgangsrecht bei den jeweiligen Behörden aber schwierig. Der Umgang zwischen Vater und Kind hat Vorrang vor dem Interesse der Mutter, das Kind störungsfrei in eine neue Familie einzugliedern.

Die in Deutschland praktizierte Vorgehensweise, dem unverheirateten Vater kein Sorgerecht zuzugestehen war und ist oft Gegenstand von Väter-Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wurde dort bereits einige Male als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt."

Grüssle Wölkchen

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Hallo,

Heimliche Tests sind schon alleine deshalb abzulehnen, weil da
ja Proben von wem auch immer abgegeben werden können. Wenn ich
nicht zahlen will, besorg ich mir einfach anstatt kindlicher
DNA welche von jemand mit dem ich ganz sicher nicht verwandt
bin.

ich als Frau finde heimliche Tests schon in Ordnung, denn wenn einen Vater der Verdacht quält, ist niemandem geholfen. Ergibt der Test, dess er der Vater ist, dann ist alles in Ordnung und die Familie bleibt intakt, ein offiziell erzwungener Test stellt hingegen eine Belastung der Familie dar.
Stellt sich heraus, dass das Kind nicht von ihm ist, dann sollte er mit dem Testergebnis einen offiziellen Vaterschaftstest erzwingen können, und nur mit dessen Ergebnis könnte er sich dann von Zahlungsverpflichtungen befreien.

Männer haben nun mal eine biolgisch begründete tiefsitzende Angst davor, dass das Kind nicht von ihnen ist. Für den Mann ist das eigentlich egal, aber für seine Gene macht es einen riesen Unterschied, und unsere Gene prägen auch unsere Emotionen, auch wenn wir das nicht wollen und uns das nicht bewust ist. Es geht hier um Weitergabe der eigenen Gene, und jene Gene, die darin besonders gut wraen, prägen heute unser Verhalten und unsere Gefühle. Daher sollte man die sich bietenden technischen Möglichkeiten nutzen, den Männern Gewissheit zu verschaffen. Frauen sollten sich hüten, den Männern zu sagen, dass sie sich nicht so haben sollen, denn sie können diese Angst naturgemäß nicht nachvollziehen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist nicht so, dass die meisten Eltern, die sich ein Kind wünschen, dies tun um ihre Gene weiterzugeben, auch ist die die Eltern-Kind Bindung ist unabhängig von der Verwandtschaft.

Fremdgehen ist immer ein Vertrauensbruch, aber aus der menschlichen Entwicklung heraus ist es nicht egal, wer fremdgeht. Für die meisten Frauen ist es viel schlimmer, wenn sich der Partner in eine andere verliebt, auch wenn er ihr treu bleibt, für die meisten Männer ist dagegen ein Seitensprung der Frau schlimmer auch wenn dabei keine Gefühle im Spiel waren. Für den Fortpflanzungserfolg der Frau ist es schlechter, den Ernährer zu verlieren, für den eines Mannes dagegen ist ein Kuckuckskind wertlos. Diese Tatsache hat über Jahrtausende der Evolution erheblichen Einfluß auf unser Gefühlsleben genommen und in Männern die ständige Angst etabliert, ein Kind untergeschoben zu bekommen. Daher sollte man die sich bietenden technischen Möglichkeiten nutzen, den Männern Gewissheit zu verschaffen. Frauen sollten sich hüten, den Männern zu sagen, dass sie sich nicht so haben sollen, denn sie können diese Angst naturgemäß nicht nachvollziehen.

Viele Grüße

Bianca

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