Küche falsch geliefert

Liebe User,

bei Unterzeichnung des Vertrages eines Küchenkaufes wurde leider die Aufstellung bei der Unterschrift nur überflogen. Der Verkäufer hatte allerdings zugesagt, dass alles so ist wie besprochen. Nun wurde zum einen ein Kühlschrank zwar lt. Auftrag aber nicht lt. Absprache geliefert, und zum anderen passten die Maße zum Teil nicht.

Ist der Käufer hier rechtlich im Nachteil oder gibt es Möglichkeiten (Aussage vom Verkäufer, dass alles so ist wie besprochen unter Zeugen)dieses zu beanstanden.

Viele Grüße
Christian

Ist der Käufer hier rechtlich im Nachteil oder gibt es
Möglichkeiten (Aussage vom Verkäufer, dass alles so ist wie
besprochen unter Zeugen)dieses zu beanstanden.

Für mein Verständnis wiegt ein schriftlicher, vom Käufer unterschriebener Auftrag schwerer als Zeugenaussagen.

Gruß

Nordlicht (IANAL)

Lieber Otze,
schließe mich grundsätzlich Nordlicht an.
Bei der Unterzeichnung des Vertrages ist der Käufer berechtigt/verpflichtet, nochmals alle Positionen und Maße zu prüfen. Mein Küchenverkäufer hat sich darauf extra nochmal hingewiesen, dass Veränderungen, die nicht innerhalb ca. einer Woche (genau weiß ich den Zeitraum leider nicht mehr), darüber hinaus kostenpflichtig wären.
Ich mußte und habe also alle besprochenen Positionen der Küche nochmals Einzelteilweise geprüft. Die Maße der Küche waren selbstverständlich als ca.-Maße angegeben, da der Küchenbauer für die exakte Ausmessung und den Aufbau verantwortlich war.
Selbstverständlich kann ein Kunde nur die Grundmaße z. B. der Geräte prüfen. Aber sicher macht man sich Aufzeichnungen bzw. hat ein Angebot, in dem sowohl die konkreten Geräte mit Maßen als auch alle gewünschten Details stehen.
Nur auf mündliche Zusicherungen kann man sich nirgends verlassen, da es auch passieren kann, dass genau dieser Verkäufer innerhalb einer Woche weg ist. Wer soll von dem Möbelhaus dann wissen, was zwei Personen miteinander besprochen haben?
MfG BM

Lustig. Ziemlich genau den Fall hatte ich mal als Klausur.

Eine Vertragsurkunde wiegt nicht grundsätzlich mehr als eine Zeugenaussage. Ob vor Gericht bewiesen werden kann, dass etwas anderes vereinbart wurde, lässt sich hier aber nicht beurteilen.

In meiner Klausur (gerichtliche Klausur, also Aufgabenstellung aus Sicht eines Richters) habe ich dem Zeugen jedenfalls geglaubt und dem Käufer Recht gegeben. Im Namen des Volkes! Urteil. Der Beklagte wird verurteilt, …

Ich würde das mal durch einen Anwalt prüfen lassen.

Levay