Kündigung aus gesundh. Gründen

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat große berufliche Probleme und ist mittlerweile den Anforderungen seines Berufs körperlich und psychisch nicht mehr gewachsen. Er selbst und auch sein Arbeitgeber sehen die Angelegenheit ähnlich.

Der AN möchte nun aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Geschähe das nicht, würde seine Arbeit vom AG so überprüft werden, dass es fast zwangsläufig zu Abmahnungen und einer Kündigung käme. Diesen Vorgang würde der AN definitiv nicht verkraften. Er muss also selbst kündigen.

Wie geht der AN nun im Zuge der Kündigung aus gesundh. Gründen am besten vor?

Der Hausarzt des AN ist jederzeit bereit, ein entsprechendes Attest auszustellen, hat aber vorgeschlagen der bessere Weg sei eine langfristige Krankschreibung, aus der dann eine zeitweise Erwerbsunfähigkeit erwachsen soll.

Der AN tendiert momentan dazu, seine Angelegenheiten noch zu regeln und dann einfach selbst zu kündigen (ohne Krankschreibung).

Welche Vorgehensweise ist besser?

Welche Vor- und Nachteile (gerade in Bezug auf das Arbeitsamt) gibt es?

Im Voraus vielen Dank!

Gwen

Alles nicht so ganz einfach
Hi!

Wie geht der AN nun im Zuge der Kündigung aus gesundh. Gründen
am besten vor?

Das Eine: Ordentlich kündigen und die Frist einhalten.
Das Andere: Mit dem Arbeitgeber eine Aufhebung vereinbaren.

Beides hat prinzipiell erst mal eine Sperre bei der ALU zur Folge.

Wenn jedoch ein Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann , dann sollte die Sperre umgehbar sein. Das würde ich aber vorsichtshalber vom Arbeitsamt schriftlich bestätigen lassen!

Der Hausarzt des AN ist jederzeit bereit, ein entsprechendes
Attest auszustellen, hat aber vorgeschlagen der bessere Weg
sei eine langfristige Krankschreibung, aus der dann eine
zeitweise Erwerbsunfähigkeit erwachsen soll.

Was spricht dagegen? Wenn eine EU zur Debatte steht, dann muss ja schon eine Erkrankung mit einem gewissen Ausmaß vorhanden sein!
Warum nicht diesen Weg gehen?

Der AN tendiert momentan dazu, seine Angelegenheiten noch zu
regeln und dann einfach selbst zu kündigen (ohne
Krankschreibung).

Noch einmal: Warum? Der Arbeitgeber muss eh „nur“ 42 Tage das Entgelt fortzahlen - danach kommt die Krankenkasse (ich nehme einfach mal an, dass eine KV-Pflicht vorliegt) in die Pflicht.

Welche Vorgehensweise ist besser?

Die des Arztes.

LG
Guido

Hallo!

Wenn jedoch ein Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden
kann , dann sollte die Sperre umgehbar sein. Das würde
ich aber vorsichtshalber vom Arbeitsamt schriftlich bestätigen
lassen!

Wir bestätigen das nie im Vorhinein schriftlich. Ist rechtlich nicht möglich, da immer nur der gesamte Sachverhalt gewürdigt werden kann/darf (was nur mit den kompletten Antragsunterlagen möglich ist).

Sollte aber nicht noch ein anderer Grund verborgen sein, reicht das vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellte ärztl. Attest (am besten mit der Formulierung: „wird aus dringenden gesundheitlichen Gründen zur schnellstmöglichen Arbeitsaufgabe geraten“ oder so ähnlich) auf jeden Fall aus.

Gruß
Liza

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Hallo,

danke für deine Antwort!

–> Das Eine: Ordentlich kündigen und die Frist
–> einhalten.
–> Das Andere: Mit dem Arbeitgeber eine Aufhebung
–> vereinbaren.

Der AG möchte, dass der AN kündigt.

–> Wenn jedoch ein Arzt bescheinigt, dass die Arbeit
–> aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt
–> werden kann, dann sollte die Sperre umgehbar sein.

Was, wenn das Arbeitsamt sich querstellt? Könnte er dann mit der Erwerbsunfähigkeit kommen oder wäre das taktisch unklug?

Es handelt sich bei den Erkrankungen um mehrere chronische Dinge, zu denen jobbedingt noch einige schwerwiegende psychische Probleme kommen (Schlafstörungen, Angstzustände, depressive Verstimmungen). Mit der Perspektive, aus dem Job bald rauszukommen, lassen sich die Probleme noch ertragen, viel länger (und ohne diese Perspektive) ginge es jedoch nicht mehr.

Der AN hat insofern Skrupel wegen der EU, weil er noch einige Dinge zu regeln hat, deren Nichterledigung beim AG großes Chaos und viel Ärger verursachen würden. Insofern muss der AN noch ca. zwei Monate durchhalten, spätestens zum 30.08. soll er ohnehin gekündigt haben.

Was macht denn das Arbeitsamt mit dem AN, wenn er aus der Erwerbsunfähigkeit kommt? Gibt es dann nicht nur Hartz IV (weil nicht vermittelbar)?

Liebe Grüße,
Gwen

MOD: 2 „Rechtschreibfehler“ *g* korrigiert

Das würde
ich aber vorsichtshalber vom Arbeitsamt schriftlich bestätigen
lassen!

Wir bestätigen das nie im Vorhinein schriftlich. Ist
rechtlich nicht möglich, da immer nur der gesamte
Sachverhalt gewürdigt werden kann/darf (was nur mit den
kompletten Antragsunterlagen möglich ist).

Danke Liza, für die Aufklärung! Der Vorschlag „Lass dir das von Arbeitsamt/Arbeitsagentur/ARGE schriftlich vorher geben/bestätigen.“ (oder so ähnlich) kommt immer wieder mal in entsprechenden Foren.*

MfG

* (und ich glaub ich hab den Vorschlag - aufgrund von Herdentrieb und aus Unkenntnis - auch schon da oder dort gemacht :frowning:

Warum gleich Kündigung ?

Hallo,

vielleicht gibt es ja auch noch eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu retten:

Wenn der AN so krank ist, dann stellt sich die Frage eines Antrags auf Schwerbehinderung.
Bekommt der AN mind. 50 % GdB (oder mind. 30 % + Gleichstellung), bedeutet das nicht nur nach landläufiger Meinung einen stärkeren Kündigungsschutz, sondern es bietet auch dem AG die Möglichkeit, Leistungen beim Integrationsamt oder der Rentenversicherung zu beantragen, die die Leistungsdefizite des AN ausgleichen könnten. Das geht u.a. von Hilfsmitteln über Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu ständigen Lohnkostenzuschüssen. Außerdem spart der AG dann Ausgleichsabgabe.
in meinem Betrieb haben wir damit einem schwer rheumakranken Sattler den Arbeitsplatz retten können, der 50%-Lohnzuschuß kommt die Sozialkassen immer noch deutlich billiger als ALG II für ein Ehepaar mit 3 Kindern.
Informieren kann man sich bei Gewerkschaften, Sozialverbänden oder auch den Integrationsämtern.

&Tschüß

Wolfgang

Danke
Hi!

Danke für die Infos!

Aber das Ganze vorher abzustimmen ist doch sicherlich sinnvoll, oder?

LG
Guido

Hallo!

Ergänzend zu Wolfgang noch die Bemerkung: welcher AG kann die gesundheitliche Situation des AN beurteilen? Außer, er ist Mediziner.

Niemand. Dies sollte man denen überlassen, die sich damit beschäftigen.

Auf jeden Fall mit alle Stellen bzgl. Schwerbehinderung sprechen.
Gleichzeitig eine andere Arbeit im Betrieb suchen.

Gruß
Carmen

Bitte!
Auch Hi (wenn auch etwas verspätet :smile:!

Aber das Ganze vorher abzustimmen ist doch sicherlich
sinnvoll, oder?

Ja klar. Kann nie schaden (wenn man denn jemanden zu sprechen bekommt…:wink:

LG zurück,
Liza