Hi!
mir stellt sich die Frage, was passiert, wenn eine Beschäftigter aus Gesundheitsgründen seinen Job kündigen muss, da er hierzu nicht mehr einsetzbar ist.
Wird ihm dann eine Sperrzeit für das ALG auferlegt, oder kann man in solchen Fällen mit dem Arbeitsamt oder der ARGE sprechen?
Nicht sprechen, sondern ärztliches Attest vorlegen.
Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt in genanntem Fall dann nicht ein, wenn man per Attest nachweisen kann, dass einem der behandelnde Arzt aus gesundheitlichen Gründen zur schnellstmöglichen Arbeitsaufgabe geraten hat – und zwar vor Einreichen der Kündigung.
Wer wäre überhaupt zuständig?
Das kommt drauf an: Wenn ein Alg-I-Anspruch (AA) besteht, ist dieser immer vorrangig vor Alg II (je nach örtlicher Organisationsform ARGE, JobCenter oder Kommune).
Einen Alg-I-Anspruch erworben hat man, wenn man in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig (i. d. R. durch Beschäftigung) war.
Wenn das Alg I dann so niedrig sein sollte, dass es unter dem Existenzminimum liegt, kann man aufstockend/ergänzend Alg II beantragen.
Sollte man keinen Alg-I-Anspruch erworben haben, hängt es u. a. davon ab, ob man bedürftig im Sinne des SGB II ist, ob man Alg II bekommt oder nicht. Näheres dazu siehe hier: FAQ:1743.
LG
Jadzia