Kündigung bei unseriösem Verein

Hallo,

man stelle sich folgenden Fall vor:

Eine Person wird im Supermarkt ihres Vertrauens von einem Verein angesprochen, der sich angeblich gegen Tierquälerei einsetzt.
Nach einem „Aufklärunggespräch“ über die Einsatzgebiete des Vereins zaubert der Mitarbeiter ein Formular hervor, dass unterschrieben werden soll. Dort kann man monatlich einen bestimmten Betrag per Lastschrift (Einzugsermächtigung) spenden. Es steht dabei: „Diese Ermächtigung kann ich jederzeit widerrufen“.
Außerdem enthält das Kleingedruckte folgendden Wortlaut:
„Die Fördermitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten wird ab heute für 2 Jahre erklärt und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Es gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen.“

Die Person lässt sich - ohne dass sie diesen Text auf die Schnelle hätte lesen können (gesagt wurde davon natürlich auch nichts) darauf ein und unterschreibt das Formular (vorher hatte sie den Versuch unternommen, das Formular mit nach Hause nehmen zu dürfen, was allerdings fehlschlug). Bereits auf dem Heimweg ist sie skeptisch geworden und entdeckt anschließend im Internet, dass der Verein tatsächlich unseriös ist.

Die Frage ist nun, wie die Person aus der Sache wieder herauskommt. Die Bank wurde informiert, dass die Einzugsermächtigung widerrufen wurde. Allerdings muss die Person ja aus diesem „Vertrag“, der für 2 Jahre läuft, heraus. Kann die Person sich auf das „Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften“ berufen und aufgrund dessen die Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen kündigen?

Danke im Voraus für schnelle Meinungen/Ratschläge!
ColumnGirl

Hi,

Ein Haustürgeschäft liegt dann vor:

mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung)
anlässlich einer Freizeitveranstaltung
im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

Er hast also gute Karten.

nicki

Hi,

http://www.rechtsrat.ws/vlink/haustuersituation.htm

nicki

Hallo,

Ein Haustürgeschäft liegt dann vor:

im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in
Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher
Verkehrsflächen

Sehe ich nicht ganz so eindeutig. Ob ein überraschendes Ansprechen vorliegt, ist als subjektiv einzuordnen, so sieht es zumindest Palandt. Und ob es für einen Verbraucher unerwartet ist, in einem Supermarkt oder Einkaufszentrum von einem Verein, Telekommunikationsanbieter oder sonstwem angesprochen zu werden, kann man wohl so pauschal nicht beurteilen.

Gruß

S.J.

Auch wenn es sich nicht um einen Unternehmer, sondern einen Verein handelt?

Grüße
ColumnGirl

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Hallo!

Kann die Person sich auf das „Widerrufsrecht bei
Haustürgeschäften“ berufen und aufgrund dessen die
Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen kündigen?

Meines Erachtens nein, denn es wird ja nur gespendet, wenn ich das richtig sehe. Es fehlt also an einer „entgeltlichen Leistung“ zugunsten des Verbrauchers. Somit greift der Haustürgeschäfteparagraph nicht.
Jan

Und ob es für einen Verbraucher
unerwartet ist, in einem Supermarkt oder Einkaufszentrum von
einem Verein, Telekommunikationsanbieter oder sonstwem
angesprochen zu werden, kann man wohl so pauschal nicht
beurteilen.

Nicht?
Ich gehe in einen Supermarkt, um dort einzukaufen, nicht um vollgequatscht zu werden. Der Sinn eines Supermarkts ist es nicht, von Supermarkt-fremden Personen zum Kauf von irgendwas „überredet“ zu werden.
Insofern hat mein gesunder Menschenverstand da keine Zweifel. Nur, weil etwas oft vorkommt, ist es dennoch nicht erwartet. Sonst gäbe es nichts unerwartetes mehr, weil man heutzutage an jeder Ecke angequatscht wird.

Gruß,
-Efchen

Meines Erachtens nein, denn es wird ja nur gespendet, wenn ich
das richtig sehe.

Das heißt, wenn ich erst nach Abschluss dieses Vertrags feststelle, dass ich gezwungenermaßen 2 Jahre lang spende, ist das immer noch eine Spende? Im Wort „Spende“ steckt für mich etwas freiwilliges. An einer festen Laufzeit, insbesondere wenn man nicht darauf hingewiesen wird, ist nichts freiwilliges mehr. Und genau dagegen zielt doch das 14-tägige Widerrufsrecht, weil bei solchen Vertragsabschlüssen einem niemand sagt, dass man sich bindet.

Gruß,
-Efchen

Ich sehe das ähnlich. Mit einem Zeitungsabo könnte man ja noch rechnen. Und darauf geht man ja meist auch nicht ein, weil man weiß, dass man sich meist auf längere Zeit bindet. Aber die Person wurde über die zweijährige „Zwangsmitgliedschaft“ nicht aufgeklärt und auf das Kleingedruckte wurde natürlich auch nicht hingewiesen. Die Person wird versuchen, mithilfe des § 312 BGB das Ganze zu widerrufen. Wenn dies nicht klappt, wird es der Person wohl eine teure Lehre sein.

Grüße
ColumnGirl

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Hallo!
Nenn es Spende oder anders und im Groben stimme ich Dir ja auch zu. Aber der Haustürparagraph verlangt eine „entgeltliche Leistung“ als Vertragsgegenstand und somit scheidet er meines Erachtens aus.
Jan

Huhu!

Ich gehe in einen Supermarkt, um dort einzukaufen, nicht um
vollgequatscht zu werden. Der Sinn eines Supermarkts ist es
nicht, von Supermarkt-fremden Personen zum Kauf von irgendwas
„überredet“ zu werden.

Da muss ich als ehemaliger Promotor mal einhaken: Sowas gibt es natürlich, aber dann mit Wissen und Wollen des Supermarktes, und wenn die Anquatscher einem harmloserweise ein Stückchen Käse aus Dänemark in den Mund schieben, ist ja auch alles in Ordnung. Wenn mir das Geschilderte passierte, ginge ich wohl zur Supermarkt-Information und würde mich über diese Person beschweren. Dann bekäme der vielleicht sogar ein Hausverbot und gut wär’s.

Insofern hat mein gesunder Menschenverstand da keine Zweifel.

Der hat hier nix zu suchen, das ist hier das Rechtsbrett.

Nur, weil etwas oft vorkommt, ist es dennoch nicht erwartet.
Sonst gäbe es nichts unerwartetes mehr, weil man heutzutage an
jeder Ecke angequatscht wird.

Im Supermarkt isses noch ein wenig unerwarteteter als auf der Straße. Ich sehe auch gute Chancen für einen Widerruf.

Huhu!

Die Gegenleistung ist die Einräumung einer Fördermitgliedschaft, und das ist wohl eine Leistung, egal ob die eine Clubzeitung haben, Treffen organisieren oder sonstwas machen.

Gut, da ich bisher rein „formal“ argumentiert habe, muss ich mich wohl einem RA beugen. Ich hab schließlich nicht mal ein BGB im Schrank :smile:

Verwunderlich ist es aber schon, dass sehr häufig explizit darauf hingewiesen wird, dass Mitgliederwerbung für Vereine nicht durch den Haustürparagraphen erfasst wird, z.B. hier:
http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/betrug/hau…

Leider findet sich nirgends eine Definition für „entgeltliche Leistung“, sondern nur beispielhafte Aufzählungen, die aber fern von sowas wie „Erwerb eines guten Gewissens für die Zeit der Mitgliedschaft“ sind.

Jan

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Insofern hat mein gesunder Menschenverstand da keine Zweifel.

Der hat hier nix zu suchen, das ist hier das Rechtsbrett.

Es ist schon schade, dass das Recht in Deutschland nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun hat.

Hallo,

Im Wort „Spende“
steckt für mich etwas freiwilliges. An einer festen Laufzeit,
insbesondere wenn man nicht darauf hingewiesen wird, ist
nichts freiwilliges mehr.

Spende kann meines Erachtens auch eine langfristige Verpflichtung sein. Bei uns wurde für die Finanzierung eines FSJ-Mitarbeiters um die freiwillige Verpflichtung zum regelmäßigen Spenden für ein Jahr gebeten. Nur so war die Finanzierung gesichert. Da wurde dann aber auch auf die Dauer der Verpflichtung hingewiesen. Und überrumpelt wurde auch niemand. Man hatte mehrere Wochen Zeit, sich die Sache zu überlegen.

Gruß, Niels

Hallo,

ein Verein ist Unternehmer im Sinne des BGB. Siehe BGB § 14.

Gruß

S.J.

Auch wenn es sich nicht um einen Unternehmer, sondern einen
Verein handelt?

Grüße
ColumnGirl

Ich finde das grandios! Denn der „gesunde Menschenverstand“ als übergesetzliches Tatbestandsmerkmal ist 1945 abgeschafft worden. Bis dahin war er unter dem Namen „gesundes Volksempfinden“ bekannt.

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Ich finde das grandios! Denn der „gesunde Menschenverstand“
als übergesetzliches Tatbestandsmerkmal ist 1945 abgeschafft
worden. Bis dahin war er unter dem Namen „gesundes
Volksempfinden“ bekannt.

Ach, ich weiß nicht. Jetzt haben wir so ein bescheuertes Ding, dass sich Rechtsstaat nennt. Und deswegen gibts jetzt auch noch so viele komplizierte Gesetz. Und das nur, damit man für über 80 Mio. Menschen ein eingermaßen gleiches und gerechtes Rechtssystem hat. Da kann jetzt nicht einfach jeder durch sein Bauchgefühl Rechtsfragen lösen und Veträge beurteilen.

Das würde doch mit „Das hammer schon immer so gemacht“ und „Da könnt ja jeder kommen“ viel besser laufen.

Oder dem Kölner Grundgesetz: „Es hätt noch immer jut jejangen!“ (Letzteres wird in Kanzleien übrigens noch immer angewendet).

Das muss anders werden!

Gruß
Dea

Was worldwidefab geschrieben hat, ist sehr richtig, aber vielleicht aus sich heraus nicht ganz verständlich. Ich möchte es daher noch mal mit meinen eigenen Worten erklären:

Es stimmt natürlich nicht, dass Recht und gesunder Menschenverstand nichts miteinander zu tun haben, und so hat worldwidefab das auch sicher nicht gemeint. Die Frage ist nur, wo der gesunde Menschenverstand in erster Linie angewendet werden muss, nämlich bei der Rechtsetzung (=Gesetzgebung) oder bei der Rechtsanwendung (=vor Gericht).

Die richtige Antwort muss an sich lauten: bei beidem. Aber: Zum Zeitpunkt der Rechtsanwendung muss der gesunde Menschenverstand die grundsätzliche Entscheidung schon getroffen haben, nämlich in Form der Rechtsetzung. Der Richter darf nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden, was in dem zu beurteilenden Fall rechtens ist, er muss das Gesetz anwenden (was nicht heißt, dass er dabei den gesunden Menschenverstand ausschalten könnte oder dürfte).

Mit anderen Worte: Wenn man fragt, wie in einer konkreten Situation die rechtliche Lage ist, dann ist das (in erster Linie) einer Frage des Gesetzes und nicht des gesunden Menschenverstandes. Trotzdem ist bei der Schaffung der Gesetze natürlich der gesunde Menschenverstand zu befragen.

Levay

Also, in meinem § 14 BGB steht das nicht drin. Oder handelt jeder Verein gewerblich?

Levay