Kündigung - Bitte um Erläuterung!

hallo zusammen,

angenommen mein schwiegervater würde folgende kündigung erhalten:

fristgerechte betriebsbedingte kündigung

…blabla, schlechte auftragslage, umsatzeinbruch, blablabla…

„gleichzeitig bieten wir ihnen nach §1 a kschg und mit ablauf der
kündigungsfrist einen abfindungszahlung von 6400€ an unter der voraussetzung, dass sie bis zum ablauf der 3wöchigen frist lt. § 4
satz 1 keine klage auf feststellung beim arbeitsgericht erheben.
wir weisen nochmals draufhin, dass diese kündigung auf dringende
betriebliche Erfordernisse gestützt ist.“

der mann wäre 54 jahre jung. es handelt sich um eine metallwarenfabrik.

was wäre die beste vorgehensweise?
hätte eine einspruch beim arbeitsgericht sinn, da die vertrauensbasis
nachhaltig gestört ist?
wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

bitte um auskünfte zu diesem szenario!

cu
alex

Hi!

der mann wäre 54 jahre jung. es handelt sich um eine
metallwarenfabrik.

Wie viele Mitarbeiter hätte denn dieses fiktive Unternehmen?
Würde in diesem Unternehmen ein Betriebsrat existieren?
Da ich mir nicht sicher bin, ob das schon erwähnt wurde: Wie lange wäre denn der Mitarbeiter dort schon beschäftigt?
Würde ein Tarif greifen?

was wäre die beste vorgehensweise?

Keine Ahnung! Wenn die Kündigung (auch nach gerichtlicher Prüfung) wirksam wäre, hätte man den Anspruch auf die Abfindung (zumindest auf Grundlage der erhaltenen Kündigung) zu nichte gemacht.

hätte eine einspruch beim arbeitsgericht sinn, da die
vertrauensbasis
nachhaltig gestört ist?

Einspruch brächte da nix! Es bliebe die Feststellungsklage (so heißt eine Kündigungsschutzklage eigentlich)…

wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

Meines Wissens nicht mehr, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r11.html

LG
Guido

Abfingung und Arbeitsamt

wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

Hallo,

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, daß jede Abfindung beim Arbeitsamt angerechnet wird. Mir wurde die Abfindung mit AlG verrechnet und ich kriegte erstmal 2 Monate nix.

Gruß
Sticky

Moien,

"gleichzeitig bieten wir ihnen nach §1 a kschg und mit ablauf
der
kündigungsfrist einen abfindungszahlung von 6400€ an unter der
voraussetzung, dass sie bis zum ablauf der 3wöchigen frist lt.

Es ist zu bezweifeln, daß die Firma freiwillig mehr bietet als nötig. Ferner habe ich von diversen Anwälten gehört, daß Kündigungsschreiben meistens formal falsch sind und daher nichtig.

der mann wäre 54 jahre jung. es handelt sich um eine
metallwarenfabrik.

Sofern der Mann in der Gewerkschaft ist hat er ja Rechtsschutz und sollte diesen umgehend wahrnehmen. Allerdings gilt dies auch, wenn er selbst bezahlen muß! Immerhin ist zu befürchten, daß er in dem Alter nichts anderes mehr findet und unter dem Aspekt lohnt es sich allemal um seinen Job zu kämpfen. Ob das Betriebsklima nachher (sofern er Erfolg hat) Schaden nimmt hängt von den Umständen ab, aber ist es ihm lieber ab dato arbeitslos zu sein? Abgesehen davon holt ein Anwalt idR mehr Geld raus sodaß er sich quasi von selbst bezahlt…

Falls vorhanden kann man natürlich auch den Betriebsrat kontaktieren und sich dort beraten lassen!

wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

Eine Abfindung wird idR NICHT angerechnet. Ab einer gewissen Höhe werden Abzüge (Versicherung, usw…) vorgenommen, aber beim Arbeitsamt wird eine Abfindung nicht angerechnet.

Auf jeden Fall sollte man hier kämpfen und nicht gleich aufgeben, zumal anzunehmen ist, das hier kein Sozialplan zuGrunde liegt.

Gruß

Bernd

blanker Unfug (OWT)

Mahlzeit,

Es ist zu bezweifeln, daß die Firma freiwillig mehr bietet als
nötig.

Und?

Ferner habe ich von diversen Anwälten gehört, daß
Kündigungsschreiben meistens formal falsch sind und daher
nichtig.

Das ist blanker Unfug, oder kannst du das belegen? „Diverse Anwälte“ ist keine Quelle, „ich hab gehört“ gehört in das Brett Storys, „die meisten“ ist garantiert falsch.

wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

Eine Abfindung wird idR NICHT angerechnet. Ab einer gewissen
Höhe werden Abzüge (Versicherung, usw…) vorgenommen, aber
beim Arbeitsamt wird eine Abfindung nicht angerechnet.

DAS ist blanker Unfug. Die Arbeitsagentur behauptet was anderes: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Wohlgemerkt: tendenziell wird sie nicht angerechnet, aber es gibt durchaus Fälle, für die das zutrifft, insofern sind da Aussagen wie „blanker Unfug“ ohne Detailkenntnisse völlig fehl am Platz.

Auf jeden Fall sollte man hier kämpfen und nicht gleich
aufgeben, zumal anzunehmen ist, das hier kein Sozialplan
zuGrunde liegt.

Wieso ist das anzunehmen?

Gruß

Sancho

2 „Gefällt mir“

[MOD]: Ja so nun auch nicht!
Sehr geehrter Herr Winnemoeller,

ich bin nicht bereit das von Ihnen an den Tag gelegte Verhalten in diesem Brett zu dulden.
Ich bitte daher zukünftig auf eine entsprechende Wortwahl zu achten.

Auch halte ich es für gefährlich hier selbst nur Halbwissen zu präsentieren und dabei andere Meinungen abzuqualifizieren.

Gruß Ivo
[MOD Arbeitsrecht]

4 „Gefällt mir“

Moien,

Ferner habe ich von diversen Anwälten gehört, daß
Kündigungsschreiben meistens formal falsch sind und daher
nichtig.

Das ist blanker Unfug, oder kannst du das belegen? „Diverse
Anwälte“ ist keine Quelle, „ich hab gehört“ gehört in das
Brett Storys, „die meisten“ ist garantiert falsch.

ähhhem…belege doch das Gegenteil und ich habe ja wohl geschrieben das es Hörensagen ist - also bitte mehr Sachlichkeit…axso…Betriebsräte äußern sich analog.

wird die abfindungszahlung irgendwo angerechnet?

Eine Abfindung wird idR NICHT angerechnet. Ab einer gewissen
Höhe werden Abzüge (Versicherung, usw…) vorgenommen, aber
beim Arbeitsamt wird eine Abfindung nicht angerechnet.

DAS ist blanker Unfug. Die Arbeitsagentur behauptet was
anderes:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Wohlgemerkt: tendenziell wird sie nicht angerechnet, aber es
gibt durchaus Fälle, für die das zutrifft, insofern sind da
Aussagen wie „blanker Unfug“ ohne Detailkenntnisse völlig fehl
am Platz.

Du solltest dich vielleicht informieren, was idR bedeutet - nämlich „in der Regel“ womit auch dir klar sein könnte das ich genau dies geschrieben habe. Womit dein Posting immer mehr zum blanken Unfug wird (an MOD: Komisch das hier wieder mein Posting kritisiet wird während es hier OK ist - naja…wer es wagt nen Mod zu kritisieren LOL)

Auf jeden Fall sollte man hier kämpfen und nicht gleich
aufgeben, zumal anzunehmen ist, das hier kein Sozialplan
zuGrunde liegt.

Wieso ist das anzunehmen?

Weil ältere Mitarbeiter idR dann hinten anstehen bei Kündigungen.

Fazit: Wenn du ernsthaft was beizutragen hast kannst du mich gerne korrigieren - lerne immer gerne dazu - doch Postings wie deines dienen lediglich zur Verunsicherung des Fragestellers trotz korrektem Rat.

Bernd

Hi,
ist es ein Unternehmen mit BR sollte es einen Sozialplan geben, um die Interessen aller
MA zu schützen und eine sozial gerechtfertigte Auswahl und Abwicklung gewährleisten
zu können. Für die Berechnung einer Abfindung gibt es eine sog. Faustformel: 1 Monatsgehalt x die Beschäftigungsjahre. Diese Formel ist u.a. abhängig vom Alter des
MA. Bei 54 Jahren könnte es sogar sein, dass das Monatsgehalt sogar mit 1,25 oder
noch höher anzusetzen ist. Hängt oft auch von den einzelnen Arbeitsgerichten ab.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Wie Guido würde ich auch sagen, dass bei Einhaltung der KüFrist keine Anrechung
vorgenommen wird. Ob die Höhe der Abfindung was damit zu tun hat, kann das
Arbeitsamt sicherlich beantworten (die Sachbearbeiter haben da eine Formel zur Hand, mit der sie die Berechnung vornehmen). Auf alle Fälle anrufen!!!
Bezüglich Krankenkassenbeiträge (wg Anrechnung) ist ein Anruf bei der Krankenkasse auf alle Fälle auch ein MUSS.

Mit mehr Informationen kann ich auf alle Fälle auch einen „besseren“ Tipp geben.

Gruß
Tina

b.t.w. Schnell aus der Hüfte geschossen würde ich in diesem Fall sagen, der Arbeitgeber macht es sich hier sehr einfach und hofft, dass der Arbeitnehmer keine große Gegenwehr (wegen evtl. Nichtkenntnis etc.) leistet.


Hi,

sog. Faustformel: 1 Monatsgehalt x die Beschäftigungsjahre.
Diese Formel ist u.a. abhängig vom Alter des
MA. Bei 54 Jahren könnte es sogar sein, dass das Monatsgehalt
sogar mit 1,25 oder
noch höher anzusetzen ist.

Solch ein Schwachsinn!
Die „Faustformel“ ist ein HALBES Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr - das lernt man schon in eine kaufmännischen Ausbildung!
Aber die Tatsache, dass der Gesetzgeber diese Berechnung ins KSchG aufgenommen hat, ist für Dich natürlich auch kein Hinweis auf Deine offensichtliche Ahnungslosigkeit?!

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Kennst Du den hier angewandten §1a KSchG?

Bezüglich Krankenkassenbeiträge (wg Anrechnung) ist ein Anruf
bei der Krankenkasse auf alle Fälle auch ein MUSS.

Blödsinn! Abfindungen (so sie denn echte Abfindungen sind) unterliegen nicht der SV-Pflicht!

Mit mehr Informationen kann ich auf alle Fälle auch einen
„besseren“ Tipp geben.

Naja - schlechter als Dein bisheriger Erguss geht ja auch kaum

Gruß
Guido

P.S. Da ist es so formuliert, dass selbst Du es verstehen solltest http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht

Mahlzeit,

Das ist blanker Unfug, oder kannst du das belegen? „Diverse
Anwälte“ ist keine Quelle, „ich hab gehört“ gehört in das
Brett Storys, „die meisten“ ist garantiert falsch.

ähhhem…belege doch das Gegenteil und ich habe ja wohl
geschrieben das es Hörensagen ist - also bitte mehr
Sachlichkeit…axso…Betriebsräte äußern sich analog.

du kapierst es nicht, stimmts? Du hast eben eine Behauptung aufgestellt, die für sich genommen schon völliger Blödsinn ist (wären die meisten Kündigungsschreiben formal falsch, gäbe es keine Arbeitslosen, oder?), die für den vorliegenden Fall ohne jede Relevanz ist und die sich obendrein nicht belegen oder entkräften läßt, weil sie von Hörensagen kommt. Also Müll.
Übrigens ist dein letzter Satz „Betriebsräte äußern sich“ von der gleichen Kategorie.

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Wohlgemerkt: tendenziell wird sie nicht angerechnet, aber es
gibt durchaus Fälle, für die das zutrifft, insofern sind da
Aussagen wie „blanker Unfug“ ohne Detailkenntnisse völlig fehl
am Platz.

Du solltest dich vielleicht informieren, was idR bedeutet -

Danke, ich bin bestens informiert. Ich habe deine Aussage hier zusammen mit deinem unteren Posting genommen, dort behauptest du, es sei „blanker Unfug“. Ist es nicht.

Womit dein Posting immer mehr zum
blanken Unfug wird (an MOD: Komisch das hier wieder mein
Posting kritisiet wird während es hier OK ist - naja…wer es
wagt nen Mod zu kritisieren LOL)

Au ja, wir sind wieder dabei: LOL LOL LOL ;o)

zumal anzunehmen ist, das hier kein Sozialplan
zuGrunde liegt.

Wieso ist das anzunehmen?

Weil ältere Mitarbeiter idR dann hinten anstehen bei
Kündigungen.

Und nochmal: wieso ist anzunehmen, daß kein Sozialplan zugrundeliegt?

Fazit: Wenn du ernsthaft was beizutragen hast kannst du mich
gerne korrigieren

Mach ich gern, Danke.

  • lerne immer gerne dazu -

Gern ist gut. Manchmal hab ich den Eindruck, du mußt dazu geprügelt werden.

doch Postings wie
deines dienen lediglich zur Verunsicherung des Fragestellers
trotz korrektem Rat.

Voll konkret krass korrekt, Alder. Isch klinke mich hier aus.

Gruß

Sancho

Für die Berechnung einer Abfindung gibt es eine
sog. Faustformel: 1 Monatsgehalt x die Beschäftigungsjahre.
Diese Formel ist u.a. abhängig vom Alter des
MA. Bei 54 Jahren könnte es sogar sein, dass das Monatsgehalt
sogar mit 1,25 oder
noch höher anzusetzen ist. Hängt oft auch von den einzelnen
Arbeitsgerichten ab.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Vielleicht schaust du dir erst mal den erwähnten § an? http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

MfG

ohje…

Mahlzeit,

Das ist blanker Unfug, oder kannst du das belegen? „Diverse
Anwälte“ ist keine Quelle, „ich hab gehört“ gehört in das
Brett Storys, „die meisten“ ist garantiert falsch.

ähhhem…belege doch das Gegenteil und ich habe ja wohl
geschrieben das es Hörensagen ist - also bitte mehr
Sachlichkeit…axso…Betriebsräte äußern sich analog.

du kapierst es nicht, stimmts? Du hast eben eine Behauptung
aufgestellt, die für sich genommen schon völliger Blödsinn ist
(wären die meisten Kündigungsschreiben formal falsch, gäbe es
keine Arbeitslosen, oder?), die für den vorliegenden Fall ohne
jede Relevanz ist und die sich obendrein nicht belegen oder
entkräften läßt, weil sie von Hörensagen kommt. Also Müll.
Übrigens ist dein letzter Satz „Betriebsräte äußern sich“ von
der gleichen Kategorie.

meine Behauptung kann nicht falsch gewesen sein, denn ich habe dies gehört - übrigens ist die Glaubwürdigkeit diverser Anwälte sicherlich höher als Deine …

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Wohlgemerkt: tendenziell wird sie nicht angerechnet, aber es
gibt durchaus Fälle, für die das zutrifft, insofern sind da
Aussagen wie „blanker Unfug“ ohne Detailkenntnisse völlig fehl
am Platz.

Du solltest dich vielleicht informieren, was idR bedeutet -

Danke, ich bin bestens informiert. Ich habe deine Aussage hier
zusammen mit deinem unteren Posting genommen, dort behauptest
du, es sei „blanker Unfug“. Ist es nicht.

ähhem…nochmal was bedeutet „idR“ - so kompliziert ist es nun wirklich net…

Womit dein Posting immer mehr zum
blanken Unfug wird (an MOD: Komisch das hier wieder mein
Posting kritisiet wird während es hier OK ist - naja…wer es
wagt nen Mod zu kritisieren LOL)

Au ja, wir sind wieder dabei: LOL LOL LOL ;o)

zumal anzunehmen ist, das hier kein Sozialplan
zuGrunde liegt.

Wieso ist das anzunehmen?

Weil ältere Mitarbeiter idR dann hinten anstehen bei
Kündigungen.

Und nochmal: wieso ist anzunehmen, daß kein Sozialplan
zugrundeliegt?

Oh Gott…wohl doch zu hoch die Logik…

Fazit: Wenn du ernsthaft was beizutragen hast kannst du mich
gerne korrigieren

Mach ich gern, Danke.

  • lerne immer gerne dazu -

Gern ist gut. Manchmal hab ich den Eindruck, du mußt dazu
geprügelt werden.

Um Unsinn zu akzeptieren müßte man mich tatsächlich prügeln…

Also nochmal für Dich!

Fazit: Wenn du ernsthaft was beizutragen hast kannst du mich
gerne korrigieren - lerne immer gerne dazu - doch Postings wie
deines dienen lediglich zur Verunsicherung des Fragestellers trotz korrektem Rat.

Bernd
*derweiterenquatschvondirnetkommentiert*

MOD: Kommentar

(an MOD: Komisch das hier wieder mein
Posting kritisiet wird während es hier OK ist - naja…wer es
wagt nen Mod zu kritisieren LOL)

Hallo!

Man muss sich nicht wundern, dass es aus dem Wald hin und wieder hinaus schallt wie man es hinein ruft.
Mit dieser Art zu posten hat nun mal ein gewisser BerndW begonnen.

Meine Kritik muss daher denjenigen Treffen, der hier versucht neue Umgangsformen im Brett einzuführen.
In Anbetracht deiner Äußerungen in anderen Brettern, die dich nahe an den Rauswurf gebracht haben, stellt sich für mich die Frage, ob du dir so was leisten solltest.

Man darf wie in jeder Diskussion mal anderer Meinung sein. Nur: Der Ton macht die Musik. Und da ist so ein Einstieg wie das OWT Posting von dir nicht sehr förderlich.

Gruß Ivo

faszinierend…
… wenn ein MOD seine „schwachen“ Ausreden gleich sperrt (könnt ja sonst leicht widerlegt werden) und auf Mails nicht antwortet (dabei wird doch immer gefordert MOD´s per Mail zu kontaktieren ;o)) Wer sich nicht an die eigenen Regeln hält…muss ich wohl halt auch hier mein Schlussstatement abgeben.

Wenn man keine Argumente für falsches Verhalten hat geht es wohl nur so und ansonsten ist das Thema für mich beendet, denn meine Meinung über gewisse MOD´s - leider auch IVO - sind ja bekannt und Einsicht bzw. Kritikfähigkeit sind kaum zu erwarten. Naja, allerdings wäre schon interessant zu wissen, was beleidigend daran sein soll oder gegen die Netiquette verstößt, wenn man darauf hinweist das ein unstrittig völlig unsinniges Posting völlig unsinnig ist???

Bernd

Anrechnung von Abfindungen aufs ALG I
Hallo Alex,

ein Blick in das SGB III §143a „Ruhen von Ansprüchen bei Entlassungsentschädigung“ sagt, dass die Abfindung nicht angerechnet wird, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden.

Vorsicht aber mit nicht genommenem Urlaub - sofern dieser in Euro’s abgegolten wird, wird dieser angerechnet!

Im Gegensatz zu unten getroffenen Aussagen, gibt es durchaus Arbeitgeber, die eine Abfindung zahlen, obwohl sie es nicht müssten.
Oftmals aus 2 Gründen heraus:

  1. tatsächlich ein gewisses Sozialverhalten
  2. und oftmals weit wichtiger: Um keine Zeit und keinen Aufwand in ein Arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren investieren zu müssen, auch wenn es wahrscheinlich gewonnen würde.

Die Aussage, dass die meisten Kündigungen formal falsch und damit nichtig seien, kann ich so nicht nachvollziehen. Dies deckt sich jedenfalls nicht mit meinen Erfahrungen.

Trotz allem würde ich eine fachanwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen und mich hinsichtlich der Einzelheiten beraten lassen.
Sollte der AN eine Rechtsschutzversicherung haben sollte er damit keine Sekunde zögern. Wenn er es selbst bezahlen muss, sollte er nach dieser Sekunde loseilen, denn er hat bei dieser Lage am Arbeitsmarkt viel zu verlieren.

Gruß Ivo

Miteinander

Solch ein Schwachsinn!
Die „Faustformel“ ist ein HALBES Monatsgehalt je
Beschäftigungsjahr - das lernt man schon in eine
kaufmännischen Ausbildung!
Aber die Tatsache, dass der Gesetzgeber diese Berechnung ins
KSchG aufgenommen hat, ist für Dich natürlich auch kein
Hinweis auf Deine offensichtliche Ahnungslosigkeit?!

Der Mann ist 54 Jahre alt! Er wird bei Gericht „besser“ gestellt,
aufgrund der nicht mehr so guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Halbes Gehalt für die unter 40 jährigen ist aus deiner Sicht dann
korrekt!

Warum bist du eigentlich so aggressiv in deiner Schreibweise?
Ich möchte Anregungen geben (wahrscheinlich genau wie du auch)
und finde es wichtig, sich vom AG nicht
alles gefallen zu lassen. Du kannst doch ganz normal nochmal
nachhaken, ohne gleich verbal „drauf zu schlagen“.

Kennst Du den hier angewandten §1a KSchG?

Ja ich kenne diesen Paragraphen! Aber er generiert trotzdem keinen
rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, da es trotz dieser
Regelung noch zu Sperrungen von Seiten des Arbeitsamtes kommen
kann.

Bezüglich Krankenkassenbeiträge (wg Anrechnung) ist ein Anruf
bei der Krankenkasse auf alle Fälle auch ein MUSS.

Blödsinn! Abfindungen (so sie denn echte Abfindungen sind)
unterliegen nicht der SV-Pflicht!

Das ist im Prinzip richtig. Würde es aber eine Sperre vom Arbeitsamt
geben, dann fließen auch keine Beiträge an die Krankenkasse. Ich bin
mir nicht sicher ob es 345 EUR pro Monat (4.140 p.a.)sind, die man
als Abfindung haben kann. Ich weiß auch nicht genau ob der steuer- und sozialversicherungsfreie Anteil einer Abfindung angerechnet wird.
Kurz gesagt, zahlt das Arbeitsamt nicht und liegst du über Satz, dann
hast du die Beiträge im Monat selbst zu tragen!!! Deshalb wichtig,
sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Mal ehrlich, es ist doch besser den Fragenden auf diesen Anruf
aufmerksam zu machen, als alles in dieses Forum zu schreiben, was
dann aufgrund der MENGE eh nicht gelesen wird. Hat der Fragende immer
noch fragen, kann man direkt nochmal drauf eingehen.
Servus
Tina

Hallo BerndW,

entschuldige bitte, dass ich dein Mail erst heute empfangen habe und daher erst heute darauf reagiert habe.
Darin solltest du zumindest eine Erklärung finden warum ich so gehandelt habe und nebenbei: Ich werde es jederzeit wieder so machen.

Dies gehört aber ebensowenig thematisch ins Brett wie dieses Posting hier von dir.

Du hast mit dem Weg „Mail an MOD und Team“ ja schon den richtigen Weg gefunden, so dass mir das Posting hier doch sehr überflüssig erscheint.

Daher werde ich nun den Teil des Artikelbaumes schließen.
Du ließt richtig - ich schließe ab, obwohl es eigentlich gelöscht gehört - ich will mir nämlich nicht nachsagen lassen, dass ich mir durch die Löschung von Postings hier einen Vorteil verschaffen möchte oder nicht kritikfähig sei.

Gruß Ivo

Quellen? (lang geworden und teilw. off topic)
Hi!

Der Mann ist 54 Jahre alt! Er wird bei Gericht „besser“
gestellt,
aufgrund der nicht mehr so guten Aussichten auf dem
Arbeitsmarkt.

Das ist mit einem Bezug auf den §1a KSchG schlicht Unsinn! Ich behaupte ja nicht, dass bei einer sozial ungerechtfertigten Kündigung ein älterer Mensch eine höhere Abfindung bei einem Vergleich „herausschlagen“ könnte, aber darum geht es HIER nicht!
Oder kannst Du im genannten § irgendwo eine Klassifizierung bezüglich des Alters lesen?!

Halbes Gehalt für die unter 40 jährigen ist aus deiner Sicht
dann
korrekt!

Und auch das ist so pauschal Unfug! Ich habe bislang IMMER (3 mal - 2 mal nicht freiwillig vom AG) mehr „erpresst“!

Warum bist du eigentlich so aggressiv in deiner Schreibweise?
Ich möchte Anregungen geben

Du verkaufst Deine „Anregungen“ allerdings als RECHT! Und damit habe ich ein massives Problem, da die hier fragenden Leute sich eben unter Umständen an Deine für rechtlich fundiert präsentierten Tipps und Hinweise klammern könnten - obwohl sie zum Teil absolut JEDER Grundlage entbehren…

(wahrscheinlich genau wie du auch)
und finde es wichtig, sich vom AG nicht
alles gefallen zu lassen. Du kannst doch ganz normal nochmal
nachhaken, ohne gleich verbal „drauf zu schlagen“.

Du präsentierst ich hier als Experte, der Du offensichtlich (und das ist jetz nicht mal beleidigend gemeint - man merkt es nur daran, dass Du sehr viel zusammenwürfelst, weil Du nicht weißt, wo man trennen muss) nicht bist! Dann musst Du auch mit massiv formulierter (und argumentativ fundierter) Kritik leben können! Sonst schreibe direkt, dass Du glaubst, dass etwas sein könnte, und ich drossel meine Wortwahl.

Übrigens: Es betraf mich nicht persönlich, aber die Tatsache, dass Du den hier seit Jahren renomiertesten Arbeitsrechtsexperten als „Halbwissenden“ tituliert hast, trieb nicht nur mir ein breites Schmunzeln ins Gesicht…

Wobei Du Dich fragen solltest, wer denn da einen „verbal draufgeschlagen“ hat!

Kennst Du den hier angewandten §1a KSchG?

Ja ich kenne diesen Paragraphen! Aber er generiert trotzdem
keinen
rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, da es trotz dieser
Regelung noch zu Sperrungen von Seiten des Arbeitsamtes kommen
kann.

Quellen?
Wenn auf (hier angewandter) Grundlage des §1a KSchG eine Abfindung unter Einhaltung der KüFri gezahlt wird, kann ich da nirgendwo etwas finden!
Wobei Ivo zu recht die Urlaubsabgeltung ansprach, an die ich nicht gedacht habe, welche aber auch nicht erwähnt wurde.

Das ist im Prinzip richtig. Würde es aber eine Sperre vom
Arbeitsamt
geben,

Würde, Hätte, Wäre…
Das trifft hier aber nicht zu! Punkt!

dann fließen auch keine Beiträge an die Krankenkasse.
Ich bin
mir nicht sicher

dann schreib es auch direkt!

ob es 345 EUR pro Monat (4.140 p.a.)sind, die
man
als Abfindung haben kann.

Es gibt im SGB III (§143a) nirgends eine monetäre Grenze! Schmeißt Du hier evtl. sogar den Regelsatz West des ALGII mit rein?!?!?!

Ich weiß auch nicht genau ob der
steuer- und sozialversicherungsfreie Anteil einer Abfindung
angerechnet wird.

Dann lass Dir gesagt sein: Es ist NICHT so! Abgesehen davon, dass es keinen sozialversicherungspflichtigen Teil einer (echten) Abfindung gibt!

Kurz gesagt, zahlt das Arbeitsamt nicht

Kurz gesagt: Es zahlt!

und liegst du über
Satz, dann
hast du die Beiträge im Monat selbst zu tragen!!!

Ach jetzt verstehe ich, was Du meinst. Abfindung wird mit einem Aufhebungsvertrag gezahlt, die KüFri wird nicht eingehalten, das Arbeitsamt lässt den Bezug nach § 143a SGB III ruhen oder verhängt nach §144, 1 SGB III eine Sperrzeit , und der zeitlich eingeschränkte Versicherungsschutz nach §19, 2 SGB V läuft aus…

Ähm, abgesehen davon, dass das HIER nicht zur Diskussion steht - da gibt es keinen Satz! Der Schutz läuft aus, und das ist es dann!

Deshalb
wichtig,
sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Wozu?
Ein Hinweis, dass man sich in die evtl. vorhandene Familienversicherung begeben muss, wäre ja noch brauchbar…

Mal ehrlich, es ist doch besser den Fragenden auf diesen Anruf
aufmerksam zu machen,

um ihn dann mit HIER völlig irrelevanten Dingen, die ihn nicht betreffen , total zu verwirren?

als alles in dieses Forum zu schreiben,
was
dann aufgrund der MENGE eh nicht gelesen wird.

Sorry, aber wenn hier jemand eine Frage stellt um Informationen zu erhalten, dann muss er sich schon die Mühe machen, ALLES zu lesen (wobei ich den off-topic-Kleinkrieg zwischen BerndW und Sancho an Ivos Stelle gelöscht hätte, da er so gar keinen Hinweis auf die eigentliche Frage enthält - was aber nicht unbedingt Kritik am MOD sein soll, da ich nachvollziehen kann, dass er nur „abgeschlossen“ hat)!

Hat der
Fragende immer
noch fragen,

Da nicht wenige Fragen durch falsche Fährten überhaupt erst aufkommen, sollte man besser auf das Verlegen dieser falschen Fährten verzichten!

Gruß
Guido, der in dem ein oder anderen Deiner Behauptungspostings immer noch auf Quellen wartet

Ja
Hallo Ivo,

es ist beruhigend zu lesen, dass es diesem Forum doch noch die Sachlichkeit und den Gedanken gibt, den Fragenden mit Wissen und
Erfahrung zu unterstützen. Und nicht nur im Schutze des „unpersönlichen“ aus Langeweile oder Neigung andere zu diskreditieren.

Herzlichen Gruß
Tina