Kündigung der Mitgliedschaft

Hallo,
kann jemand seine Mitgliedschaft in einem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen wenn Teile der Satzung nicht oder nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
Gruss Knut d9e

Hallo Knut,

nein, man kann seine Mitgliedschaft grundsätzlich nicht deshalb mit sofortiger Wirkung kündigen, weil Teile der Satzung nicht oder nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
Weitere Auskünfte sind auf Grund der Kürze der Anfrage leider nicht möglich.

Gruß
B. Kaufmann

nein, kann man nicht.

Hallo,
kann jemand seine Mitgliedschaft in einem Verein mit
sofortiger Wirkung kündigen wenn Teile der Satzung nicht oder
nicht ganz dem Vereinsrecht entsprechen.
Gruss Knut d9e

Hat denn das Amtgericht/Vereinsregister hierzu etwas beanstandet?
Deine Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Es ist schon erforderlich zu wissen, was deiner Meinung nach zwischen Satzung und Vereinsrecht nicht stimmig sein soll. Grundsätzlich gilt übrigens Freiheit in der Satzungsgestaltung! Und was steht denn in der Satzung zur Kündigung der Mitgliedschaft und über die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung?
Gruß, Daniela

Hallöchen,

wie immer bei Rechtsfragen kommt es darauf an. Die Frage ist also, ob der Fehler in der Satzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Das läßt sich aber ohne ganauere Kenntnis des Sachverhaltes unmöglich beantworten.

Lieber Knut,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch