Kündigung des Mietverhältnisses wegen Schimmel

Wir haben bei uns Im Schlafzimmer Schimmelbefall, dieser war schon beim Einzug da. Da wir innerhalb von 3 Tagen Renovieren und Umziehen mussten, haben wir den Schimmel selbst bekämpft mit Hilfe eines Fachmannes (Maler) und gleichzeitig auch dem Vermieter den Schimmel angezeigt.
Im Dezember ist der Schimmel nun wieder gekommen, wir haben diesen direkt bei unserem Vermieter wieder angezeigt.
Dieser warf uns vor nicht ordentlich zu lüften, was allerdings nicht zutrifft.
Da er das Haus nun verkaufen möchte, sagte er dass er auch nichts mehr zur Schimmel Bekämpfung unternehmen will.
Wir haben daraufhin beschlossen uns eine neue Wohnung zu suchen. Diese hätten wir jetzt ab 1. Juli.
Unser Vermieter möchte uns nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, da er das Haus noch nicht verkauft hat und nicht auf seine zusätzlichen 2 Monatsmieten verzichten möchte. Der verkauf des Hauses ist gerade in vollem gange.
Ist es möglich, das Mietverhältnis frühzeitig zu kündigen, da er sich weigert etwas gegen den Schimmel zu tun?

Hallo,
zu rechtlichen Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
JM

J-A-I-N

normalerweise nicht, aber, stellt das Gesundheitsamt oder der zuständige Amtsarzt eine akute Gesundheitsgefährdung fest oder wird die Wohnung baupolizeilich gesperrt ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Mitunter macht der Vermieter doch was gegen den Schimmel wenn den potentiellen Käufern (auch anonym) der Schimmelbefall kenntlich gemacht wird.

Ich rate zu einer schriftlichen Schadensmeldung beim Vermieter mit Fristsetzung. Ändert sich in der Frist nichts berechtigt diese zur Mietminderung.

LG aus Bernburg

Da Sie wissen , dass er sowieso nichts macht, machen sie die Schimmelanzeige schriftlich mit Fristseztung.
( meist 14 Tage) sollte er nichts unternehmen, wie zu erwarten kündigen Sie das Verhältnis fristlos mit genau der Begründung. Fügen Sie dem Schreiben auch den Satz hinzu, dass Sie dies nun schriftlich machen, da es nun nach mehrfacher mündlicher Bekanntmachung auch nicht zum Erfolg führte.
viel glück

Hallo Cinderella,
ich denke, es ist nicht möglich, vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen. Du kannst dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels (Schimmel) setzen- mit Verweis auf den unabhängigen Zeugen (Maler). Ggf. ist es möglich im gegenseitigen Einverständnis das Mietverhältnis zum 1.7. zu beenden, da ein Haus ohne Mieter leichter zu verkaufen ist als mit Mietern.
Viel Glück, Susa

hallo.

ich glaube leider nicht dass sie da frühzeitig raus können. was sie nämlich erst machen müssen ist den Vermieter schriftlich informieren am besten per einschreiben. darin müssen die ihm eine angemessene Frist setzen in der er den Mängel beseitigen kann. min eine besser 2 Wochen. danach können sie die miete mindern und eine neue Frist setzen. Und wenn da immer noch nichts passiert kommen die auch nur über den Anwalt weiter. mein tipp: sprechen sie mit dem neuen Vermieter und fragen sie den neuen Vermieter ob sie einen Monat später rein können.

sorry aber viele möglichkeiten haben sie da glaube ich nicht eine. ich bin aber auch kein Anwalt.

viel Glück

Hallo Cinderella86!

Nein, die Situation rechtfertigt m.E. keine vorzeitige (fristlose) Kündigung. Das will aber nicht heißen, dass der Mangel und die Weigerung ihn zu beseitigen keine Folgen hätte. Aber ob dies in diesem Falle noch Sinn macht oder nur weiteren Ärger, der zu nichts Gutem führt, bleibt die Frage.

Hinsichtlich einer kompetenten juristischen Meinung kann ich nur auf einen Rechtsanwalt verweisen. Meine Meinung kann und darf nicht als juristische Beratung aufgefasst werden.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo Cinderella,

da ihr (hoffentlich mit Fristsetzung) die Schimmelbekäpfung gefordert habt, der Vermieter sich aber weigert diesen zu bekämpfen, könnt ihr fristlos kündigen.

Gruß

Knarf

Hallo

Ist es möglich, das Mietverhältnis frühzeitig zu kündigen, da
er sich weigert etwas gegen den Schimmel zu tun?

Ja - da verweise ich doch einfach mal auf die „ungefähr 27.500 Ergebnisse“ die Googlen mit „Kündigung des Mietverhältnisses wegen Schimmel“ liefert.

z.B. unter
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrlos.htm
Nach dem BGH-Urteil vom 28.04.2007 - AZ: VIII ZR 182/06 ist der Mieter im Regelfall verpflichtet, dem Vermieter vor Ausspruch der Kündigung die angemessene Möglichkeit zur Beseitigung des Schimmels zu geben. So heißt es im Urteil: „Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohn-raum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1 BGB, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.“.

Allerdings muss der Mieter dazu die „erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmel“ nachweisen (i.d.R. durch ärztliches Attest plus Gutachen/Nachweis welche Schimmelsporen vorhanden sind). Natürlich darf der Mieter nicht durch mangelhaftes Lüften/Heizen den Schaden verursacht haben (was ggf der Vermieter nachzuweisen hätte - bzw. dass der Schimmel nicht durch mangelhafte Bausubstanz verursacht wurde).

Ob ein Rechtstreit um eine außerordentliche = fristlose Kündigung vernünftig ist, das ist natürlich wieder ein anderes Thema > Laboruntersuchung, Sachverständigengutachten, Anwaltskosten, Gerichtskosten - da dürfte schnell ein mehrfaches des ursprünglichen Streitwertes erreicht werden.

Andererseits wäre die nächste Möglichkeit zur „ordentlichen Kündigung“ = mit gesetzlicher Frist bis spätestens 3. Werktag des Monats Juni - also mit Wirkung zum 31.August. Das hiesse also letztendlich 1 Monat mehr Miete zahlen. Denn den Fehler „innerhalb von 3 Tagen Renovieren und Umziehen“ zu müssen, werdet ihr doch sicher nicht nocheinmal begehen wollen?
Falls bereits bis 3. Werktag des Monats Mai gekündigt wurde, wäre nicht einmal eine „Einsparung“ zu erzielen …

Hallo,

habe gerade im Nachbarhaus einen ganz ähnlichen Fall.
Meine Nachbarn haben aufgrund des Schimmelbefalls und der Erkrankung der Kinder (Asthma) durch einen Anwalt einen Bausachverständigen bestellt, der eindeutig belegt hat, dass der Schimmel keinesfalls vom falschen Lüften, sondern durch Baumängel entsteht.
In Deinem Fall würde ich dem Vermieter damit drohen, dass, wenn er euch nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entläßt, ihr die Miete aufgrund des Schimmels erheblich kürzen werdet. Ein Raum mit Schimmelbefall ist nicht nutzbar und darf zu 100 % von der Miete abgezogen werden. Da rechnet man die Quadratmeter des Raumes mal Nettomiete.Sollte das nicht wirken, kann man wie im Fall meiner Nachbarn, einen Bausachverständigen einschalten. Meiner Meinung wird das von einer Rechtschutzversicherung übernommen. Solltet ihr sowas nicht haben, ist zu überlegen, ob es dann nicht vorteilhafter wäre, die Miete abzüglich des Schlafzimmers weiter zu zahlen, da ihr die Kosten für den Sachverständigen dann selbst tragen müßt. Wie sieht es denn mit Kaution aus? Habt ihr bei Einzug eine Kaution entrichtet? Gibt dann noch die Möglichkeit, diese für die restichen zwei Monate abzuwohnen. Ist zwar nicht erlaubt, aber was soll der Vermieter tun? Euch die Wohnung kündigen??
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo Cinderella86,

Deine Frage ist eine Rechtsfrage - nach der Ursache des Schimmels ist hier nicht gefragt.
Nur so viel noch: Habt Ihr bei Einzug den Zustand der Wohnung dokumentiert - mittels Protokoll z.B. mit einer Freundin oder mit Fotos?

Viel Glück

Barbara

der einfachste Weg ist eine Mietminderung. Diese müssen Sie aber definiern. Wiehoch istder Minderungswert? Können Sie das Schlafzimmer aufgrund dieses Mangel teilweise oder (gesundheitlich)garnicht nutzen?
Fristlosekündigung ist da sicher noch nicht drin.

Gruß Fred

Bin zwar gerade beim Anwalt deswegen, aber bei mir ist es genau anders herum, hab den Schimmel angezeigt aber es wird nichts getan,nicht mal angesehen obwohl Vermieterin 1 x wöchentlich im Haus ist und hat vor Nachbarn und ihrem Anwalt verkündet, daß ich angeblich Schimmel hätte, was nur ein vorgegebener Grund wäre zur Mietminderung für mich. Nun, da ich sowieso raus soll weil die Wohnung leer verkauft werden soll, habe ich jetzt eine Räumungsklage, allerdings wegen haltlosen Sachen, so daß sie nicht greift. Aber möchte auch umziehen, nur hatte ich grade erst alles ausgepackt als mir das verkündet wurde und mal richtig viel Geld reingesteckt, ca. 8000.- nur fürn Einzug (Makler, Kaution, Umzug mit Aufbau) und Möbel nach Maß, sowie man mir verschiedene Geräte oder Teppiche angeschafft hat die ich kaufen mußte um angepaßt hier zu leben und den Garten zu halten…Gasgrill weil Holzkohle stört,Heckenschere, Hochdruckreiniger, Laubsauger, was ich natürlich gern wieder haben würde, wenn ich schon so schnell wieder ausziehen soll. 5000.- würde ich bekommen, aber damit komme ich nicht aus für neuen Makler usw. wieder. Vielleicht weißt Du dazu was???
Da ich aber vieles durchgelesen habe deswegen, weiß ich, daß man wegen Schimmel auch fristlos kündigen kann wenn nichts dagegen getan wird und wenn Kinder da sind noch schneller. Bei Unbewohnbarkeit, müßte der Vermieter sogar eine Ersatzbleibe finanzieren.

Grüße

Rechtsberatung kann ich leider nicht.

Bitte Anwalt, bzw. Mieterverein befragen. K. Taeubig

Wir haben einige Zeugen dafür, unter anderem ein Malermeister!

Zu deinem Fall kann ich dir leider nicht helfen. Weis nicht wie das in so einer Lage ist.

Hallo Cinderella86,
es wäre gut wenn Ihr Euren Vermieter auch schriftlich auf den Schimmel hingewiesen habt. Aber Zeugen gibts ja bestimmt.
Fordert nun Euren Vermieter schriftlich und per Einschreiben innerhalb von 2 Wochen den Schimmel fachmännisch beseitigen zu lassen und Euch einen Nachweis für den erteilten Auftrag zu geben.
Wird er nicht machen!
Schreibt auch in die Mängelanzeige , dass Ihr ansonsten von Eurem Sonderkündigungsrecht der außerordendtlichen Kündigung aus wichtigem Grund BGB 594e Gebrauch macht.
Alles Gute in der neuen Wohnung. Mietminderung von ca. 20-30% müsste auch noch drin sein.
Gruß
fragmich46

Ist es möglich, das Mietverhältnis frühzeitig zu
kündigen, da er sich weigert etwas gegen den Schimmel
zu tun?

Antwort: Dies ist eine juristische Frage. In rechtlichen Dingen darf ich Sie als Gutachter nicht beraten. Rechtsberatungen sind allein Juristen vorbehalten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…

Hallo Cinderella86,

ich vertrete eine ähnliche Meinung wie z. B. „Fredwerner“ oder „susanne burgmann“ - soll heißen: fristlose/vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wird nicht möglich bzw. sinnvoll sein, jedoch Mietminderung auf alle Fälle.

Man könnte sicherlich versuchen, vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen, aber das liefe dann ggf. auf einen Rechtsstreit raus bzw. würde Kosten „produzieren“, man hätte Mehraufwand etc., wo man sich fragen muss, ob das in eurer Situation noch Sinn macht. Hierzu hat ja „Rudi“ bereits einiges geschrieben…

Da ihr sowieso ausziehen wollt, würde ich mit Mietminderung drohen. Evt. kommt euch euer Vermieter dann doch entgegen und ihr könnt zum gewünschten Termin ausziehen.

Am elegantesten wäre es natürlich, wenn das klappen würde, was „Rudi“ am Schluss schreibt…

So, nun hoffe ich, dass für dich/euch alles noch gut „ausgeht“…

MfG schoerschi

PS: Da ich juristischer Laie bin, stellt das Geschriebene nur meine persönliche Meinung dar. Haftung kann ich hierfür keine übernehmen.

Ich mache keine Rechstbeartung

LG:stuck_out_tongue::Schneider