Hallöchen!
Wir wohnen seit ca. einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus zur
Miete. In diesem Zeitraum entdeckten wir mehrere Mängel, so
auch einen Schimmelbefall, die wir alle dem Vermieter
meldeten.
schriftlich oder mündlich ist eine belegbarkeit vorhanden
Leider kümmerte er sich um keines unserer Anliegen
(wir haben nur einmal jemanden erreicht, welcher dann aber:sagte, dass der Schimmel ihn nicht interessiert). Besonders
der Schimmel stellt sich dabei natürlich als
gesundheitsgefährdend für uns und unsere zwei Katzen dar.
mit terminsetzung ist er verpflichte sich zu melden und wird sich auch kümmern
vorab muss abgeklärt weren wer der verursacher des schimmels ist, klar man selber nie, aber es gibt eine einfach methode festzustellen ob es innenfeuchtigkeit(mieterverschulden) ist oder durch anderweitige einflüsse welches dann für den vermieter relevant wäre ; loch in der schimmelstelle bohren… kommt trockener wandstaub raus ist es innenfeuchtigkeit
ist der wandstaub nass ist es vermieterangelegenheit
ist ein vereinfachtes verfahren ber passt immer
Im Mietvertrag steht, dass wir erst ab dem 30.09.2012 kündigen dürfen.
haben sie einen zeitmietvertag, ansonsten wäre das komisch. kündigungszeit ist immer 3 monate insofern hätten sie vor dem 01.06 schon schriftlich kündigen müssen aber wie schon erwähnt ich kenne den mietvertrag nicht
Wir wollen aber dennoch schon zum 31.08. raus, da wir
eine neue Wohnung gefunden haben und die Mängel hier einfach
zu erheblich sind.
Besteht die Möglichkeit, dass wir trotz des ‚Verbots‘ hier vorzeitig kündigen können?
natürlich können sie das wenn sie die miee und die neenkosen bis zum kündigungsdatum weiter zahlen, d.h. im schlimmsten fall bis zum ende des jahre
insofern kannich ihnen nur raten schimmel abzuklären sollte es vermieterverschulden sein haben sie einen guten verhandlungsspielraum.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
vg
Vielen Dank und freundliche Grüße!