Kündigung des Mietvertrags

Hallo, habe eine frage zu der Kündigungsfrist meiner Wohnung.
Die Frist beträgt normalerweise 3 Monate. Unser Vermieter wollte aber das wir so schnell wie möglich ausziehen da er einen Nachmieter hat. Wie besprochen sind wir dann ausgezogen. Gekündigt wurde zum 1.10.12 ausgezogen zum 1.11.12. Jetzt ist der Nachmieter abgesprungen und wir sollen die restlichen 2 monate die miete bezahlen obwohl die Wohnung leer steht. Der Vermieter wollte das wir so schnell wie möglich ausziehen und jetzt hat er seine Meinung geändert. Meine frage: muss ich trotzdem die Miete bezahlen obwohl ich da nicht mehr wohne und ich nicht schuld bin das der Nachmieter abgesprungen ist. Mfg bmwstreetracer34. Danke

Hallo,
wenn Ihr einen schriftlichen Vertrag habt, dann kann Euch garnichts passieren. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. Wenn es nur eine mündliche Absprache gibt, wäre es gut, Zeugen zu haben, die die Abmachung bestätigen können. Sonst hilft nur noch, Kontakt zu dem abgesprungenen Nachmieter aufzunehmen und versuchen, von diesem die Bestätigung zu bekommen, dass er so schnell wie möglich einziehen wollte und deshalb auf einer kürzeren Kündigungsfrist gedrängt hat, die ja dann auch vereinbart wurde.
Viel Erfolg und beste Grüße, Hubert Steiger

Hallo Bmwstreetracer334!

Hast Du einen Beweis für Deine Behauptung? Wenn nicht, dann denke ich, dass Du „geleimt“ bist. Aber Genaueres kann Dir nur ein Anwalt sagen, der die vollständigen Umstände kennt.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Soweit in deinem normalen Mietvertrag steht, dass du 3 Monate Kündigungsfrist hast, dann hast du die leider auch. Soll heißen, der Vermieter kann dir alles Mögliche erzählen, aber solange du nichts schriftliches hast, bist du daran leider gehalten die Miete zu zahlen.
Natürlich könntest du auch in einen Rechtsstreit treten, da ein Mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde - aber da denke ich nicht wirklich an Erfolg :frowning:

Hoffe ich konnte weiterhelfen :smile:

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das Verhalten Ihres Vermieters halte ich für eine Frechheit. Fertigen Sie ein Schreiben zum Sachverhalt, benennen Sie Zeugen und weisen seine Forderung zurück. Sollte keine Ruhe eintreten, bleibt Ihnen der Weg zur Verbraucherzentrale.  Mit freundlichen Grüßen.

Hallo aus Bernburg,

ihre Verärgerung verstehe ich, sie ist nachvollziehbar. Grundsätzlich steht dem Vermieter für die gesetzlich reduzierte kündigungsfrist von 3-Monaten, die komplette miete, also mit Betriebs- und nebenkosten zu.
Ist die geschilderte Sachlage schriftlich vereinbart, braucht nichts weiter bezahlt werden.
Mündliche Absprachen gelten zwar, sind erfahrungsgemäß schwer beweisbar.

LG vom Bernburger

Hallo,
ich hoffe doch, dass Sie das schriftlich gemacht haben.
Wenn nicht, dann ist es eine mündlicher Vertrag zur Beendigung des Mietverhältnisses und der gilt genau so. Vielleicht heben Sie aber einen Zeugen?
Nicht zahlen, es besteht keinerlei Verpflichtung mehr. Er kann seine Forderung nicht begründen, also auch keine Klage.
Gruß suver

Guten Tag,

Da Der Vermieter Ihnen Gekündigt hat und Sie zum 1.11.12 ausgezogen sind egal ob es einen Nachmieter gab oder nicht gibt es für den Vermieter keine Möglichkeit die Kosten sich von Ihnen zurück zu holen. Allerdings bin ich KEIN Jurist und meine Angabe hier ist Privat und nach meinem Wissen beantwortet. Allerdings kann e