Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo zusammen,
im BAT (§ 53, glaube ich) stehen mehrmonatige Kündigungsfristen, die sich nach Daher der Betreibszugehörigkeit richten.
Ich habe gehört, diese gelten nur für den Arbeitgeber - der Arbeitnehmer habe immer nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Stimmt das?
Oder müssen sich beide Seiten an die langen Fristen halten?
(Wenn im Arbeitsvertrag z.B. nur der Verweis auf § 53 steht).
Gruß Ina

Oder müssen sich beide Seiten an die langen Fristen halten?
(Wenn im Arbeitsvertrag z.B. nur der Verweis auf § 53 steht).
Gruß Ina

Hallo Ina,

nein, nach § 622 Abs. 6 BGB können verlängerte Fristen für beide Seiten vereinbart werden und das tut § 53 BAT.

/t/kuendigungsfrist–13/1221349/2

Grüße
EK

Hallo Ina, wenn nix Vereinbart ist gilt für AN 4 Wochen. Die Kündigung kann zum Ende oder zum 15. eines Monats erfolgen. Für AG gelten andere
Kündigungsfristen gegenüber AN.
Mfg Bernd

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[MOD] Überflüssige Antwort
Hi!

Du schreibst:

Hallo Ina, wenn nix Vereinbart ist gilt für AN 4 Wochen. Die
Kündigung kann zum Ende oder zum 15. eines Monats erfolgen.

Ina schrieb in Bezug auf den BAT:

(Wenn im Arbeitsvertrag z.B. nur der Verweis auf § 53 steht).

Eine alsolut korrekte Antwort stand hier schon.

Ich frage:

Was soll das also?
Wir sind hier im Rechtsbrett eines Expertenforums!

LG
Guido [MOD]

BAT - Link
Hi!

Nur als Ergänzung
http://www.vkm-baden.de/infothek/bat12.htm#§53

LG
GUido