Liebe Elke,
ja, dem Arbeitnehmer wird das Gleiche zugemutet! Die Kündigungsfrist soll ja nicht nur den Arbeitnehmer schützen, sondern soll auch den Arbeitgeber davor bewahren Mitarbeiter zu schnell gehen lassen zu müssen ohne eine Ersatz gefunden zu haben. In der Regel ist es aber so, dass ein Auflösungsvertrag geschlossen werden kann.
Also est stimmt: Wenn Du länger als 8 Jahre im öffentlichem Dienst beschäftigt bist heisst die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende!!
Gruß
Norbert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]