Oder müssen sich beide Seiten an die langen Fristen halten?
(Wenn im Arbeitsvertrag z.B. nur der Verweis auf § 53 steht).
Gruß Ina
Hallo Ina,
nein, nach § 622 Abs. 6 BGB können verlängerte Fristen für beide Seiten vereinbart werden und das tut § 53 BAT.
/t/kuendigungsfrist–13/1221349/2
Grüße
EK