Kündigungsfrist

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn der ArbeitNEHMER kündigen möchte, bei einem Angestellten nach BAT mit einer Beschäftigungsdauer über 8 Jahre. Für den ArbeitGEBER beträgt sie dann 4 Monate zum Quartalsende. Wird dem Arbeitnehmer das gleiche zugemutet?
Im Extremfall ist ein Arbeitnehmer ja irgendwann unkündbar. Das kann aber doch nicht bedeuten, dass er selbst nicht kündigen kann.

Elke

Liebe Elke,

ja, dem Arbeitnehmer wird das Gleiche zugemutet! Die Kündigungsfrist soll ja nicht nur den Arbeitnehmer schützen, sondern soll auch den Arbeitgeber davor bewahren Mitarbeiter zu schnell gehen lassen zu müssen ohne eine Ersatz gefunden zu haben. In der Regel ist es aber so, dass ein Auflösungsvertrag geschlossen werden kann.

Also est stimmt: Wenn Du länger als 8 Jahre im öffentlichem Dienst beschäftigt bist heisst die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende!!
Gruß

Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Auflösungsvertrag schließen möchte? Auf gut Glück schon mal kündigen und hoffen, dass man in den langen Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle findet? Ziemlich riskant… Und wie ist es denn nun bei Unkündbarkeit des AN? Er selbst kann ja wohl trotzdem kündigen, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Aber was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Auflösungsvertrag
schließen möchte?

– Die Kündigungsfrist einhalten. Etwas anderes geht nicht.

Und wie ist es denn nun bei Unkündbarkeit des AN?
Er selbst kann ja wohl trotzdem kündigen, oder?

– Ja. Küfrist: 6 Monate zum Quartal.

Gruß,
LeoLo

Liebe Elke,

ich würde auf keinen Fall Kündigen ohne etwas anderes zu haben! Wenn Dein zukünftiger Arbeitgeber auch öffentlicher Dienst ist, weiß er ja was auf ihn zukommt. Meine Erfahrung ist, dass ich auf gute Leute auch gerne warte (das längst war mal zwei Jahre wegen Wettbewerbsklause)
Wenn Du eine neue Stelle hast, und Deinem alten Arbeitgeber klar machst, das Deine Motivation sehr am Boden ist, und dass es doch sicherlich besser wäre wenn Du früher gehst, wird er nicht ganz taub sein auf den Ohren!!!

Aber was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Auflösungsvertrag
schließen möchte? Auf gut Glück schon mal kündigen und hoffen,
dass man in den langen Monaten bis zum Ende des
Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle findet? Ziemlich
riskant… Und wie ist es denn nun bei Unkündbarkeit des AN?
Er selbst kann ja wohl trotzdem kündigen, oder?