wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt, gehört dies doch zu den sogenannten unzumutbaren Umständen, die eine sofortige Kündigung durch den Areitnehmer rechtfertigen, oder? Wird man vom Amt dann dennoch für drei Monate gesperrt - weil die Kündigung nicht vom Arbeitgeber ausging?
Ich danke Euch schon jetzt viel mals für eine Antwort.
wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt, gehört dies doch zu den sogenannten unzumutbaren Umständen, die eine sofortige Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen, oder?
Nein, das Gehalt muss mind. 3 Monate ausbleiben, um ohne Sperrzeit selber kündigen zu dürfen; ein einmaliges Ausbleiben reicht nicht aus.
(Eine Sperrzeit beträgt im Übrigen 12 Wochen, nicht 3 Monate.)