kündigung, fristlose kündigung

Hallo,Kündigung erhalten,2wochen später fristlose Kündigung wegen angeblich verspäteter krank Meldung.In der Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt steht allerdings nichts negatives drin wegen der fristlosen Kündigung.Beide Kündigungsschreiben wurden beim Arbeitsamt vorgelegt.Muss trotzdem Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden,wegen drohender Sperrfrist? Danke im voraus für eine Antwort

Hi!

Kündigung erhalten, 2 Wochen später fristlose Kündigung wegen angeblich verspäteter Krankmeldung.

Also zwei Kündigungen erhalten?

In der Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt steht allerdings nichts Negatives drin wegen der fristlosen Kündigung.

Wann wurde denn die AB vom AG ausgestellt (Datum)? War das vielleicht vor Aussprache der fristlosen Kündigung?

Muss trotzdem Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, wegen drohender Sperrfrist?

„Muss“ sowieso nicht. Davon abgesehen träte auf bei einer Kündigungsschutzklage zunächst mal eine Sperrzeit ein, wenn auch nur eine vorläufige. D.h., je nachdem, was vor Gericht rauskommt, würde der Sperrzeitraum ggf. nachgezahlt.
Da hier nach allen Aussagen wohl eine Sperrzeit nicht abzuwenden sein wird, würde ein Kündigungsschutzklage wenigstens dafür sorgen, dass der Verwaltungsakt „Sperrzeit“ nicht rechtskräftig würde.

Gruß
Jadzia