kündigung gez nicht aktzeptiert?

hallo,

wenn jemand ein autoradio bei der gez angemeldet hat, die antenne am auto kaputt ist kündigt man die gez.

kann die gez 5 jahre später ankommen und gebühren nachverlangen weil man angeblich nicht gekündigt hat?

wie lange sollte man denn solche kündigungsschreiben aufbewahren?

gruß
dominique

Hallo,

wenn jemand ein autoradio bei der gez angemeldet hat, die
antenne am auto kaputt ist kündigt man die gez.

meines Wissens reicht eine kaputte Antenne sowieso nicht aus. Das Autoradio ist prinzipiell immer noch empfangsbereit, die Gebühren fallen also weiterhin an.

Gruß, Niels

?? ehrlich??

aber wie soll denn mit einer kaputten antenne was empfangen werden?

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Mit nem Stück Draht?

naja, ob ich sowas tun würde wenn ich einfach cds einlegen kann ist fraglich!

aber nun mal zu den gebühren, können die einfach 5 jahre nichts von sich hören lassen und dann auf einmal mit ner nachzahlung antanzen?

Hallo,

das geht durch einfache Reparaturarbeiten und ist damit, gemäss verbreiteter Rechtssprechung, kein Grund dafür, von der Rundfunkgebühr befreit zu werden.

Grüsse
d.

naja, einfach ist nicht immer einfach.
hätten neue kabel verlegt werden müssen und komplett neue antenne vorrichtung eingefräßt werden müssen.

alles in allem ein kosten punkt von über 300 eur wäre das gewesen!

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o.T. Antenne
Hallo,

naja, einfach ist nicht immer einfach.

Hier aber schon.

hätten neue kabel verlegt werden müssen und komplett neue
antenne vorrichtung eingefräßt werden müssen.

Erkundige Dich vielleicht mal beim Brett ‚Vier- und Mehrräder‘, wie man sowas wirklich macht.

alles in allem ein kosten punkt von über 300 eur wäre das
gewesen!

300€ für eine neue Antenne ist schlicht Unsinn. Niemand bastelt 6 Stunden an sowas rum.

Aber das ist auch keine rechtliche Frage.
Gruß
loderunner

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Hallo,

wenn jemand ein autoradio bei der gez angemeldet hat, die
antenne am auto kaputt ist kündigt man die gez.

Nein, eigentlich nicht. Das Radio ist ja noch da.
Aber: wie ist denn diese Kündigung vorgenommen worden? Gab es eine Bestätigung? Wurde weiter abgebucht oder zumindest versucht o.ä.? Kamen Mahnungen, Rückfragen?

kann die gez 5 jahre später ankommen und gebühren
nachverlangen weil man angeblich nicht gekündigt hat?

Nein. Die hätten auch viel früher reagiert. Vermutlich hat da irgendein GEZ-Werber das Autoradio entdeckt, weiß, dass kein Radio angemeldet ist und hat zwangsweise nachgemeldet. Aber auch dann ist das nichts mit 5 Jahren nachzahlen, das Maximum sind 4 Jahre (3 Jahre Verjährungsfrist, die am Ende des Fälligkeitsjahres anfangen).
Siehe auch: http://www.stern.de/wirtschaft/familie/rundfunkgebue…
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn man eine Abmeldung durchführt und man eine Kündigungsbestätigung bekommen hat ist nichts mit Nachzahlung.

Also Nein!!!

Aber Vorsicht:
Die GEZ macht sehr oft folgendes: Sie hört auf das Geld ab zu buchen, vergisst aber „ausversehen“ eine Kündigungsbestätigung zu verschicken. Nach zig Jahren kommt dann ein Brief mit einer Nachzahlungsaufforderung für die nicht geleisteten Beträge. Begründung: Eine Kündigung ist nicht eingegangen, sonst hätten sie ja eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Wenn man nach 4 Wochen noch keine Kündigungsbestätigung bekommen hat einen weiteren Brief abschicken und diese einfordern und eine Frist von 2 Wochen setzen.

wenn man so lange nichts von denen hört und dann auf einmal was kommt, wie damit verfahren?

ist das ganze dann noch rechtens?

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Die Kündigungsbestätigung vorzeigen.

Wenn diese Person jedoch Opfer des von mir beschreiebenen Betrugs geworden ist einfach mal freundlich anchfragen wieso sie aufgehört haben Geld abzubuchen wenn sie die Kündigung angeblich nie bekommen haben Ach ja und mit nem ANwalt drohen. Wenn beides im selben Satz steht werden die das schon kapieren.

Sag mal, hast Du nicht gelesen, dass ein Autoradio verwendet wird und infolgedessen GEZ gezahlt werden muss?

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Hallo,

die GEZ ist kein Verein, da kann man nichts kündigen. Man kann nur anzeigen, dass das Gebührentatbestandsmerkmal nicht mehr vorliegt. Dass man das getan hat, muss man auch beweisen können. Gibt man überdies keinen Grund für die Abmeldung an wie „Gerät verkauft“ ist die Abmeldung unwirksam.

http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P3-4.htm

Ich bezweifle, dass die „Kündigung“ diesen Anforderungen gerecht wurde, und wenn, liegt immer noch Gebührenpflicht vor, wenn die Begründung „Antenne defekt“ gelautet hat.

Da schreibt die GEZ nämlich:„Bitte beachten Sie:
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein Bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn das Gerät defekt ist, jedoch wieder instand gesetzt werden kann.“. Hier ist der Tuner voll funktionstüchtig, kann vermutlich starke öff.rechtl. Sender auch ohne Antenne noch empfangen.

Zur Verjährung:
Grds. 3 Jahre, es gibt aber Gerichte, die das anders sehen.

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?I…

VG
EK

Hallo,

Zur Verjährung:
Grds. 3 Jahre, es gibt aber Gerichte, die das anders sehen.

Dazu habe ich auch noch was gefunden:
http://www.spinnes-board.de/vb/attachment.php?attach… (Seite 4)
Gruß
loderunner (ianal)

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Es geht um die Frage wie man sich verhalten soll wenn man gekündigt hat und 5 Jahre später eine Rechnung kommt.

Dass das Gerät über den gesamten Zeitraum betriebsbereit war müßsse die GEZ BEWEISEN.

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Übrigens, eine Kündigung bei der GEZ führt man immer mit der Begründung durch:

Das GEZ pflichtige Gerät ist nachweislos „entsorgt weil defekt“/„verkauft“/„verschenkt“ worden. Es werden keine weiteren GEZ pflichtigen Geräte mehr bereit gehalten.

Einfach das zutreffende auswählen.

Moin,

im OP steht eindeutig, dass das Gerät nicht entsorgt/verkauft wurde.
Diese Antwort kann man ganz leicht falsch verstehen.

Grüße,
-Efchen

Natürlich muss das Schreiben der Wahrheit entsprechen.

Dies ist aber die einzige Form der Abmeldung die von der GEZ akzeptiert wird.

Es geht um die Frage wie man sich verhalten soll wenn man
gekündigt hat und 5 Jahre später eine Rechnung kommt.

Das ist das, was Du Dir aus den dürftigen Angaben zurecht gebastelt hast. Wie ich unten schon schrieb, kann auch was ganz anderes vorliegen. Es wäre an der Zeit, dass das der UP mal aufklärt.

Dass das Gerät über den gesamten Zeitraum betriebsbereit war
müßsse die GEZ BEWEISEN.

Nun, das angeblich abgemeldete Gerät im Auto existiert ja schließlich immer noch. Es gilt für den Kunden also, einen Richter zu finden, der ihm abnimmt, dass er das Autoradio grad erst neu eingebaut hat, obwohl er gar keine funktionierende Antenne hat. Wenn es gar ein Originalgerät vom KFZ-Hersteller wäre (was normalerweise schon beim Neuwagen mitgeliefert wird), wird das richtig schwer.
Und dann ist da auch noch das Problem mit Ordnungswidrigkeit und zugehöriger Geldbusse, weil er das Autoradio ja immer noch nicht angemeldet hat, obwohl es schon länger als einen Monat im Auto ist.

Viel Vergnügen beim Drohen mit dem Anwalt. Die GEZ zittert vermutlich schon wie Espenlaub.

Gruß
loderunner (ianal)

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