Nachfragen
Hi!
Ich habe da ein paar Nachfragen:
Angenommen es würde sich nicht mehr lohnen nach der Elternzeit arbeiten zu gehen ( Arbeitsstelle zu weit entfernt und Lohnsteuerklasse V.
Die Beschäftigung war also sozialversicherungspflichtig?!
Man kündigt in der Firma- hat aber auf eine andere Person einen Onlinehandel (Kleinunternehmen) angemeldet, der sich rentiert.
Dann fällt Alg II wahrscheinlich schon mal weg. (Sicher kann das nicht gesagt werden, weil Du keine konkreten Angaben über den Verdienst machst. Schau Dir mal die Alg-II-FAQs hier im Brett an; da erfährst Du was über Einkommensgrenzen (Bedürftigkeit) und sonstige Anspruchsvoraussetzungen.)
Ob ein Anspruch auf Alg I besteht – die Voraussetzung dafür, um über das Amt krankenversichert zu werden! –, hängt jedoch auch von anderen Kriterien als der Höhe eines Neben-??)Einkommens!
Sind also folgende Voraussetzungen gegeben?:
1. Man ist im Sinne des Gesetzes arbeitslos. = Kann/Will man sich der AA bzw. dem Arbeitsmarkt trotz des Onlinehandels mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellen (sprich: nicht nur theoretisch, sondern man müsste sich aktiv um einen Job bemühen (= eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Monat schreiben und auch auf Vermittlungsvorschläge der AA hin reagieren!)?
2. Die gekündigte Beschäftigung (und damit auch die vergangene Elternzeit) war sv-pflichtig. = Hat man die Anwartschaftszeit erfüllt (mind. 12 Monate SV-Pflicht in den letzten 2 Jahren?
Hinweis: Wird nur eine der beiden Fragen mit Nein beantwortet, ist die Möglichkeit, dass das Amt Kranken(-, Pflege und Renten-)Versicherung übernimmt perdu!
Während ich die 2. Frage von meiner Warte aus als sehr wahrscheinlich mit Ja zu beantworten einstufe, kann zur 1. Frage nur die fiktive Person eine Antwort geben.
3. Sollte auch 1. positiv beschieden werden können (was ich tendenziell verneinen würde), dann würde einem zwar in der Tat erstmal Alg I bewilligt (inkl. Anmeldung bei KV, PV und RV), es würde jedoch sehr zeitnah geklärt werden, ob das monatliche Einkommen, dass man mit dem Onlinehandel erzielt regelmäßig höher ist als der monatliche Alg-Auszahlungsbetrag.
Wenn ja, wäre der Anspruch dann über diese Schiene futsch!
Wie müsste man sich dann wohl am besten verhalten, um weiterhin krankenversichert zu sein und keine Nachteile zu haben?
Sollte eine Versicherung wegen fehlenden Alg-Anspruchs nicht infrage kommen (wovon ich hier fast ausgehe), wäre dies im Brett „Versicherungen“ zu klären!
Müsste man sich unbedingt arbeitslos melden?
Wenn man die Versicherung bezahlt haben möchte, ist das noch nicht mal alles, was man müsste (s. o.)! (Und ich halte es auch für selbstverständlich, dass man die SV nicht ohne Gegenleistung „hinterhergeschmissen“ bekommt.)
Gruß
Jadzia