Kündigung in der Probezeit - keine Freistellung!?

Hallo zusammen,
ein AG hat einem AN nach zwei Monaten gekündigt zum nächsten Monatsende. Dem AN stehen mit insgesamt 3 Monaten noch 6,5 Tage Urlaub zu (1 Tag wurde bereits genommen). Der AN müsste also noch 3 Wochen arbeiten und hätte eine Woche Urlaub.
Da der AN ziemlich geschockt ist und die Kündigung aus heiterem Himmel kam und völlig unerwartet, hat der AN für diese drei Wochen nach einer Freistellung gefragt - was normalerweise vom AG aus angeboten wird für den Zeitraum. Wie auch immer, der AN hat keine Freistellung bekommen, sieht sich aber nicht im Stande noch drei Wochen für den AG zu arbeiten. Welche Möglichkeiten hat er noch?
Bei einer Krankschreibung wird der AG die Lohnfortzahlung verweigern und die Krankheit anzweifeln. (Das hat der AG schonmal gemacht in einem anderen Fall)
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass der AN freigestellt wird und dennoch das Gehalt für den letzten Monat bezieht?
Besten Dank und Grüße,
Marion

Hallo Marion,

Da der AN ziemlich geschockt ist und die Kündigung aus
heiterem Himmel kam und völlig unerwartet,

Eine Kündigung ist sicher keine angenehme Sache, aber man sollte sich darüber im klaren sein, dass so etwas selbst beim schönsten „Friede-Freude-Eierkuchen“-Arbeitsverhältnis vorkommen kann und in den ersten 6 Monaten damit verstärkt zu rechnen ist.

Wie
auch immer, der AN hat keine Freistellung bekommen, sieht sich
aber nicht im Stande noch drei Wochen für den AG zu arbeiten.

Warum sieht er sich dazu nicht imstande? Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet freizustellen, wenn sowas nicht für das Arbeitsverhältnis z.B. vertraglich/tarifvertraglich geregelt ist.

Welche Möglichkeiten hat er noch?

Ich seh da keine, außer dass er das dem Arbeitgeber nochmal klar macht und der Arbeitgeber vielleicht doch freistellt.

MfG

Absolut keine.
Es gibt kein Recht auf Freistellung, o.ä.

Gruss Ivo

Aufhebung
Hi!

Da der AN ziemlich geschockt ist und die Kündigung aus
heiterem Himmel kam und völlig unerwartet, hat der AN für
diese drei Wochen nach einer Freistellung gefragt - was
normalerweise vom AG aus angeboten wird für den Zeitraum.

Glaube mir: Es ist absolut NICHT die Norm, dass ein AG das macht - erst recht nicht bei einer derart kurzen Beschäftigungsdauer.

Wie
auch immer, der AN hat keine Freistellung bekommen, sieht sich
aber nicht im Stande noch drei Wochen für den AG zu arbeiten.

Ich überlege gerade, wie der Arbeitnehmer reagieren würde, wenn der Arbeitgeber ihm freundlich mitteilt, dass er sich nicht im Stande sieht, das Gehalt zu zahlen…
Egal: Es gibt einen Vertrag, also ein Kostrukt, in dem sich beide Seiten zu einer Leistung verpflichtet haben. Der AG hält seine Vereinbarung ein. Warum also nicht auch der Arbeitnehmer?

Welche Möglichkeiten hat er noch?

Den Arbeitgeber um eine Aufhebung bitten.

Bei einer Krankschreibung wird der AG die Lohnfortzahlung
verweigern und die Krankheit anzweifeln. (Das hat der AG
schonmal gemacht in einem anderen Fall)

Naja - nicht ganz zu Unrecht, wie mir scheint, oder?

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass der AN freigestellt
wird und dennoch das Gehalt für den letzten Monat bezieht?

Ja, aber das werde ich Dir ganz sicher nicht erklären, da es sich zumindest grenzwertig um Betrug handeln dürfte!

LG
Guido

Welche Möglichkeiten hat er noch?
Bei einer Krankschreibung wird der AG die Lohnfortzahlung
verweigern und die Krankheit anzweifeln. (Das hat der AG
schonmal gemacht in einem anderen Fall)

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern. Blödsinn!!
Er kann anzweifeln was will er. Er muss nachweisen, dass der
Mensch nicht krank ist und das Ganze getürkt.

Ich denke mal, dass jeder Nervenarzt ihn sofort krank schreibt und das ist nicht mal geschummelt.

Sollte er den Lohn verweigern, gehts zum Gericht und wenn man dann noch einen guten Anwalt hat … na ja, woher nur …

Gruss

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern. Blödsinn!!

-> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html

Blödsinn?
Hi!

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern. Blödsinn!!
Er kann anzweifeln was will er. Er muss nachweisen, dass der
Mensch nicht krank ist und das Ganze getürkt.

Ein Arbeitgeber kann sehr sehr viele Dinge machen! Einige davon zu recht und einige eben nicht…

Wenn ein AG dabei geschickt ist (und dennoch zahlen muss - übrigens ist das bei dieser Konstellation nicht zu 100% sicher!), dann zögert er das eine (für den AN) halbe Ewigkeit hinaus.
In den seltensten Fällen gibt es bei einem Vergleich (auf den es meist hinauslaufen wird) Zinsen. Ob das dann im Interesse des AN liegt, wage ich zu bezweifeln.

Ich denke mal, dass jeder Nervenarzt ihn sofort krank schreibt
und das ist nicht mal geschummelt.

BITTE?
Manchmal verfluche ich diese Nehmermentalität extrem. Ein Vertag wird geschlossen, selbiger von AG-Seite eingehalten, ordentlich gekündigt - und plötzlich sind die Nerven des AN am Ende?!
Das kann (DARF!) es doch wohl nicht sein.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit wirklich überzeugend geleistet hat, wäre es unsinnig, den Vertrag aus AG-Sicht zu kündigen. Aber da sind dann mal einfach so grundsätzlich die bösen AG schuldig…
…statt vielleicht mal die Gründe für die Kündigung in der eigenen Person zu suchen…

Sollte er den Lohn verweigern, gehts zum Gericht

…was sich schon mal ein halbes bis ganzes Jahr hinauszögern kann…

und wenn man
dann noch einen guten Anwalt hat … na ja, woher nur …

Och, ich kenne allein hier in Duisburg mittlerweile mindestens drei davon.

LG
Guido

@Ivo: sorry wegen des off topics

1 „Gefällt mir“

Achso - noch ein Urteil
Hi nochmal!

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern.

Spätestens seit dem hier ist es zumindest nicht unmöglich
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

LG
Guido

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern. Blödsinn!!

-> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html

Ich kenne diese Dinger auch. Aber erstens gibt es oftmals einen Tarifvertrag der sowas regelt und zweitens ging es um Krankheitsfall und die Feststellung das eine Krankheit vorliegt.

Gruss vom
Roger

Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verweigern. Blödsinn!!

-> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html

Ich kenne diese Dinger auch. Aber erstens gibt es oftmals
einen Tarifvertrag der sowas regelt und zweitens ging es um
Krankheitsfall und die Feststellung das eine Krankheit
vorliegt.

Du schriebst das („Seit wann kann ein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern. Blödsinn!!“) hier so pauschal hin, als wenn es ein feststehendes Dogma wäre und das stimmt nun mal so nicht in dieser Absolutheit.
Und bei der Entgeltfortzahlung geht es (wenn es nicht um Feiertagsbezahlung geht) immer um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Was das ganze mit Tarifverträgen zu tun haben soll, erschließt sich mir allerdings nicht.

Ansonsten habe ich Guidos Antwort an dich nichts hinzuzufügen.

MfG

Er kann anzweifeln was will er. Er muss nachweisen, dass der
Mensch nicht krank ist und das Ganze getürkt.

Ein Arbeitgeber kann sehr sehr viele Dinge machen! Einige
davon zu recht und einige eben nicht…

eben und der AN ist immer am schwachen Ende. Wenn ein AG in der Probezeit kündigt, mag das am Fehlverhalten oder an der fachlichen Unvollkommenheit des AN liegen. Dann aber ist eine Weiterbeschäftigung eigentlich sofort obsolet geworden.

Wenn ein AG dabei geschickt ist (und dennoch zahlen muss -
übrigens ist das bei dieser Konstellation nicht zu 100%
sicher!), dann zögert er das eine (für den AN) halbe Ewigkeit
hinaus.

wenn der AN geschickt ist, bekommt er gar noch ein Abfindung . Was solls.

In den seltensten Fällen gibt es bei einem Vergleich (auf den
es meist hinauslaufen wird) Zinsen. Ob das dann im Interesse
des AN liegt, wage ich zu bezweifeln.

das kann noch schlimmer kommen. ZB. bei einer Schwangerschaft.

Ich denke mal, dass jeder Nervenarzt ihn sofort krank schreibt
und das ist nicht mal geschummelt.

BITTE?

ja und ?

Manchmal verfluche ich diese Nehmermentalität extrem.

beim AN ??? Verstehe ich nicht. Das Heer der Arbeitslosen spricht die Sprache. AG lagern aus und nutzen die AN aus und wir klatschen noch Beifall ? Ist wohl nicht wahr.
Hier gibt es Geld zu verdienen, dann sollen sie auch hier Arbeitsplätze schaffen oder für die Unfähigkeit ihres Tuns (die Bevölkerung zu beschäftigen und zu ernähren) zur Rechenschaft (Steuern) gezogen werden.
Die Nehmermentalität sehe einzig bei den Arbeitgebern. Siehe Deutsche Ban oder andere Firmen, die sich das Konto schimmelig verdienen und dann noch Leute entfernen.
Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert. Wenn Dir sowas nichst sagt, träume den Traum der gerechte AG und der kassierenden AN / Hartz IV emfänger weiter.

Ein
Vertag wird geschlossen, selbiger von AG-Seite eingehalten,
ordentlich gekündigt - und plötzlich sind die Nerven des AN am
Ende?!

bezweifelst Du die Fähigkeiten eines Arztes ? Sollen die jetzt auch abgeschafft werden ? Woher weisst Du was die Frau/der Mann durchgemacht hat, bis er einen Job hatte; was weisst Du, was er alles angestellt hat um seinen Job leisten zu können. Und wenn dieser AG das schonmal gemacht hat, dann hat er Dreck am Stecken und sowas muss halt bestraft werden.

Mann kann sich und muss sich heute nicht alles gefallen lassen sonst werden wir bald eine seltsamen Schichtenmodell von Arm und Reich haben. Und für die wenigsten AN lohnt sich Arbeit noch… also kommen wir zu dem Problem der falschen Verteilung und hier ist nur da was zu holen wo was ist. Bei den Besserverdienenden sind sich ja schon angekommen und es dauert nicht mehr lang, dann gehen sie an die Reichen.

Das kann (DARF!) es doch wohl nicht sein.

das MUSS es sein!! Nur der Widerstand gegen die Abzocke von unlauteren Unternehmern hilft und dazu brauchts eine Lobby.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit wirklich überzeugend
geleistet hat, wäre es unsinnig, den Vertrag aus AG-Sicht zu
kündigen.

Ach ? Arsch einkneifen und lieb Kind beim Chef machen ? Oder wie
denkst Du kann man am Anfang seine Arbeit überzeugend machen ?
Der AG sucht einen Prof. Dr. für 1000 Euro brutto und solange wirft er raus und stellt Probezeiten ein.

Aber da sind dann mal einfach so grundsätzlich die
bösen AG schuldig…

natürlich bei 5 Millionen Arbeitslosen sollen die erst mal ihren Job tun.

…statt vielleicht mal die Gründe für die Kündigung in der
eigenen Person zu suchen…

Och, ich kenne allein hier in Duisburg mittlerweile mindestens
drei davon.

gut, ich kenne in Dü und Umgebung keinen einen der nicht auf seinen Streitwert aus ist und nichts von der Sache hält.

Gruss

@Ivo: sorry wegen des off topics

ok, auch sorry und höre jetzt auf aber mir schwillt was wenn ich immer höre, dass was man sich alles gefallen lassen soll und dass es verschiedene Sichten auf Tatsachen gibt.

Krankheitsfall. Was das ganze mit Tarifverträgen zu tun haben
soll, erschließt sich mir allerdings nicht.

Ansonsten habe ich Guidos Antwort an dich nichts hinzuzufügen.

Ok, lies meine.

In Tarifverträgen kann so einiges geregelt sein, was die gesetzlichen Ansprüche übersteigt. z.B. gibt welche (verhandelte) Veträge, die 6 Monate haben.

Begib Dich mal in die Obhut eines Versicherungvertreters, der erklärt Dir was da so alles vorkommt.

Grjuss

Und wenn dieser AG das schonmal gemacht hat, dann hat er Dreck
am Stecken und sowas muss halt bestraft werden.

Wenn er eine Probezeitkündigung ausgesprochen hat, dann hat er „Dreck am Stecken“? Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

aber mir schwillt was wenn
ich immer höre, dass was man sich alles gefallen lassen soll

Wo hat Guido denn bitte behauptet, dass man sich alles gefallen lassen soll?

und dass es verschiedene Sichten auf Tatsachen gibt.

Ja die gibt es, ob dir das nun passt oder nicht.

In Tarifverträgen kann so einiges geregelt sein, was die
gesetzlichen Ansprüche übersteigt. z.B. gibt welche
(verhandelte) Veträge, die 6 Monate haben.

Ja und? Das basiert doch auch nur auf einer Krankschreibung und ist lediglich eine erweiterte Variante der Entgeltfortzahlung. Wo soll das jetzt beim hier diskutierten Problem eine Rolle spielen?

Begib Dich mal in die Obhut eines Versicherungvertreters, der
erklärt Dir was da so alles vorkommt.

Was in Tarifverträgen so alles vorkommt? Was bezüglich Krankschreibung so alles vorkommt? Ich wäre schon neugierig, was mir ein Versicherungsvertreter da so alles erklären kann.

Es lebe der Sozialismus!
Hi! vertraglich vereinbarte Leistung verzichten?
Wenn Du aus Unzufriedenheit Deinen Handyvertrag kündigst, die Laufzeit aber noch drei Monate an Rest hat, dann zahlst Du freiwillig, verzichtest aber auf die Möglichkeit, mit dem Teil telefonieren (auch passiv) zu können?!
Eine schlechte Leistung ist u.U. immer noch besser als gar keine! Außerdem merkte ich die Möglichkeit der Aufhebung an. KÖNNTE der AG einfach so fristlos kicken, würde er es bei großen Flaschen machen. Einzig die Tatsache, dass er das eben GESETZLICH nicht kann, hindert ihn daran und lässt ihn noch mindestens zwei Wochen (in der Regel) zahlen.

wenn der AN geschickt ist, bekommt er gar noch ein Abfindung .
Was solls.

Wo lebst Du denn? Nach zwei Monaten???
Träum weiter!

In den seltensten Fällen gibt es bei einem Vergleich (auf den
es meist hinauslaufen wird) Zinsen. Ob das dann im Interesse
des AN liegt, wage ich zu bezweifeln.

das kann noch schlimmer kommen. ZB. bei einer Schwangerschaft.

Erläuterst Du mir den Zusammenhang? Der ist nämlich mal so völlig unklar (garantiert nicht nur mir)!

beim AN ??? Verstehe ich nicht. Das Heer der Arbeitslosen
spricht die Sprache. AG lagern aus und nutzen die AN aus und
wir klatschen noch Beifall ?

Es lebe der Sozialismus, oder wie?
Trotz längerer überstandener Arbeitslosigkeit konnte MICH noch kein AG ausnutzen! Wenn sich ein AN ausnutzen lässt, ist das ganz allein sein Problem. Es gibt einen Vertrag und in diesem Land eine (selbst im Arbeitsrecht) weitgehende Freiheit in der Gestaltung eines solchen. Wenn man sich also bei der Vertragsgestaltung dämlich anstellt, ist natürlich der AG schuldig - klar…
Wenn Du beim nächsten Autokauf beim Händler A einen Vertrag unterzeichnest, der das gleiche Auto 10.000€ teuerer verkauft als Händler B, trägt also Händler A die Schuld? Und nicht Du, obwohl Du zu dämlich (nimm das jetzt bitte nicht persönlich - ist nur ein Beispiel) warst, einen Vergleich zu machen?!

Hier gibt es Geld zu verdienen, dann sollen sie auch hier
Arbeitsplätze schaffen oder für die Unfähigkeit ihres Tuns
(die Bevölkerung zu beschäftigen und zu ernähren) zur
Rechenschaft (Steuern) gezogen werden.

Ich glaube, da geht Dir so ein wenig die Übersicht ab! Nicht die Großkonzerne stellen die meisten Arbeitsplätze, sondern der Mittelstand. Und nur der Mittelstand kann Maßstab sein, da die Konzerne in der Regel durch Tarifverträge sehr viel mehr gebunden sind (und auf Grund der Größe auch ein kleineres Risiko tragen).

Die Nehmermentalität sehe einzig bei den Arbeitgebern. Siehe
Deutsche Ban oder andere Firmen, die sich das Konto schimmelig
verdienen und dann noch Leute entfernen.

Ich nehme an, Du meinst die Deutsche Bank (Deutsche Bahn kommt mir jetzt wegen der fehlenden Gewinne eher nicht in den Sinn). Die nehme ich mal bewusst ebenso wenig, wie Siemens, Daimler Chrysler, ThyssenKrupp oder die RAG!
Ich nehme den Durchschnittsarbeitgeber, wie Höfkes, ARZD, Easy Call, Wohlthatsche Buchhandlung oder Koko (bin jetzt mal eine Duisburger Einkaufsstraße langmarschiert)…

Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert. Wenn
Dir sowas nichst sagt, träume den Traum der gerechte AG und
der kassierenden AN / Hartz IV emfänger weiter.

Erst wenn Du aus dem Traum aufwachst, dass der deutsche Arbeitgeber im Schnitt Milliardengewinne scheffelt. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass Du Dich weitaus tiefer im Schlaf befindest.

bezweifelst Du die Fähigkeiten eines Arztes ?

Nein, ich bezweifel nur die grundsätzliche Ehrlichkeit des Patienten, welche notwendig für eine korrekte Diagnose ist. Gerade in einem solchen Fall (mit DER Vorgeschichte) ist es eben kein Kavaliersdelikt, sondern evtl. eine Straftat gem 263 StGB

Und wenn dieser AG das schonmal gemacht hat, dann hat er Dreck
am Stecken und sowas muss halt bestraft werden.

Das ist das, was Du schon einmal erwähntest: Blödsinn!
Mach Dich in der ziemlich jungen Rechtsprechung zu diesem Thema schlau, und Du wirst feststellen, dass durchaus der AN in der BEWEISpflicht für seine Erkrankung sein kann. Und auch, dass unter Umständen dazu eine AU nicht ausreicht.
Und selbst bei älterer Rechtsprechung: Da kommt keine Strafe, sondern nur die Aufforderung zur Zahlung!

Mann kann sich und muss sich heute nicht alles gefallen lassen
sonst werden wir bald eine seltsamen Schichtenmodell von Arm
und Reich haben. Und für die wenigsten AN lohnt sich Arbeit
noch… also kommen wir zu dem Problem der falschen Verteilung
und hier ist nur da was zu holen wo was ist. Bei den
Besserverdienenden sind sich ja schon angekommen und es dauert
nicht mehr lang, dann gehen sie an die Reichen.

Deine politische Propaganda in allen Ehren, aber kannst Du Dir vorstellen, dass es einen kleinen Betrieb ruinieren, kann, wenn sich 20% der Belegschaft mal für zwei Wochen einen gelben Schein nehmen, weil es gerade so schön heiß ist?

Ganz ehrlich: Ich arbeite in einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern. Jeden, der uns einen größeren Schaden zufügt (und das geht schneller, als Du Dir vielleicht vorstellen kannst), lasse ich über die „Klinge springen“ (übrigens geht auch DAS schneller, als Du Dir vermutlich vorstellen kannst), bevor es Schule macht und am Ende wegen vielleicht 20% fauler Eier der Betrieb kaputt geht und ALLE keinen Job mehr haben.

das MUSS es sein!! Nur der Widerstand gegen die Abzocke von
unlauteren Unternehmern hilft und dazu brauchts eine Lobby.

Nach dieser Methode haben wir bald 10 Mio Arbeitslose - inkl. der dadurch insolventen ehemaligen Unternehmer…

Ach ? Arsch einkneifen und lieb Kind beim Chef machen ? Oder
wie
denkst Du kann man am Anfang seine Arbeit überzeugend machen ?

Indem man sie einfach überzeugend macht?
Sich eben nicht in den ersten 6 Wochen extrem dämlich anstellt?
Indem man eben nicht in den ersten 6 Wochen hier und dort dauernd ein Wehwehchen hat?
Indem man ganz einfach nur das macht, was man im Vorstellungsgespräch versprochen hat?
Schließlich hält der AG doch auch sien Versprechen und zahlt pünktlich!
(OK, wenn der AG sich nicht an Abmachungen hält, habe ich moralisch gar nichts dagegen, wenn der AN den gleichen Weg wählt)

Der AG sucht einen Prof. Dr. für 1000 Euro brutto und solange
wirft er raus und stellt Probezeiten ein.

Das ist, wie schon oben erwähnt: Blödsinn!

natürlich bei 5 Millionen Arbeitslosen sollen die erst mal
ihren Job tun.

Deren Job ist es, Schaden vom Unternehmen fern zu halten und den Gewinn zu optimieren! Für den sozialen Dienst gibt es andere Einrichtungen.

Abgesehen davon sehe ich nach einem netten Gespräch mit Vertretern des Arbeitsamtes Duisburg - heute in Duisburg (mit einer verdammt hoghen Arbeitslosenquote) - vor allem einige tausend offene Arbeitsstellen in dieser Stadt, die nicht besetzt werden können. Irgendwo passt da etwas nicht!

gut, ich kenne in Dü und Umgebung keinen einen der nicht auf
seinen Streitwert aus ist und nichts von der Sache hält.

Das ist Pech für Dich! In D kenne ich nur einen brauchbaren (keinen richtig guten) - da war ich zu kurz

ok, auch sorry und höre jetzt auf aber mir schwillt was wenn
ich immer höre, dass was man sich alles gefallen lassen soll

Ich sehe nicht, wo ich das gemacht haben soll! Ich sagte nur, dass sich beide Seiten gefälligst an ihren Vertrag zu halten haben.
Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, dann sollen sie auf eine Unterzeichnung verzichten und den Job von denen machen lassen, die bereit sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen

und dass es verschiedene Sichten auf Tatsachen gibt.

Ich habe nichts von Mobbing oder Ähnlichem im Ursprungsposting erkennen können! Oder was genau meintest Du?

LG
Guido

Nur kurz
Hi!

Und wenn dieser AG das schonmal gemacht hat, dann hat er Dreck
am Stecken und sowas muss halt bestraft werden.

Wenn er eine Probezeitkündigung ausgesprochen hat, dann hat er
„Dreck am Stecken“? Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

Ich denke, er meinte, dass der AG trotz vorliegender AU kein Entgelt zahlt… (obgleich auch das nicht zutreffend ist)

LG
Guido

Hi!

Begib Dich mal in die Obhut eines Versicherungvertreters, der
erklärt Dir was da so alles vorkommt.

Ich glaube kaum, dass es IRGENDEINEN Versicherungsvertreter gibt, der Xolophos über Möglichketen diverser TV aufklären könnte!

LG
Guido

P.S. Ja, das war so eine Art Kompliment :wink:

was mir ein Versicherungsvertreter da so alles erklären kann.

Thema war, wie kann ich es erreichen, dass ich nicht mehr zur Arbeit muss und trotzdem Geld bekomme. Richtig ?

Antworten waren zum einen, dass eine Krankschreibung Mitnahmementalität sein soll und zum anderen, dass ein Tarifvertrag nichts mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun hat. Auch richtig ?

Wenn bezweifelt wird, dass auch in Tarifverträgen Entgeltfortzahlungen geregelt sein können, dann sollte man sich schlau machen. Falsch ?

Ich lerne gerne dazu!

LG R

Ich glaube kaum, dass es IRGENDEINEN Versicherungsvertreter
gibt, der Xolophos über Möglichketen diverser TV aufklären
könnte!

Ok, ich hab mal gelernt, dass derjenige, der bei der Verrichtung seiner Notdurft nicht die Hose herunterziehen muss zu den
Wissenden zählt; alle anderen zu den Lernenden.

LG R

PS: soll Dein Kompliment nicht abschwächen.

Hallo,

da das Ganze nun zu sehr in hin und her und dem Versuch verschiedene Postionen zu erklären landet und dies wahrhaftig o.T. ist, beende
ich das jetzt mit dem Hinweis gerne in einem anderen Brett weiterzu-
diskutieren.

natürlich bei 5 Millionen Arbeitslosen sollen die erst mal
ihren Job tun.

Deren Job ist es, Schaden vom Unternehmen fern zu halten und
den Gewinn zu optimieren! Für den sozialen Dienst gibt es
andere Einrichtungen.

nur noch kurz. Es geht in der Juristik also einem Bereich, der im Rahmen der hier herrschenden Gewaltenteilung zu Judikativen gehört nicht darum irgendwelche Jobs zu verteidigen oder zu erklären.
Soweit so gut, wir sind also Richter und schauen in der Betrachtung von Unternehmen von außen drauf. Wir haben eben keine betriebswirtschaftliche sondern eine volkswirtschaftliche Sicht.

Mich interessiert überhaupt nicht welchen Job die in ihrem mikroökonomischem Wahn verfolgen wollen/sollen.

Volkswirtschaftlich gesehen ist deren Job die Schaffung von Arbeitsplätzen und sie haben dem sozialen Faktor zu fröhnen. Wenn sie das nicht tun, sind sie -volkswirtschaftlich gesehen- überflüssig.

Sie SIND DER soziale Dienst der jeweiligen Gesellschaft. DASS sie im Rahmen der Globalisierung und der damit verbundenen Unfähigkeit der Politik die Rahmenbedingungen, in der die Unternehmen arbeiten sollten, zu setzen, zu kontrollieren, zu „bestrafen“, alles versuchen diesen Job zu umgehen ist ja verständlich … aber es ist nicht unser Job dafür Verständnis zu zeigen.

Nur ein Beispiel. Volkswirtschaftlich gesehen ist es unserem Land eigentlich völlig egal ob VW Pleite macht oder nicht. Die Arbeitsströme werden aufgefangen und verlagert… individuell ist das sicherlich eine Katastrophe. Und weil das so ist, kämpfen wir um die Erhaltung von VW, der sozialer Leistung (Entlohnung, Umfeld usw.) aber eben nicht um jeden Preis. Gerade in der heutigen Zeit ist es immens wichtig, dass AN alle verfügbaren Mittel anwendet um den Herren ihr Verantwortungsgefühl zurückzugeben. Das hat mit Sozialismus überhaupt nichts zu tun sondern mit sozialer Marktwirtschaft (was die alle nicht so gerne hören wenn sie den Shareholdervalue hochhalten).

Eine Aussage alla Mitnehmermentalität der AN ist eine Frechheit in der heutigen Zeit und entbehrt jeglichen Kommentars.

Das ist Pech für Dich! In D kenne ich nur einen brauchbaren
(keinen richtig guten) - da war ich zu kurz

ist kein Pech, ich kann mich gut selbst vertreten :smile:.

Aber mit „keinen richtig guten“ bist Du im Recht.

LG R