wenn man während der Elternzeit in Teilzeit (20 Stunden) bei einem neuen Arbeitgeber, bei dem ja kein Kündigungsschutz besteht (der gilt wohl nur bei dem AG, wo die Elternzeit beantragt wurde), jetzt nach 1 Jahr gekündigt würde, bekommt man dann Arbeitslosengeld?
wenn man während der Elternzeit in Teilzeit (20 Stunden) bei einem neuen Arbeitgeber, bei dem ja kein Kündigungsschutz besteht (der gilt wohl nur bei dem AG, wo die Elternzeit beantragt wurde), jetzt nach 1 Jahr gekündigt würde, bekommt man dann Arbeitslosengeld?
Die Frage kann man so nicht beantworten. Zunächst müssen Daten bekannt sein.
Nenne doch bitte mal – natürlich völlig fiktive – Daten, von wann bis wann beim alten AG und von wann bis wann beim neuen AG gearbeitet sowie den Beginn der Elternzeit (jeweils tt.mm.jj).
Hallo Jadzia,
also die Daten: beim alten AG seit 01.09.2005 bis heute (weil im 2. Jahr Elternzeit). Beim neuen AG seit 01.03.2009 mit 3 Monaten Kündigungsfrist… Also das erste Jahr wurde Elternzeit genommen, im jetzt 2. Jahr gearbeitet und das 3. Jahr könnte man dann noch mal dranhängen.
Herzliche Grüße und schon mal vielen Dank!
Jette9
beim ursprünglichen AG seit 09/05, seit 28.2.08 in Elternzeit, seit 01.03.09 Arbeit für 20 Std. beim neuen AG (ohne Kündigungsschutz, Frist 3 Monate). Was meinst du?
Danke und Gruß
Jette9
Sorry, aber leider stehe ich auch nach beiden Antworten immer noch total auf dem Schlauch.
beim alten AG seit 01.09.2005 bis heute
Elternzeit hin oder her: Aber wie kann es sein, dass man bis heute noch beim alten AG unter Vertrag steht, parallel aber schon seit März beim neuen beschäftigt ist??
jetzt nach 1 Jahr gekündigt würde
a) Zu wann genau kündigt der neue AG (Datum!)?
b) Wenn 2 AVs tatsächlich parallel bestehen, dann sollte man doch trotz Kündigung des neuen AG nicht arbeitslos werden, da das Vertragsverhältnis mit dem alten AG doch fortbesteht?!
c) Wenn die 2 AVs nicht parallel bestehen: Zu wann wurde das AV mit dem alten AG beendet? Wie wurde es beendet (AG- oder AN-Kündigung, Aufhebungsvertrag, …)?
(Sorry, aber ich kann Deine Darstellung gerade wirklich nicht nachvollziehen.)
Einerseits schreibst Du:
seit 28.2.08 in Elternzeit
weil im 2. Jahr Elternzeit
aber
seit 01.03.09 Arbeit
Also das erste Jahr wurde Elternzeit genommen, im jetzt 2. Jahr gearbeitet
Schlussfolgere ich aus diesem Wortdurcheinander richtig, dass auch das 2. Jahr Elternzeit genommen wurde bzw. gerade genommen wird, jedoch während dieser innerhalb des zulässigen Rahmens (max. 30 Std./Wo.) gearbeitet wurde?
bei einem neuen Arbeitgeber, bei dem ja kein Kündigungsschutz besteht (der gilt wohl nur bei dem AG, wo die Elternzeit beantragt wurde)
Meine arbeitsrechtlichen Kenntnisse sind leider nur grundlegender Natur, daher stellt sich mir die Frage: Warum besteht beim neuen AG trotz Elternzeit kein Kündigungsschutz? Gibt es dafür eine legitime arbeitsrechtliche Begründung? (Dies wäre relevant für eine Sperrzeit und muss daher erörtert werden.)
Außerdem hört es sich hier wieder so an, als ob beide AVs parallel bestünden. Bliebe die Frage: Was ist mit dem AV beim alten AG?