Kündigung in Probezeit

Wenn eine Probezeit ab dem 15.05.2012 6 Monate gilt, wäre sie am 14.11.2012 beendet, richtig? Und wenn 2 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gilt, müsste die Kündigung spätestens am 1.11.2012 ausgesprochen werden, oder? Wenn die Kündigung aber am 13.11.2012 erfolgt, was hätte der Arbeitnehmer davon, dagegen vorzugehen? Der Arbeitnehmer möchte sich nicht wieder in die Firma einklagen, nur wissen ob er irgendeinen Vorteil (Abfindung?) aus dieser Situation noch „herausschlagen“ kann…

Hallo,

Wenn eine Probezeit ab dem 15.05.2012 6 Monate gilt, wäre sie
am 14.11.2012 beendet, richtig?

soweit korrekt.

Und wenn 2 Wochen
Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gilt, müsste die
Kündigung spätestens am 1.11.2012 ausgesprochen werden, oder?

Nein, falsch, da es auf das Erklären der Kündigung innerhalb der Probezeit ankommt, nicht darauf, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit liegt. AG kann also auch am letzten Tag der Probezeit noch kündigen.

Wenn die Kündigung aber am 13.11.2012 erfolgt, was hätte der
Arbeitnehmer davon, dagegen vorzugehen? Der Arbeitnehmer
möchte sich nicht wieder in die Firma einklagen, nur wissen ob
er irgendeinen Vorteil (Abfindung?) aus dieser Situation noch
„herausschlagen“ kann…

Ja, er darf sich fortan ‚Abzocker‘ nennen und in die Reihe seltsamer Zeitgenossen einreihen, die vor dem Urlaub und vor Weihnachten scharf überlegen, wie man noch etwas Cash generieren kann.

VG
EK

Danke erstmal für die Antwort. Der letzte Satz war jedoch alles andere als sachlich. Dachte es geht hier um Weitergabe von Ratschlägen und Informationen…
Wenn der Arbeitnehmer bei Kündigung freigestellt wird und die nächsten 2 Wochen nicht in die Firma muss, müssten aber ausstehende Urlaubstage noch mit dem letzten Arbeitsgehalt ausbezahlt werden, oder?

Das hängt mal von der Veinbarung zwischen AG und AN ab. Im Normalfall stellen AG frei und rechnen das auf noch vorhandenen Urlaub an.

Gruß

TET

Tja, es gab keine Vereinbarung. Da hat der AN wohl auf ganzer Linie „gelost“, weil er wegen einer Rachenentzündung in der letzten Probezeitwoche krankgeschrieben war und Telefondienst läßt sich nun mal mit Halsschmerzen und Hustenanfällen schlecht leisten. Aber der AG darf ja kündigen ohne Angaben von Gründen…

Das hängt mal von der Veinbarung zwischen AG und AN ab. Im
Normalfall stellen AG frei und rechnen das auf noch
vorhandenen Urlaub an.

aber doch wohl kaum gegen den willen des AN, oder?

Moin,

aber doch wohl kaum gegen den willen des AN, oder?

Aber klar. Warum denn nicht?

Gruß

Aber der AG darf ja kündigen ohne Angaben
von Gründen…

Der AN auch.

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aber doch wohl kaum gegen den willen des AN, oder?

Aber klar. Warum denn nicht?

weil der arbeitgeber dem AN keinen zwangsurlaub verdonnern kann?

weil der arbeitgeber dem AN keinen zwangsurlaub verdonnern
kann?

Natürlich kann er das, wenn er sich nicht allzu blöd…

Zugegeben wird es hier etwas eng, wenn man angenommene 24 Werktage Mindestanspruch auf zwei Wochen verteilen will, aber dann ist halt nur der Rest monetär abzugelten.

Gruß
Guido

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Danke! (owt)