Kündigung in Probezeit, selbst Kündigen ALG Sperre

Hallo,

mal eine Frage. Wenn man direkt nach dem Studium bei einem Arbeitgeber begonnen hat aber es nicht der Job ist den man machen will, und auch der Arbeitgeber merkt, naja so wirklich passt das einfach nicht, was ist dann für den beruflichen Werdegang sinnvoller. Der Arbeitgeber will sich trennen, gibt einem aber die Möglichkeit zuvor zu kündigen. Das sieht in der aktuellen Lage wohl besser aus als wenn man wegen fachlicher Differenzen gekündigt wird, oder?
Wenn man jedoch selbst kündigt, erhält man ja diese ALG 1 Sperre von 3 Monaten. Man möchte ja aber sowieso wieder schnell einen neuen Job finden. Aber würde man unter folgenden Rahmenbedingungen denn überhaupt was bekommen? In den letzten 2 Jahren wurde ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums von 3 Monaten absolviert, daran wurden 3 weitere Monate angehängt, dann folgte die Diplomarbeit und dann 3 Monate arbeitssuche (ohne Leistungen vom irgendwem) und dann der Job der jetzt nach 6 Monaten Probezeit zu ende geht (wie auch immer ob gekündigt oder selbst). In den ersten 3 Monaten des Praktikums hat man laut Lohnsteuerbescheid keine Leistungen in dieses Sozialversicherungssystem gezahlt, erst für die letzten 3 Monate. Macht zusammen mit den 6 der Probezeit sowieso nur 9 Monate und keine 360 Tage die gefordert sind, also kann man getrost auch selbst kündigen, um auf dem Arbeitsmarkt „besser da zu stehen“, oder? Bleibt noch die Frage nach ALG 2. Das würde man ja bekommen, allerdings nur wenn man kein „Eigenkapital“ von 150 pro Lebensjahr hat? Angenommen da ist man drüber, dann gibts da auch nix. Summa sumarum:
Der Arbeitgeber will die Probezeit nicht verlängern, der Arbeitnehmer auch nicht. Geld gibts vom Amt keines, also ist es wohl besser selbst zu kündigen um für zukünftige Arbeitgeber attraktiver zu sein? Was ist mit einem bedseitigem Ausscheiden? Wie kommt sowas bei den Unternehmen an?

Vielen Dank für Eure Mühen!

BB

Hallo

… es nicht der Job ist den man machen will, und auch der Arbeitgeber merkt, naja so wirklich passt das einfach nicht, was ist dann für den beruflichen Werdegang sinnvoller. Der Arbeitgeber will sich trennen, gibt einem aber die Möglichkeit zuvor zu kündigen.
Das sieht in der aktuellen Lage wohl besser aus als wenn man wegen fachlicher Differenzen gekündigt wird, oder?

Wenn man danach nichts anderes hat, sieht das doch auch nicht besser aus. Was will man denn beim Vorstellungsgespräch oder so angeben, wieso man da gekündigt hat? Null Bock? War nicht gut genug, da mach ich lieber gar nichts?

Wenn dann würde ich wenigstens noch vor oder direkt nach der Kündigung irgendein Gewerbe anmelden (das aber dann auch einigermaßen ernsthaft betrieben werden muss!). Dann könnte man wenigstens noch sagen, dass man deswegen gekündigt hätte. Aber ich könnte mir fast vorstellen, dass es einen besseren Eindruck macht, wenn man ein Gewerbe anmeldet, weil man gekündigt wurde und einem sonst nichts anderes übrig bleibt. Wenn man sich zu helfen weiß und alles versucht, um durchzukommen, das macht bestimmt keinen schlechteren Eindruck, als wenn man aus eine Schnapsidee heraus seinen Job aufgibt.

Aber würde man unter folgenden Rahmenbedingungen denn überhaupt was bekommen?

Die Frage würde ich überhaupt mal im Beruf und Karriere Brett stellen. Da bist du hier eigentlich völig falsch.

Bleibt noch die Frage nach ALG 2. Das würde man ja bekommen,…

Ich bin mir nicht so sicher, ob man da nicht direkt sanktioniert wird, und vielleicht 30 % abgezogen kriegt oder so. Freiwillig kündigen darf man da auch nicht.

allerdings nur wenn man kein „Eigenkapital“ von 150 pro Lebensjahr hat?

Na ja, doch, genau das darf man ja maximal haben, aber so meintest du das wohl auch. Zusätzlich darf man 750,- haben; das ist dafür, dass man die Ersparnisse, die man für Haushaltgerät usw. anlegt, nicht für den Lebensunterhalt verwenden muss.

Geld gibts vom Amt keines, …

Man könnte es noch bei der Wohngeldstelle versuchen.

Was ist mit einem bedseitigem Ausscheiden? Wie kommt sowas bei den Unternehmen an?

Das wäre vielleicht das beste, ein einvernehmliches Ausscheiden. Aber wie gesagt, ich würde irgendwas direkt im Anschluss machen, und wenn es ein Kiosk oder ein Bauchladen ist.

Frag aber mal im Karriere-Brett, wie schon gesagt.

Viele Grüße

PS, noch ein Gedanke
noch was:

Wenn ein Arbeitgeber einem anbietet, selber zu kündigen, sollte man sich grundsätzlich natürlich immer die Frage stellen, ob es nicht sein kann, dass der Arbeitgeber aus rechtlichen Gründen gar nicht kündigen darf. Aber das kann ja in der Probezeit eigentlich nicht der Fall sein.

Wie wäre es sich erst was neues zu suchen und dann zu kündigen?
Wenn es von der Arbeitgeberseite passieren sollte, kann man sich immer noch auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Die Frage ist aber auch, ob schon vor diesem Arbeitsverhältnis versicherungsplichtige Arbeitsverhältnisse ausgeübt wurden, denn man benötigt 12 Monate versicherungsplicht innerhalb der letzten zwei Jahre.

Hi!

Aber würde man unter folgenden Rahmenbedingungen denn überhaupt was bekommen?

Die Frage würde ich überhaupt mal im Beruf- & Karriere-Brett stellen. Da bist du hier eigentlich völlig falsch.

Warum? Die Frage war doch auf Alg I bezogen, wenn ich den leerzeilenlose Text richtig verstanden hab… :smile: Und damit ist sie hier ja schon richtig aufgehoben! (Oder habe doch ich hier was falsch verstanden?)

Im Übrigen kann ich ihre Schlussfolgerung nur bestätigen: Nach nur 9 Monaten SV-Pflicht in den letzten 2 Jahren besteht in der Tat kein Alg-I-Anspruch. (Womit eine evtl. Sperrzeitdiskussion diesbezüglich entfallen kann; zu Alg II hat Du ja schon was gesagt, über das hinaus ich leider auch keine Antwort weiß. Jedoch meine ich auch, noch was von dieser 30 %-Sanktionierung im Hinterkopf zu haben!)

Bleibt noch die Frage nach ALG 2. Das würde man ja bekommen,…

Ich bin mir nicht so sicher, ob man da nicht direkt sanktioniert wird, und vielleicht 30 % abgezogen kriegt oder so. Freiwillig kündigen darf man da auch nicht.

Was ist mit einem beidseitigem Ausscheiden? Wie kommt sowas bei den Unternehmen an?

Das wäre vielleicht das Beste, ein einvernehmliches Ausscheiden. Aber wie gesagt: Ich würde irgendwas direkt im Anschluss machen, und wenn es ein Kiosk oder ein Bauchladen ist.
Frag aber mal im Karriere-Brett, wie schon gesagt.

Hier hast Du meine volle Zustimmung! :smile:

LG
Jadzia

Hallo

Warum? Die Frage war doch auf Alg I bezogen, wenn ich den leerzeilenlose Text richtig verstanden hab… :smile:

Ja, und auch auf Alg II, aber diese Fragen hat er sich doch schon selber richtig beantwortet.

Allerdings steht da meine Antwort wirklich an der falschen Stelle. Ich hatte bei der Frage ‚würde man unter folgenden Rahmenbedingungen denn überhaupt was bekommen?‘ unter ‚was‘ nicht ‚Alg I‘, sondern ‚eine neue Stelle‘ verstanden, war ja aber wohl nicht so gemeint.

Viele Grüße

Aufhebungsverträge sind problematisch, weil das Arbeitsamt dann eine Mitschuld unterstellen kann.

beste Grüße vom Plüschfisch