Mal zum Verständnis:
Es gibt Verträge, die können aufgrund gesetzlicher Regelungen nur per Schriftform (oder höherwertig) gekündigt werden. Hier sei als Beispiel Wohnraummietverträge und Arbeitsverträge angeführt:
§ 568 BGB:
_Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
[…]_
§ 623 BGB:
_Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen._
Des weiteren gibt es Verträge, welche aufgrund der Vertragsvereinbarungen (z.B. durch AGB) nur unter Zuhilfenahme der Schriftform gekündigt werden können.
AGB, § xyz:
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Was genau darunter zu verstehen ist, wird in § 126 BGB geregelt:
§ 126:
_Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt._
Ein ePostBrief kann diese Bedingungen schon aufgrund seiner Eigenschaften nicht erfüllen. Es ist nicht möglich eine eMail eigenhändig zu unterschreiben, solange sie nicht in Papierform vorliegt.
Genau darin besteht das Problem. Wie du verständlicherweise
angenommen hast, dass man mit einem ePostbrief einen
Mietvertrag kündigen könnte, trifft halt nicht zu. Es wird
hier eine „Sicherheit“ vorgegaukelt, die es nicht gibt.
Also wird man versch*aukelt? Man wird zu einer Registrierung
überredet, die nicht das erfüllt, was sie verspricht?
Naja, das kann man sehen wie man will. Wenn man um die Feinheiten weiss, so wird man nicht verschaukelt…
nein, es geht bei der Schriftform um etwas ganz anderes als um
„Papierform“
Aber ist dann eine Mail nicht auch eine Schriftform?
nein, wie gesagt mit Schriftform ist lt. Gesetz nicht gemeint, dass etwas schriftlich verfasst ist.
Diese Antwort bist Du noch schuldig. Ich kann auch mit einer
Postkarte oder einem Einschreiben und auch ohne Zeugen eine
Kündigung verschicken. Warum ich nicht mit einem ePostBrief
kündigen können soll, ist für mich nicht verständlich. Dass es
nicht sicher ist, das schließe ich nicht aus - aber eine
Erklärung wäre doch hilfreich für diesen Thread, meinst Du
nicht?
War das nun ausführlich genug?