Kündigung, Krank

Hallo,
bin in der Probezeit entlassen worden, die Kündigungsfrist dauert 2 Wochen.
Im Moment bin ich krank, noch nicht krank geschrieben, möchte meinen Arbeitsplatz sauber verlassen.
Meine Frage.

Welches Geld greift ein wenn mann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sich krank meldet?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo!

Welches Geld greift ein wenn mann am ersten Tag der
Arbeitslosigkeit sich krank meldet?

Arbeitslosengeld, falls du darauf Anspruch hast.

Jan

FAQ 1129
Hallo

Obgleich die Frage gegen FAQ:1129 verstößt, zumindest der Einwurf, daß diese Antwort inho nicht zwingend korrekt ist.

Mehr kann man aufgrund des Regelverstosses aber leider nicht sagen.

Gruß,
LeoLo

Nein!
Hi!

Trotz FAQ:1129-Verstoßes hier kurz der Hinweis:

Welches Geld greift ein, wenn man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sich krank meldet?

Arbeitslosengeld, falls du darauf Anspruch hast.

Nein! Wer krank ist, gar sich gar nicht erst arbeitslos melden (weswegen hier nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses rechtlich auch keine Arbeitslosigkeit eintritt, sondern lediglich Beschäftigungslosigkeit, welche aber alleine keinen Alg-Anspruch begründet (vgl. § 118 (1) (Nr. 1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html) i. V. m. § 119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html)).

Aus diesem Grund hat man ab dem 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit Anspruch auf Krankengeld (obwohl man vielleicht noch keine 6 Wochen arbeitsunfähig ist).

Gruß
Jadzia

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Hallo Jadzia

Der TE schrieb „wenn man sich am ersten Tag der Alosigkeit krank meldet“. JayVee sagt Ja, Du sagst Nein. Und ich sage: das hängt schlicht von der Reihenfolge ab…

Oder?

Gruß,
LeoLo