Mal wild angenommen: Vers. Beginn 1.09.99, technischer Beginn (vermutlich wegen Beitragsfreistellung) 1.02.2002
Bei Kündigung wird lt. Versicherer eine Stornogebühr fällig.
In der Police steht dies: Nach Kündigung erhalten Sie - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Deckungskapital (vgl. § 1 Abs. 3), vermindert um einen angemessenen Abzug (§ 176 VVG). Der Abzug vermindert sich jedoch ab dem vollendeten dritten Versicherungsjahr monatlich um 1/12 Prozentpunkt, bis 1 % erreicht ist.
Der Abzug erfolgt also vom Deckungskapital.
Nehmen wir mal an der Vers. sagt. bei Kü zum 1.11.12 wäre die Gebühr 2,25 % und zum 1.1.13 2,08 %
Ich kapiere diese Klausel nicht und verstehe nicht, wie man das rechnet. 1/12 % Punkt wären 0,0833?
Mathe ist zwar leider nicht meine Stärke, aber das
gerundet 0,17 und das ist der Unterschied zwischen 2,25 % zum 1.11. und :2,08 zum 1.1.2013.
habe ich gerade noch verstanden.
Wenn 1/12 diese 0,0833 (oder gerundet meinetwegen 0,085) sind und man diese * 12 (je Monat) nimmt, wären das dann ja 1 %.
Also jeden Monat wird um 0,08 reduziert, bis es auf 1% ist.
Auf 1 % ist es also im 12. Monat und ist das Minimum.
Demnach muss man doch auf dieses minimum von 1% bis zum Monat Januar nochmals max. 12 * 0.0833 hinzurechnen. Das wären dann max. 2 %
Wiesso kommen die dann auf über 2 % ?
Was ist der Basiswert, um den diese 0,08 monatlich gekürzt werden?
Die Starten ab 1.2.2005 (Ende des 3.Versicherungsjahres) mit einem Abzug von 10%. (Die zahl steht aber nirgends.) Der vermindert sich jährlich um 1%-Punkt (monatlich enstprechend) bis man nach 9 Jahren 204 bei 1% ist.