…leider wurde hier ein Artikel vom 4 12. schon für abgeschlossen erklärt…schade eigentlich.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir…ein Wohnungskündigung darf sehr wohl dem Vermieter per Fax zugestellt werden.
Ich würde es darauf ankommen lassen…vor allem weil der Vermieter den Empfang des Faxes bestätigt hat.
Natürlich darf eine Kündigung per Fax zugestellt werden.
Wenn der Vermieter die Kündigung auf diesem Weg akzeptiert stellt das kein Problem dar.
Sollte der Vermieter die Kündigung aber nicht akzeptieren, kommt es auf die Beweisbarkeit vor Gericht an. Im allgemeinen werden Kündigungen per Fax nicht anerkannt.
Sollte der Vermieter die Kündigung aber nicht akzeptieren,
kommt es auf die Beweisbarkeit vor Gericht an.
nein, ein Fax erfüllt die Schriftform nach § 126 BGB nicht. Die Kündigung eines Mietvertrages bedarf aber der Schriftform. Daher ist eine solche Kündigung nicht wirksam.
Sollte der Vermieter die Kündigung aber nicht akzeptieren,
kommt es auf die Beweisbarkeit vor Gericht an.
nein, ein Fax erfüllt die Schriftform nach § 126 BGB nicht.
Die Kündigung eines Mietvertrages bedarf aber der Schriftform.
Daher ist eine solche Kündigung nicht wirksam.
eben, und weil die Gerichte ein Fax nicht akzeptieren, wird ein Fax auch nicht anerkannt. Meine Rede.
…das hab ich nicht gewusst, das sich hier auch Juristen tummeln…dann ist es ja kein Wunder das hier einigen Leuten der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.
…ich habe schon viele Arten von Wohnungskündigungen akzeptiert…ob mündlich,per Anruf,per Fax,per sms,und einmal sogar…nur…ich zieh am Wochenende aus…Miete zahl ich keine mehr…ich bekomme die Miete vom Sozialamt…versuch doch mal diese von mir zu bekommen…zum Glück stand die Wohnung keine vier Wochen leer.
Reisende Menschen sollte man nicht aufhalten. Viel schlimmer sind die Mietnomaden…die alles kaputtmachen…da kann man schon besser jede Wohnungs-kündigungsart akzeptieren
Ok, dann stelle ich mir jetzt mal folgendes vor:
Mieter kündigt per FAX. VM bestätigt schriftlich. VM sucht und findet Nachmieter. M findet keine Wohnung. M bleibt in der Wohnung. Nachmieter muss ins Hotel, stellt Schadenersatzforderung. M erhält Recht, da Wohnung nicht formentsprechend also überhaupt nicht gekündigt. VM - was nun?
nein, nicht weil das Gericht ein Fax nicht akzeptiert, sondern
weil das Gesetz die Schriftform vorschreibt.
eben, und deswegen wird ein Fax vor Gericht nicht akzeptiert.
Du schriebst aber etwas anderes:
":Sollte der Vermieter die Kündigung aber nicht akzeptieren,
kommt es auf die Beweisbarkeit vor Gericht an. Im allgemeinen
werden Kündigungen per Fax nicht anerkannt."
Und das ist genau eines: falsch!
Kein Gericht in D kann die Kündigung einer Mietwohnung per Fax anerkennen. Nicht im allgemeinen, aber eben auch nicht im Einzelfall. Weil sie schlicht nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Und das ist keine Beweisfrage, nicht mal ein wenig.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich hätte jetzt fast gesagt:
Was haben Gesetze und Urteile mit gesundem Menschenverstand zu
tun?
Normalerweise stimmen Gesetze und Urteile mit dem gesunden Menschenverstand überein. Nur ist damit eben der Verstand von jemand gemeint, der wenigstens ein klein wenig Ahnung von der Sache hat und sich auch ein wenig mehr Gedanken macht, als das der Stammtisch im allgemeinen verlangt.
Gruß
loderunner
ich habe meine letzte Wohnung per Fax gekündigt
und darin eine Bestättigung verlangt.
Ging alles reibungslos
Wie schön. Dann können wir das ja jetzt verallgemeinern und zu einer rechtlich einwandfreien Antwort erklären?
Oder wir sind schlauer und sagen:
Na und was soll uns diese hübsche Geschichte sagen? Was ist, wenn es der andere Vermieter anders sieht? Und der Richter ganz einfach mal ins Gesetz schaut und dementsprechend urteilt? Du hast dann vermutlich natürlich keine Schuld, Du hast ja nur gesagt…
Sehr hilfreich in einem Forum für Rechtsfragen, Deine Antwort.
Normalerweise stimmen Gesetze und Urteile mit dem gesunden
Menschenverstand überein.
Das fände ich schon zu weit gegriffen, denn was unter „gesunder Menschenverstand“ fällt, davon haben unzählige Menschen unzählige Ansichten (etwa so, wie zu dem Begriff „gerecht“).
":Sollte der Vermieter die Kündigung aber nicht akzeptieren,
kommt es auf die Beweisbarkeit vor Gericht an. Im allgemeinen
werden Kündigungen per Fax nicht anerkannt."
Und das ist genau eines: falsch!
Kein Gericht in D kann die Kündigung einer Mietwohnung per Fax
anerkennen. Nicht im allgemeinen, aber eben auch nicht im
Einzelfall. Weil sie schlicht nicht den gesetzlichen
Erfordernissen entspricht. Und das ist keine Beweisfrage,
nicht mal ein wenig.
Für die, die generell ein Haar in der Suppe suchen.
Vor Gericht kommt es auf die Beweisbarkeit von per Fax übermittelten Kündigungen an. Weil dieser Beweis nicht (immer) erbracht werden kann, ist eine Kündigung per Fax im „allgemeinen“ ungültig.
Ja und damit du beruhigt bist, ist dies auch gesetzlich festgelegt.
So, jetzt darfst du wieder nach für dich falschen Formulierungen suchen.
Für die, die generell ein Haar in der Suppe suchen.
na, das übernehme ich dann mal für loderunner.
Vor Gericht kommt es auf die Beweisbarkeit von per Fax
übermittelten Kündigungen an. Weil dieser Beweis nicht (immer)
erbracht werden kann, ist eine Kündigung per Fax im
„allgemeinen“ ungültig.
Nein, du siehst das falsch. Erst mal bedarf einer Kündigung grundsätzlich keiner Schriftform, es sei denn, das Gesetz oder der Vertrag sieht hier eine andere Regelung vor.
Gesetzlich ist dies zum Beispiel zwingend bei Kündigungen von Arbeits- oder Mietverträgen vorgeschrieben.
Die Beweisbarkeit (des Zuganges) spielt also nur bei Kündigung die eine solche Schriftform nicht vorschreiben eine Rolle.