A hat sein Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber gekündigt.
Vor kurzem erhielt A einen Aufhebungsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endet jetzt mitte September.
Jetzt stellt sich A die Frage, wie es mit der anteiligen Auszahlung des 13. Monatsgehaltes aussieht.
Folgende Formulierung ist in seinem Arbeitsvertrag
Das Festeinkommen beträgt xx.xxx Euro
Die Zahlung erfolgt in 13 Monatsgehältern. Das 13. Monatsgehalt wird im November gezahlt.
Eigenlich müßte A doch jetzt 8,5/12 von diesem 13 Gehalt noch bekommen?
A hat sein Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber gekündigt.
Vor kurzem erhielt A einen Aufhebungsvertrag. Das
Arbeitsverhältnis endet jetzt mitte September.
Jetzt stellt sich A die Frage, wie es mit der anteiligen
Auszahlung des 13. Monatsgehaltes aussieht.
Um eine Endgültige Antwort zu schreiben, müsste man wissen, ob es einen Tarifvertrag gibt und wenn nicht welche Regelung genau im Arbeitsvertrag steht.
Folgende Formulierung ist in seinem Arbeitsvertrag
Das Festeinkommen beträgt xx.xxx Euro
Die Zahlung erfolgt in 13 Monatsgehältern. Das 13.
Monatsgehalt wird im November gezahlt.
Eigenlich müßte A doch jetzt 8,5/12 von diesem 13 Gehalt noch
bekommen?
Nur wenn es vereinbart ist. In Tarifverträgen gibt es z.B. Stichtagsregelungen, etwa so: „Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 4.Januar des Folgejahres ist die Jahressonderzahlung zurück zu zahlen“
Sein Arbeitgeber sagt nein.
Ich fürchte der AG hat recht, aber wie gesagt Deine Infos sind zu dünn.
Es gilt hier kein Tarifvertrag. A ist außertariflich Angestellter. Sollte er das 13 Monatsgehalt nicht bekommen, dann würde er das laut Arbeitsvertag zugesicherte Festeinkommen ja gar nicht erreichen. A bekommt jeden Monat weniger das sein Jahresgehalt durch 13 geteilt wurde.
Das kann doch nicht richtig sein. Das 13 Gehalt ist keine freiwillige Leistung sondern ein fester Bestandteil seines Jahresgehaltes.
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Folgende Formulierung ist in seinem Arbeitsvertrag
Das Festeinkommen beträgt xx.xxx Euro
Die Zahlung erfolgt in 13 Monatsgehältern. Das 13.
Monatsgehalt wird im November gezahlt.
Eigenlich müßte A doch jetzt 8,5/12 von diesem 13 Gehalt noch
bekommen?
Zumindest 8/12, vermutlich aber die von dir erwähnten 8,5. Eventuell kann man noch darüber streiten, wann das Geld zu zahlen ist, bei Beendigung oder im November. Das siehst Du nämlich (weiter unten) schon richtig. Ein „echtes“ 13. Monatsgehalt ist eben ein 13. Monatsgehalt und unterliegt keiner Stichtagsregelung oder einer Rückzahlungsklausolidierung
Aber:
Wär nicht schlecht, wenn Du noch verrätst, was denn konkret im Aufhebungsvertrag vereinbart ist! Steht da etwas über die zustehenden Zahlungen der Vergütung bis zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Aufhebung?
Sein Arbeitgeber sagt nein.
Aber sicher sagt er das… Würde ich auch erst mal )))