Kündigung Untermietvertrag

Hallo Allerseits!

Anbei folgender hypothetischer Fall:

Gesetzt dem Fall, dass mit dem Hauptmieter ein Untermietvertrag abgeschlossen wurde (mit Zustimmung des Vermieters). Der Hauptmietvertrag wäre ein Zeitvertrag auf 4 Jahre, der Untermietvertrag liefe auf die gleiche Zeitperiode.

Nach 6 Monaten würde sich herausstellen, dass die Betriebskosten vom Vermieter und Hauptmieter vollkommen falsch berechnet wurden und jetzt massive Nachzahlungen bzw. extreme Aufstockung der Warmmiete auf den Untermieter zukämen.

Könnte ein Untermieter in solch einem Fall fristlos kündigen?

Danke!

Hallo,

nein, so ein Sachverhalt ist kein Grund für eine fristlose Kündigung …

Wenn die Betriebskosten falsch berechnet wurden, dann erhebt man Widerspruch, verlangt eine Korrektur der Abrechnung und muss weder die hohe Nachzahlung noch die Erhöhung der Miete zahlen.

Wenn die Abrechnungsperiode nur 6 Monate (evtl. sogar Wintermonate) sind, dann kann es schon vorkommen, dass es eine hohe Nachzahlung gibt. Das sollte der Vermieter aber auch erkennen und kann demzufolge nicht die Warmmiete erhöhen.

MfG P. Kunze

Hallo,

Nebenkosten sind immer die tatsächlich angefallenen Kosten.
Wenn sie falsch berechnet waren sind sie zu korrigieren.
Geht es darum das niedrigere Kosten angekündigt waren müsste ich mehr Details wissen. Die Kosten sind aber auch in der letzten Zeit stark gestiegen, das konnte evtl. auch der Vermieter nicht wissen.
Hier sehe ich momentan keine Kündigungsmöglichkeit.

Ob der Zeitmietvertrag überhaupt zulässig ist hängt von der genauen Ausführung ab, d.h. es ist ohne den Vertrag keien Beurteilung möglich. Wenn icht gültig 3 Monate Kündigungsfrist.

Lass am Besten Deinen Vertrag fachkundig beurteilen!

Gruß

Hypothetische Fragen beantworte ich nicht.

Der Hauptmietvertrag wäre ein Zeitvertrag auf 4 Jahre

Tatsächlich ein Zeitmietvertrag mit Nennung des Ende dieses Vertrages oder „nur“ ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss?

Könnte ein Untermieter in solch einem Fall fristlos kündigen?

Ich denke nein, es sei denn, dass die vereinbarten Betriebskosten absichtlich falsch angegeben wurden. Dieser Nachweis dürfte aber schwer bis unmöglich zu erbringen sein.

Vermieter könnten auch keine Vorauszahlungen der Betriebskosten verlangen und alle Kosten 1x pro Jahr erheben. Nur eine zu hohe Vorauszahlung ist per Gesetz nicht erlaubt.

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/…

Ich denke nein, da der Hauptmieter ja kein Verschulden an der falschen Nebenkostenrechnung trägt.

Normalerweise müsste der Untermieter in diesem Fall kündigen können, es sei denn, der (Unter)-Mietvertrag wird zu den bekannten Konditionen weiter geführt.
Gruß
Mike-Lohfelden

Bitte schau Dir das Genau an und entscheide selbst:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…
oder
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf
viel Glück

Hallo,

nein, man kann deshalb nicht kündigen ,sondern eine überzeugende Erklärung(Rechnungseinsicht usw.)anstreben und ggf.eine neue Abrechnung fordern.

MfG Maximilian123

hallo,

Nach 6 Monaten würde sich herausstellen, dass die
Betriebskosten vom Vermieter und Hauptmieter vollkommen falsch
berechnet wurden und jetzt massive Nachzahlungen bzw. extreme
Aufstockung der Warmmiete auf den Untermieter zukämen.

Könnte ein Untermieter in solch einem Fall fristlos kündigen?

nee, eher nicht. es sei denn, es wäre nachweisbar, dass die bk-vorauszahlungen wissentlich und absichtsvoll zu niedrig angesetzt gewesen wären, um den untermieter hinter die fichte zu führen.
viele grüße
salomo

Hallo Aglaia16,

in der Regel wird der Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen. Die Nebekosten sind zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart. Diese sind jedoch vom Verhalten der Mietpartei abhhängig. Wenn z.B. der Vormieter 100€ verbrauchte und der neue Mieter 200€ kann diese Differenz vom Vermieter nicht vorausschauend eingeplant werden. Liegt jedoch eine Teuschung vor sieht das anders aus. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit einer Rechtsstelle auf. In Ihrem Fall Untzermietvertrag interessiert das den Vermieter nicht.

Gruß Fred

Ciao Aglaia16,

hypothetische Fälle zu beantworten finde ich Zeitverschwendung - sorry! Ich fände es fair wenn du fragst, was dich interessiert. Deine Fragestellung könnte implizieren, dass du der Vermieter biest und eine Hintertür ausloten willst.

Einen Wohn-Mietvertrag auf 4 Jahre zubefristen beschneidet meines Erachtens nicht das Recht des (Unter-)Mieters zur BGB-Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Nebenkosten sind i.R. eine Abschlagszahlung. Diese werden bei höherem Verbrauch selbstverständlich angepasst bzw. nachgezahlt und berechtigen durch keine fristlose Kündigung.

Fix vereinbarte Nebenkosten sind fix. Nachzhalungen oder eine Anhebung der NK ist möglich.

Zu sittenwiedrigem Verhalten und seine Auswirkung auf die Kündigungsfrist frag einen Rechtsexperten des Forums.

cumar

Hallo Cumar!

Sorry, ich dachte, man darf nur hypothetisch fragen. Ich bin die Untermieterin und seh ne riesige Kostenlawine auf mich zuklommen, die ich nicht stemmen kann. Ich soll jetzt schon 700 Euro nachzahlen (es gibt aber keinerlei Nebenkostenabrechnung, Vermieter und Hauptmieter sind von vollkommen utopischen Verbrauchszahlen Heizöl ausgegangen und mussten jetzt nachbestellen). Das hat der Hauptmieter mal fix aufs Jahr umgerechnet, so dass ich das nachzahlen und demnächst 200 Euro mehr Miete zahlen soll. Darum will ich da so schnell wie möglich raus.

Danke!

LG

Hallo Maximilian!

Es existiert ja gar keine Abrechnung.
Ich bin die Untermieterin und seh ne riesige Kostenlawine auf mich zuklommen, die ich nicht stemmen kann. Ich soll jetzt schon 700 Euro nachzahlen (es gibt aber keinerlei Nebenkostenabrechnung, Vermieter und Hauptmieter sind von vollkommen utopischen Verbrauchszahlen Heizöl ausgegangen und mussten jetzt nachbestellen). Das hat der Hauptmieter mal fix aufs Jahr umgerechnet, so dass ich das nachzahlen und demnächst 200 Euro mehr Miete zahlen soll. Darum will ich da so schnell wie möglich raus.

Danke!

LG

Hallo Frau Holden!

Sorry, ich dachte, man darf nur hypothetisch fragen. Ich bin die Untermieterin und seh ne riesige Kostenlawine auf mich zuklommen, die ich nicht stemmen kann. Ich soll jetzt schon 700 Euro nachzahlen (es gibt aber keinerlei Nebenkostenabrechnung, Vermieter und Hauptmieter sind von vollkommen utopischen Verbrauchszahlen Heizöl ausgegangen und mussten jetzt nachbestellen). Das hat der Hauptmieter mal fix aufs Jahr umgerechnet, so dass ich das nachzahlen und demnächst 200 Euro mehr Miete zahlen soll. Darum will ich da so schnell wie möglich raus.

Danke!

LG

hallo,

kann leider nicht helfen.

mfg,
mannheim13

Ciao Aglaia16,

einfach wegducken und schnell raus hilft nun nicht. Es gibt ein Problem und dem musst dich nun stellen. Daher sind Nebenkosten/Nachzahlung und Auszug/Kündigung als zwei paar Schuhe zu betrachten.

A) leis deinen Unter-(!)-Mietvertrag. Was ist da zu den Nebenkosten vereinbart?
a1) Fixe Nebenkostenzahlung? Dann ist es wurscht was dein Vermieter=Hauptmieter nun als Nebenkosten ausmacht. Du hast gezhalt und damit ist gut.
a2) Abschlagszahlung? Dann verlangst du eine konkrete Nebenkostenabrechung. Sonst würd ich auch nix zahlen. Der Verbrauch muss - so nix an deres vereinbart ist - nach Verbrauch aufgeschlüsselt werden.

B) leis deinen Unter-(!)-Mietvertrag - ich gehe davon aus, dass du klass mit 3 Monaten kündigen kannst. Tu es!

C) Ich vermuter dein Vermieter=Hauptmieter steht ebenso im Regen wie du? Dann zieht am gleichen Strang! Er soll wie unter A beschireben handeln. Er soll eine konkrete Nebenkostenabrechung für 2012 fordern. Aufgrundlage dieser könnt ihr Euch dann zu eurem Anteil verständigen.

In einer aktuellen NK-Abrrechung 2012, kann noch keine Rechung für 2013 inbegriffen sein! Da du von Heizöl sprichst, ist zu vermueten, dass dieses im Winter ausgegangen ist und nun nachgekauft wurde. Jetzt ist es teurer als im Sommer.

Moralisch bleibt die Frage: leigt es am kalten Winter und der schlechten Kalkulation des Vermieters oder kann es auch eurem Heizverhalten geschuldet sein?
An was ihr rechtlich gebunden seid sagt euch der (Unter-) und Mietvertrag: NK-Pauschale oder NK-Abschlag.

Wie immer empfehele ich ein diplomatisches Vorgehen: macht dir/euch der zustehenden rechte bewusst und überleg/t auf was der Vermieter seine Argumentation stützt. Strebt einen Kompromiß an, so dass das Problem für beide Seiten gelöst werden kann.

Auszug und etweige Kautionserstattung werden sonst die nächsten Streitigkeiten mit Vermieter und/oder Hauptmieter bringen.

Viel Erfolg!
cumar

Liebe Ratsuchende,
keine Panik, solange der Vermieter Ihnen keine schriftliche Nebenkostenabrechnung vorweist, müssen Sie nichts nachbezahlen.
Es kann durchaus vorkommen, daß Vermieter im voraus nicht wissen, wie hoch der Verbrauch sein wird, da dieser u.a. auch wetterabhängig ist. Deswegen sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung. Als Untermieterin haben Sie eine Kündigungsfrist von ca. 2 Wochen, d.h. Sie können jeweils bis zum 15. des Monats zum letzten Tag des Monats schriftlich Ihre Kündigung erklären.
Viel Glück!

Hallo,

wenn die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt wurden, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung. Hier kann ein Blick in alte Abrechnungen helfen, um festzustellen, ob hier eine Täuschung vorliegt.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo,
hier nochmal eine ganz kurze Antwort.
Wenn Sie keine Abrechnung (nachvollziehbar für alle Mieter) bekommen, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen-überhaupt nichts!!!
Verweisen Sie den Hauptmieter /Verwalter auf das Betriebs-und Heizkosten-Abrechnungsgesetz (gibt es als Broschüre).
Wenn er das Geld will, muss er es einklagen und dann -entschuldigen Sie meine offene Art-,dann fliegt er auf die Nase, aber hochkantig.
Lassen Sie es darauf ankommen, dazu kann ich Sie nur animieren,SIE sind im Recht.
Wenn es garnicht klappt, zahlen Sie einfach 2 Monate überhaupt keine Miete, dann werden Sie die fristlose Kündigung erhalten-und ziehen unverzüglich Sie aus. Dadurch kann er keine Zwangsräumung veranlassen.
Bei der Schlüsselübergabe zeigen Sie dem Vermieter/Hauptmieter dann den Beleg der einbehaltenen Miete, die Sie unbedingt einen Tag zuvor überweisen. Damit sind Sie alles los!!
Ist ein gemeiner Tipp, klappt aber Bestens. „Meine Mieter“ in der Verwaltung gehen generell diesen Weg…
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen alles Gute
Maximilian