Hi zusammen,
angenommen ein AG will seinen AN loswerden (reguläre betriebsbedingte Kündigung, kein gerichtlicher Einspruch, korrekte Fristen) und es soll eine Abfindung gezahlt werden, macht es dann einen Unterschied ob das Papier „Kündigung“ oder „Aufhebungsvereinbarung“ heißt?
1.) Wäre bei einer Aufhebung mit Sperrzeit zu rechnen, wenn andernfalls ohnehin eine Kündigung erfolgen würde?
2.) Würde bei dem einen mehr Abfindung vom Arbeitsamt angerechnet als beim anderen?
3.) Angenommen, man einigt sich auf eine Kündigung zum 31.12.2009 bei voller Lohnfortzahlung und unwiderrufbarer Freistellung, der AN aber weit vorher einen neuen Job antritt - kann er dann trotzdem die Lohnfortzahlung einstreichen?
Hi!
Deine Fragen sind doof …
Zwei gehören nach „Arbeits- und Sozialamt“ und eine hierher. Von daher wird’s Verschieben problematisch …
angenommen ein AG will seinen AN loswerden (reguläre betriebsbedingte Kündigung, kein gerichtlicher Einspruch, korrekte Fristen) und es soll eine Abfindung gezahlt werden, macht es dann einen Unterschied ob das Papier „Kündigung“ oder „Aufhebungsvereinbarung“ heißt?
Kommt drauf an … 
1.) Wäre bei einer Aufhebung mit Sperrzeit zu rechnen, wenn andernfalls ohnehin eine Kündigung erfolgen würde?
Dazu siehe FAQ:2972.
2.) Würde bei dem einen mehr Abfindung vom Arbeitsamt angerechnet als beim anderen?
Nein. Wenn eine Abfindung angerechnet wird, ist die Berechnung immer gleich, egal, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Ob eine Abfindung angerechnet wird, hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde bzw. bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages, ob sie (wäre zum selben Datum eine Kündigung ausgesprochen worden) eingehalten worden wäre.
Nur wenn die KF nicht eingehalten ist, wird die Abfindung angerechnet.
3.) Angenommen, man einigt sich auf eine Kündigung zum 31.12.2009 bei voller Lohnfortzahlung und unwiderruflicher Freistellung, der AN aber weit vorher einen neuen Job antritt: Kann er dann trotzdem die Lohnfortzahlung einstreichen?
Das ist Arbeitsrecht. Da kann ich Dir leider keine Antwort geben.
LG
Liza
Hi Liza,
danke erstmal für die guten antworten auf meine doofe Frage, aber einen habe ich noch:
Wenn sich AN und AG zur vereinfachten Abwicklung auf einen fristgemäße, betriebsbedingte Kündigung (Frist 4 Monate, im Vertrag stehen 4 Wochen) einigen - wie verhielte es sich in diesem konkreten Beispielfall
1.) mit der Anrechnung einer Abfindung?
2.) muss dem Amt gegenüber nachgewiesen werden, dass es tatsächlich eine Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung gab?
Danke schon mal!
[MOD Liza] Titel wg. (von mir erbetener Verschiebung) aus dem Brett „Arbeitsrecht“ angepasst und entsprechenden Satz von mir gelöscht
Hi!
danke erstmal für die guten antworten auf meine doofe Frage,
Aber Du hast (hoffentlich!) meinen Smiley gesehen!?
fristgemäße, betriebsbedingte Kündigung (Frist 4 Monate, im Vertrag stehen 4 Wochen)
1.) mit der Anrechnung einer Abfindung?
Kein Anrechnung, da fristgemäße AV-Beendigung.
2.) muss dem Amt gegenüber nachgewiesen werden, dass es tatsächlich eine Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung gab?
Kommt wieder drauf an… 
Wie wurde denn die Abfindung vereinbart?
– Steht das in einer Betriebsvereinbarung?
– Steht das im Kündigungsschreiben selbst oder in einem Abwicklungsvertrag? ⇒ Wie ist die genaue Formulierung?
– Was anderes?
(Sperrzeitrecht war auch schon mal einfacher…)
LG
Liza