Antwort:
Keine Angst, Du hast die Liegenschaft ersteigert, Dir steht die Eigennutzung zu.
Hinsichtlich Deiner Bedenken mußt Du gar keine haben.
Details dazu siehe
/t/zwangsversteigerung-eigenbedarf/4122623
und
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/4…
Grüsse aus Bayern
Bracco