Hallo,
dies könnte für deine Fragen interessant sein.
/t/eigenbedarfskuendigung-ohne-begruendung/4193456
Eine Reaktion des Mieters ist also erstmal nicht nötig.
Möchte er denn in der Wohnung bleiben oder einen eventuellen Auszug nur verzögern? Das wird wohl klappen, aber ein Vermieter wird dann auch nicht untätig bleiben.
Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründe zu ergänzen und besser zu konkretisieren.
Also, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung wird er gegebenenfalls nachschiessen, ob M reagiert oder nicht.
Aber M gewinnt Zeit, wenn es denn das ist was er möchte.
Gruß
Roland