Angenommen, ein Mieter bekäme von seinem fiktiven Vermieter ein Schreiben per Einwurf-Einschreiben zugesandt, das folgenden Wortlaut haben könnte:
Sehr geehrter M,
hiermit müssen wir leider das Mietverhältnis mit Ihnen wegen Eigenbedarf zum 2X.XX.2X11 kündigen.
Mit freundlichen GRüßen
Fiktiver Vermieter…
Mehr stünde nicht in dem fiktiven Schreiben drin…
Wie gültig wäre rein hypothetisch gesehen eine solche Kündigung ? und was sollte der fiktive Mieter (ausser sich nach einern neuen Wohnung umzusehen) tun ?
der fiktive Mieter sollte Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, weil sie in dieser Form nicht zulässig ist.
Allerdings wird dann wahrscheinlich eine Kündigung folgen, die die rechtlichen Ansprüche erfüllt
Wäre denn die Kündigung is dieser Form überhaupt rechtskräftig, oder wäre es nur ein netter Brief, der aber keinerlei Wirkung hat…
Wieso sollte der M gegen eine solche Fiktive Benachrichtigung Wiederspruch einlegen ? Müsste denn der Mieter den Fiktiven VM auf seine Fehler hinweisen ?
Was würde passieren, wenn der M sich bis zum fiktiven Termin der ?gültigen/ungültigen? Kündigung einfach nicht meldet ?
Deine Frage ist berechtigt.
Allerdings kann ein Schweigen eine Zustimmung bedeuten, es kommt dann darauf an, wie die Gerichte dieses Schweigen bewerten. Mehr weiß ich dazu leider nicht. Aber hier ein Beispiel:
Wenn du einen Gerichtlichen Mahnbescheid über eine ungerechtfertigte Forderung bekommst, musst du auch Widerspruch einlegen, ansonsten wird der Anspruch rechtskräftig.
Allerdings kann ein Schweigen eine Zustimmung bedeuten,
Nein.
Wenn du einen Gerichtlichen Mahnbescheid über eine
ungerechtfertigte Forderung bekommst, musst du auch
Widerspruch einlegen, ansonsten wird der Anspruch
rechtskräftig.
Seit wann ist eine Kündigung sowas ähnliches wie ein Mahnbescheid?
Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Vermieter auf die Ungültigkeit der Kündigung hinzuweisen. Je später der das merkt und eine wirksame Kündigung schreibt, desto später beginnt auch die Frist zu laufen. Das ergibt sich schlicht daraus, dass es nirgendwo eine Regelung gibt, die dem Mieter eine entsprechende Reaktion vorschreiben.
Siehe: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi… http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/eigenbedarfs…
Gruß
loderunner (ianal)
rechtlich gesehen mag das alles richtig sein, nur…was soll das für einen Zweck erfüllen?
Es hätte m.e. nur zur Folge, dass eine rechtmäßige Kündigung nur hinausgezögert wird. Ein dauerhaftes Bleiberecht in dieser Wohnung ist dadurch nicht gegeben.
Ich denke nicht, dass ein Vermieter nicht berechtigt wäre, eine ordentliche Kündigung nachzuschiessen. Oder irre ich da? Diese Frage interessiert mich auch.
rechtlich gesehen mag das alles richtig sein, nur…was soll
das für einen Zweck erfüllen?
Welchen Zweck das erfüllt? Ist diese Frage ernst gemeint?
Es hätte m.e. nur zur Folge, dass eine rechtmäßige Kündigung
nur hinausgezögert wird.
Selbst wenn das nur der Grund wäre, wäre es bereits ein sehr triftiger. Die Zeit bis zum Auszug lässt sich so bis zu verdoppeln. Ob ein Mieter 3 oder bis zu 6 Monate Zeit hat, sich eine adäquate Wohnung zu suchen, ist wohl ein deutlicher Unterschied.
Außerdem gehst du selbstverständlich davon aus, dass der Vermieter berechtigt ist, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. An eine solche Kündigung sind recht enge Kriterien geknüpft, die der Vermieter auch erst einmal belegen muss. Wenn ein Vermieter versucht, so wie hier wegen Eigenbedarf zu kündigen, dann deutet es zumindest schon mal darauf hin, dass er keinen Anwalt zu Rate gezogen hat und sich auch sonst nicht kundig gemacht hat. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er gar keinen Grund für eine Eigenbedarfskündigung vorzuweisen hat.
rechtlich gesehen mag das alles richtig sein, nur…was soll
das für einen Zweck erfüllen?
der Mieter müsste evtl. nicht im Winter eine neue Wohnung suchen. Oder die Kündigungsfrist des Vermieters könnte sich durch die Verzögerung verlängern.
Es hätte m.e. nur zur Folge, dass eine rechtmäßige Kündigung
nur hinausgezögert wird. Ein dauerhaftes Bleiberecht in dieser
Wohnung ist dadurch nicht gegeben.
Das hängt davon ab, ob überhaupt eine rechtmäßige Kündigung möglich ist. Vielleicht war der Eigenbedarf ja nur vorgeschoben.
Ich denke nicht, dass ein Vermieter nicht berechtigt wäre,
eine ordentliche Kündigung nachzuschiessen.
Klar, das kann er machen, sofern er denn wirklich einen Grund für eine ordentliche Kündigung hat.
rechtlich gesehen mag das alles richtig sein, nur…was soll
das für einen Zweck erfüllen?
Ganz ehrlich: welchen Zweck sollen eigentlich Deine Antworten erfüllen?
Gilt für Dich das Motto: wenn man eine Kündigung bekommt, muss man sowieso raus, also kann man auch gleich ausziehen? Und wenn ich keine Ahnung habe, kann ich ja mal ein wenig rumraten, irgendwas wird vielleicht stimmen?
Dann bist Du hier falsch - so wird das bei gutefrage gehandhabt. Hier sollten Antworten schon Hand und Fuß haben. Es nennt sich nämlich ‚Expertenforum‘.
Gruß
loderunner
Ganz ehrlich: welchen Zweck sollen eigentlich Deine Antworten
erfüllen?
ganz ehrlich: welchen zweck dient deine antwort??
nur zu schreiben er müsse auf die formal nicht korrekt
eigenbarfskündigung nicht reagieren, halte ich für überaus
grenzwertig und höchst problematisch - einen solchen
rat in so einem forum zu geben ist schon nicht mehr zu
verantworten
Gilt für Dich das Motto: wenn man eine Kündigung bekommt, muss
man sowieso raus, also kann man auch gleich ausziehen?
gilt für dich kopf in den sand stecken als motto (sicher ein
loderunner schießt löcher in den boden und springt selbst rein),
auch wenn sehenden auges vielleicht kosten auflaufen, die ja
irgendwer bezahlen muss
Ganz ehrlich: welchen Zweck sollen eigentlich Deine Antworten
erfüllen?
ganz ehrlich: welchen zweck dient deine antwort??
Dem Fragesteller einen Rat zu geben. Deshalb hat er doch gefragt. Oder was meinst Du?
nur zu schreiben er müsse auf die formal nicht korrekt
eigenbarfskündigung nicht reagieren, halte ich für überaus
grenzwertig und höchst problematisch - einen solchen
rat in so einem forum zu geben ist schon nicht mehr zu
verantworten
Aha. Wenn Du damit sagen willst, dass der Mieter dem Vermieter mitteilen muss, dass seine Kündigung nicht gültig ist, dann wirst Du sicher eine dazu passende Quelle haben, die diese Behauptung belegt, oder?
Gilt für Dich das Motto: wenn man eine Kündigung bekommt, muss
man sowieso raus, also kann man auch gleich ausziehen?
gilt für dich kopf in den sand stecken als motto
Nein. Wer steckt denn den Kopf in den Sand?
auch wenn sehenden auges vielleicht kosten auflaufen, die ja
irgendwer bezahlen muss
Welche Kosten denn? Wenn Du jetzt die des Vermieters meinst - das ist ganz allein sein Problem, wenn er meint, auf Lesen des Gesetzestextes oder fachmämnnischen Rat verzichten zu können. kosten des Mieters kann ich hier nicht erkennen.
Aber vermutlich kannst Du uns auch dabei schlau machen?
Gruß
loderunner
ganz ehrlich: welchen zweck dient deine antwort??
nur zu schreiben er müsse auf die formal nicht korrekt
eigenbarfskündigung nicht reagieren, halte ich für überaus
grenzwertig und höchst problematisch - einen solchen
rat in so einem forum zu geben ist schon nicht mehr zu
verantworten
Warum genau meinst du das? Woraus leitest du die Pflicht ab, dass der Mieter hinweisen muss auf die fehlerhafte Kündigung? Muss er nicht.
ganz ehrlich: welchen zweck dient deine antwort??
nur zu schreiben er müsse auf die formal nicht korrekt
eigenbarfskündigung nicht reagieren, halte ich für überaus
grenzwertig und höchst problematisch - einen solchen
rat in so einem forum zu geben ist schon nicht mehr zu
verantworten
Warum genau meinst du das? Woraus leitest du die Pflicht ab,
dass der Mieter hinweisen muss auf die fehlerhafte Kündigung?
Muss er nicht.
lesen und dann interpretieren und nicht gleich schon interpretieren!!
bei mir steht nix von pflicht eine fehlerhafte kündigung anzumahen
allerdings hat der mieter ja post vom vermieter bekommen:
1 möglichkeit: er reagiert nicht (wurde von loderunner als option in betracht gezogen, halte ich aber für grenzwertig)
2 möglichkeit: er reagiert (halte ich für die bessere variante
Ganz ehrlich: welchen Zweck sollen eigentlich Deine Antworten
erfüllen?
ganz ehrlich: welchen zweck dient deine antwort??
Dem Fragesteller einen Rat zu geben. Deshalb hat er doch
gefragt. Oder was meinst Du?
da hat ro.ma auch getan!!
nur zu schreiben er müsse auf die formal nicht korrekt
eigenbarfskündigung nicht reagieren, halte ich für überaus
grenzwertig und höchst problematisch - einen solchen
rat in so einem forum zu geben ist schon nicht mehr zu
verantworten
Aha. Wenn Du damit sagen willst, dass der Mieter dem Vermieter
mitteilen muss, dass seine Kündigung nicht gültig ist,
nein
dann
wirst Du sicher eine dazu passende Quelle haben, die diese
Behauptung belegt, oder?
wozu?? ich bin ja kein richter!
Gilt für Dich das Motto: wenn man eine Kündigung bekommt, muss
man sowieso raus, also kann man auch gleich ausziehen?
gilt für dich kopf in den sand stecken als motto
Nein. Wer steckt denn den Kopf in den Sand?
vielleicht der der einen rat erhält ??
auch wenn sehenden auges vielleicht kosten auflaufen, die ja
irgendwer bezahlen muss
Welche Kosten denn? Wenn Du jetzt die des Vermieters meinst -
das ist ganz allein sein Problem, wenn er meint, auf Lesen des
Gesetzestextes oder fachmämnnischen Rat verzichten zu können.
kosten des Mieters kann ich hier nicht erkennen.
d.h. aber nicht das nicht welche entstehen können,
insbesondere durch unkooperatives verhalten…
…wer die dann zu tragen hat, hab ich ja nicht geschrieben
Aber vermutlich kannst Du uns auch dabei schlau machen?
vermutlich nicht, denn nur der schlau werden will, hat letztlich
überhaupt ne option hierzu
allerdings hat der mieter ja post vom vermieter bekommen:
1 möglichkeit: er reagiert nicht (wurde von loderunner als
option in betracht gezogen, halte ich aber für grenzwertig)
Warum? Was ist hinter der Grenze?
2 möglichkeit: er reagiert (halte ich für die bessere variante
Warum? Womit wird der Mieter durch diese Variante besser gestellt als durch Variante 1?
Eine Reaktion des Mieters ist also erstmal nicht nötig.
Möchte er denn in der Wohnung bleiben oder einen eventuellen Auszug nur verzögern? Das wird wohl klappen, aber ein Vermieter wird dann auch nicht untätig bleiben.
Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründe zu ergänzen und besser zu konkretisieren.
Also, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung wird er gegebenenfalls nachschiessen, ob M reagiert oder nicht.
Aber M gewinnt Zeit, wenn es denn das ist was er möchte.
Es hätte m.e. nur zur Folge, dass eine rechtmäßige Kündigung
nur hinausgezögert wird.
Selbst wenn das nur der Grund wäre, wäre es bereits ein sehr
triftiger. Die Zeit bis zum Auszug lässt sich so bis zu
verdoppeln. Ob ein Mieter 3 oder bis zu 6 Monate Zeit hat,
sich eine adäquate Wohnung zu suchen, ist wohl ein deutlicher
Unterschied.
ist aber vollkommen irrelevant wenn es M darum geht die Wohnung zu behalten. Auch du kennst hier nicht die Beweggründe des Mieters.
Außerdem gehst du selbstverständlich davon aus, dass der
Vermieter berechtigt ist, eine Eigenbedarfskündigung
auszusprechen.
ich ziehe es in Betracht. Hast du Belege dass es nicht so ist oder schiesst du nur ins Blaue?
Wenn ein Vermieter versucht, so wie hier wegen
Eigenbedarf zu kündigen, dann deutet es zumindest schon mal
darauf hin, dass er keinen Anwalt zu Rate gezogen hat und sich
auch sonst nicht kundig gemacht hat. Das erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass er gar keinen Grund für eine
Eigenbedarfskündigung vorzuweisen hat.
Wieder ein Schuss ins Blaue. Kann sein, muss aber nicht.
Erwägst du die Möglichkeit, dass er erstmal den M vorbereitet und nicht vielleicht kommenden Dienstag die relevanten Daten nachschiesst, wenn wir schon beim Spekulieren sind?
Dann gib du doch mal als Experte einen Rat, wie hier allgemein gültig und ohne Nachteile für den Mieter zu reagieren ist.
Als Experte dürfte das für dich doch kein Problem sein.
Bin gespannt.
Komischerweise reagierst du meist nur auf Antworten, statt auf Fragen.
allerdings hat der mieter ja post vom vermieter bekommen:
1 möglichkeit: er reagiert nicht (wurde von loderunner als
option in betracht gezogen, halte ich aber für grenzwertig)
Warum? Was ist hinter der Grenze?
Möglichkeit a: Vermieter schreibt unvollständige Kündigung um die Frist ans Laufen zu bringen, setzt sich mit seinem Anwalt zusammen und formuliert im Nachhinein eine konkrete Begründung.
Möglichkeit b: Mieter schreibt Widerspruch, Vermieter hat wie von dir spekuliert keine Ahnung und guckt dumm aus der Wäsche.
Möglichkeit c: Vermieter guckt immer noch dumm aus der Wäsche, formuliert eine Kündigung mit anderer Begründung als in der ersten Kündigung und guckt dann noch dümmer aus der Wäsche, weil Kündigung dann nicht zulässig.
Möglichkeit b un c treffen allerdings nur zu, wenn der Vermieter wirklich so blöd ist, wie du denkst.
Unter diesem Blickwinkel wäre ein Widerspruch die bessere Lösung.