Guten Abend!
ich benötige bitte kurz Hilfe, ob ich die Kündigung so abschicken kann oder ob etwas drin fehlt/raus muß. Die Zusammenhänge habe ich, denke ich zumindest, soweit dargestellt, dass man sie dem Schreiben entnehmen kann.
Danke im Voraus!
>>>>Fristlose Kündigung durch die Vermieter wegen Nichtzahlung der Kaution
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution
Sehr geehrte Fam. xxxxxxx,
sehr geehrte Fam. xxxxxxxx, (es handelt sich um mehrere Vertragsparteien)
hiermit wird Ihnen das Mietverhältnis laut Mietvertrag vom 22.09.2012 und der Ergänzung des Mietvertrages in Bezug auf die Kautionszahlung vom 27.10.2012 über die von Ihnen genutzten Räume bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 2 Bädern, 1 Gäste-WC, 1 Boden/Speicher, 2 Kellerräume, 1 Garage und 2 Stellplätze, 1 Garten und 1 Balkon in Lobbach, Waldstr. 22, gemäß § 543 BGB fristlos gekündigt.
Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt wenn der Mieter wie im vorliegenden Fall die Zahlung der Kaution verweigert, was eine Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag § 543 Abs 3 BGB darstellt.
Sie haben die Kaution in Höhe von 2500€ trotz mehrfacher mündlicher Aufforderungen und zwei Mahnungen nicht bezahlt, aufgrund mietvertraglicher Regelungen sind Sie mit der Zahlung der Kaution in Verzug. Die aktuelle Monatsmiete von 940€ zuzügl. 130€ Nebenkosten wurden ebenfalls nicht vollständig beglichen, es fehlen 75€, was ebenfalls angemahnt wurde. Die Aussetzung der Kautionszahlung wegen angeblich erheblicher Mängel, angezeigt durch den Mieterverein HD am 04.12.12, wird nicht akzeptiert, da keine der angezeigten und tatsächlich bestehenden Mängel dazu berechtigen, siehe Schreiben an den Mieterverein HD.
Desweiteren erfuhren wir über Ihr vorheriges Mietverhältnis mit Herrn xxxxxx in xxxxxxxxx, welches ähnliche Züge zu diesem aufweist und in einer erfolgreichen Räumungsklage endete. Dort stehen Sie noch immer mit sämtlichen Mietzahlungen von Jan. bis Okt. 2012 im Rückstand. In Anbetracht der Schäden, die Sie dort verursacht haben, sowie der Höhe Ihrer dortigen Mietrückstände, sehe ich die Zahlung der Kaution und die folgenden pünktlichen Mietzahlungen als nicht gegeben an wegen nicht Könnens oder nicht Wollens. Ebenfalls deshalb erfolgt die Kündigung nach § 543 Abs.1 BGB fristlos.
Die fristlose Kündigung ist daher begründet.
Wir fordern Sie deshalb auf, das Wohnhaus bis zum 30.12.2012 zu räumen.
Hilfsweise kündigen wir Ihnen den Mietvertrag wegen schuldhafter Pflichtverletzung nach § 543 Abs 3 BGB und Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung § 543 Abs.1 BGB ordentlich, also fristgemäß zum 31.03.2013.
Das Mietverhältnis wird im Hinblick auf § 545 BGB nicht fortgesetzt.
Das Haus ist in dem Zustand zu übergeben, in dem wir es Ihnen übergeben haben! Beschädigungen, Umbauten etc sind zu beheben bzw rückgängig zu machen. Außerdem berufen wir uns auf § 18 des Mietvertrages.
Hochachtungsvoll
die vermieter