Sagt der gekündigte Mieter, der Vermieter sieht es offenbar anders. Und wie der alte Lateiner schon sagte: Audiatur et altera pars. D.h. Du solltest die Gründe hier schon nennen, damit man sich ein Bild von beiden Seiten der Geschichte machen kann. Denn nur so kann man zu einer angemessenen Bewertung der Frage kommen, ob im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung - bei der keine Fristen zu beachten sind - gerechtfertigt ist, oder nur eine fristgerechte Kündigung möglich ist.
Das ist in einem Trainingswohnheim vom Blauen Kreuz für frisch „Trockene“ natürlich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das wußtest Du, als Du dort aufgenommen wurdest.
Das ist in einem Trainingswohnheim vom Blauen Kreuz für frisch „Trockene“ natürlich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das wußtest Du, als Du dort aufgenommen wurdest.
So etwas ist mir aus Deutschland nicht bekannt, und den anderen Gesprächsteilnehmern außer dir offensichtlich auch nicht. Aber egal, klär das mit deinem Anwalt und jammer uns hier nicht mehr die Oren voll!
Falscher Fehler! Ein Wohnheim ist recht klar definiert. Und zu dieser Definition gehört ein spezifischer Nutzerkreis, der besonderen Förderbedarf hat/besonders gefördert werden soll. Was Du hier beschreibst ist ein Anbieter von so genannten Monteurszimmern (die im Gegensatz zu einem Platz in einem Wohnheim jeder Hinz und Kunz ohne besondere Anforderungen mieten kann) im Sinne einer mittelfristigen Vermittlung einzelner Zimmer ohne die hoteltypischen Merkmale wie das Angebot eines Frühstücks, …
Und während es bei echten Wohnheimen je nach Art des Wohnheims recht spezielle Regelungen gibt, greifen die hier gerade nicht.
Früher war das hier eine tolle Plattform, man hat eine Frage gestellt und vernünftige Antworten bekommen.
Seit dem Hinz und Kunz sich mit dem Internet auskennen tümmeln sich hier einige Schlaumeier und Besserwisser rum, das ist hier schlimmer als bei Facebook.